Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung für Ausländer

    Ehefähigkeitszeugnis ausstellen für ausländische Personen

    Sie möchten die Ehe im Ausland schließen? Dann kann es sein, dass es im beabsichtigten Eheschließungsstaat eine gesetzliche Normierung gibt, welches die Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnis verlangt.

    Beschreibung

    Wenn sie im Ausland die Ehe schließen möchten, kann es sein, dass es im beabsichtigten Eheschließungsstaat eine gesetzliche Normierung gibt, welches die Vorlage eines solchen Zeugnisses verlangt.

    Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für die Eheschließung im Ausland ist in Deutschland auch für Staatenlose, heimatlose Ausländer/innen, Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Ausstellung erfolgt durch das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

    Ansprechpartner

    Stadt Speyer - 240 - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Himmelsgasse 10

    67346 Speyer

    Standesamt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung im Rahmen unserer Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag:                      14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag:                 14.00 - 18.00 Uhr Montag- und Mittwochnachmittag sowie Freitag geschlossen Urkunden aller Art beantragen Sie bitte im Regelfall kontaktlos per E-Mail an urkunden@stadt-speyer.de .    In sehr dringenden Fällen kann auch ein persönlicher Abholtermin vereinbart werden. Für die Vornahme von Beurkundungen bitten wir um vorherige telefonische Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Telefonnummern:

    • 06232 - 14-2501 - Geburtenregister (Beurkundung von Neugeborenen)
    • 06232 - 14-2502 - Eheregister
    • 06232 - 14-2503 - Urkundenstelle (Personenstandsurkunden/ Kirchenaustritte)
    • 06232 - 14-2504 - Sterberegister

    Version

    Technisch erstellt am 24.10.2024 (von: Webservice, ST_Speyer)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: Webservice, ST_Speyer)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Die Voraussetzungen, Art und Format der zu erbringenden Nachweise und die Prüfung der Ehevoraussetzungen richten sich wie bei Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit nach deutschem Recht.
    • Durch öffentliche Urkunden sind nachzuweisen:
      • der Personenstand,
      • der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt,
      • die Staatsangehörigkeit
      • sowie ggf. die letzte Eheschließung und deren Auflösung oder die Begründung  und die Auflösung der letzten Lebenspartnerschaft.

    Voraussetzungen

    Das Ehefähigkeitszeugnis, dessen ein/e Ausländer/in mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland zur Eheschließung im Ausland bedarf, wird auf Antrag Personen mit deutschem Personalstatut ausgestellt.

    Dies sind:  

    • Staatenlose,
    • heimatlose Ausänder/innen,
    • Asylberechtigte und
    • anerkannte Flüchtlinge.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird beim zuständigen Standesamt beantragt.
    • Steht der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegen und sind die erforderlichen Angaben zu beiden Eheschließenden gemacht, so erteilt das Standesamt das beantragte Ehefähigkeitszeugnis.

    Fristen

    Nach Ausstellung, hat das Ehefähigkeitszeugnis eine Gültigkeit für die Dauer von sechs Monaten.

    Bearbeitungsdauer

    • Einzelfallabhängig

    Kosten

    • Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an Ihr Standesamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MdI am 22.04.2021

    Version

    Technisch erstellt am 02.02.2021 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Ehe, Ehefähigkeitszeugnis, Ehevoraussetzungen, Eheschließung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)