Ehefähigkeitszeugnis ausstellen für ausländische Personen
Sie möchten die Ehe im Ausland schließen? Dann kann es sein, dass es im beabsichtigten Eheschließungsstaat eine gesetzliche Normierung gibt, welches die Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnis verlangt.
Beschreibung
Wenn sie im Ausland die Ehe schließen möchten, kann es sein, dass es im beabsichtigten Eheschließungsstaat eine gesetzliche Normierung gibt, welches die Vorlage eines solchen Zeugnisses verlangt.
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für die Eheschließung im Ausland ist in Deutschland auch für Staatenlose, heimatlose Ausländer/innen, Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland möglich.
Hinweise für Worms: Ehefähigkeitszeugnis
Deutsche, heimatlose Ausländer, Staatenlose und ausländische Flüchtlinge, die außerhalb des Geltungsbereichs des Personenstandsgesetzes heiraten wollen (Ausland) und dazu ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis vorlegen müssen, erhalten dieses beim Standesamt, in dessen Bezirk der Wohnsitz ist oder war. Bestand niemals oder nur vorübergehend ein Aufenthalt im Inland, so ist der Standesbeamte des Standesamtes I in Berlin, Rückerstraße 9, 10119 Berlin, zuständig.
Ob ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt wird, sollte beim ausländischen Standesamt, bei der ausländischen Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland oder auch bei der deutschen Vertretung im Eheschließungsstaat erfragt werden.
Das Ehefähigkeitszeugnis darf nur erteilt werden, wenn der Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht. Sind beide Verlobte Deutsche, so ist ihre Ehefähigkeit wie bei einer Inlandsehe zu prüfen.
Das Personal des Standesamtes Worms steht Ihnen für Auskünfte zu diesem Anliegen zur Verfügung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Ausstellung erfolgt durch das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.04 Standesamt
Beschreibung
Persönliche Vorsprache beim Standesamt sind während den Öffnungszeiten nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung (PDF)
Besondere Trautermine und Orte
im Rathaus, Museum im Andreasstift und im Stadtpalais "Heylshof"
Urkundenanforderung "Standesamt online"
Ihr Onlinekontakt zum Standesamt Worms.
Weiter Auskünfte über die Bestellung von Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden erhalten Sie beim Standesamt Worms telefonisch unter 0 62 41 / 8 53 34 06.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. Letzter Termin um 15.45 Uhr! Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Die Voraussetzungen, Art und Format der zu erbringenden Nachweise und die Prüfung der Ehevoraussetzungen richten sich wie bei Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit nach deutschem Recht.
- Durch öffentliche Urkunden sind nachzuweisen:
- der Personenstand,
- der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt,
- die Staatsangehörigkeit
- sowie ggf. die letzte Eheschließung und deren Auflösung oder die Begründung und die Auflösung der letzten Lebenspartnerschaft.
Hinweise für Worms: Ehefähigkeitszeugnis
Die Unterlagen, welche Sie zur Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses benötigen, erfragen Sie bitte telefonisch oder per Kontaktformular beim Standesamt.
Voraussetzungen
Das Ehefähigkeitszeugnis, dessen ein/e Ausländer/in mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland zur Eheschließung im Ausland bedarf, wird auf Antrag Personen mit deutschem Personalstatut ausgestellt.
Dies sind:
- Staatenlose,
- heimatlose Ausänder/innen,
- Asylberechtigte und
- anerkannte Flüchtlinge.
Rechtsgrundlage(n)
- § 13 PStG
- § 39 PStG
Verfahrensablauf
- Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird beim zuständigen Standesamt beantragt.
- Steht der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegen und sind die erforderlichen Angaben zu beiden Eheschließenden gemacht, so erteilt das Standesamt das beantragte Ehefähigkeitszeugnis.
Fristen
Nach Ausstellung, hat das Ehefähigkeitszeugnis eine Gültigkeit für die Dauer von sechs Monaten.
Bearbeitungsdauer
- Einzelfallabhängig
Kosten
- Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an Ihr Standesamt.
Hinweise für Worms: Ehefähigkeitszeugnis
Nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Rheinland-Pfalz beträgt die Gebühr 48,00 EUR für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige.
Wenn ausländisches Recht zu beachten ist, entstehen Kosten zwischen 59,00 und 118,00 EUR.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 22.04.2021
Stichwörter
Ehe, Ehevoraussetzungen, Ehefähigkeitszeugnis, Eheschließung