Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung von Deutschen ohne jemals mit Inlandswohnsitz

    Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürgern mit Wohnsitz, oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland.

    Das Ehefähigkeitszeugnis wird ausgestellt, wenn es zur Eheschließung im Ausland benötigt wird und erfolgt für Deutsche mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, durch das Standesamt I in Berlin, wenn Sie sich niemals/ vorübergehend im Inland aufgehalten haben.

    Beschreibung

    Wenn sie im Ausland die Ehe schließen möchten, kann es sein, dass es im beabsichtigten Eheschließungsstaat eine gesetzliche Normierung gibt, welche die Vorlage eines solchen Zeugnisses verlangt.

    Die Zuständigkeit für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für diese Personengruppe (deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland) ist beim Standesamt I in Berlin verortet.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Standesamt I in Berlin

    Schönstedtstraße 5

    13357 Berlin

    Telefon: 030 115

    Zuständigkeit

    Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Standesamt I in Berlin

    Schönstedtstraße 5

    13357 Berlin

    Telefon: 030 115

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Pirmasens-Land

    Aktuelles

    Die Verbandsgemeinde Pirmasens-Land gehört zum Landkreis Südwestpfalz und umfasst die Ortsgemeinden Bottenbach, Eppenbrunn, Hilst, Kröppen, Lemberg, Obersimten, Ruppertsweiler, Schweix, Trulben und Vinningen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 19

    66953 Pirmasens

    Hausanschrift

    Rheinstraße 17

    66955 Pirmasens

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 13:00 Uhr Hinweise: Montag und Dienstag: nachmittags geschlossen - Terminvereinbarungen sind jedoch möglich Mittwoch ganztägig geschlossen Terminvereinbarungen sind jedoch möglich

    Kontakt

    E-Mail: info@pirmasens-land.de

    Telefon Festnetz: 06331 872-0

    Fax: 06331 872-100

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 24.11.2018 (von: Webservice, VG_Pirmasens-Land)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, VG_Pirmasens-Land)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Die Voraussetzungen, Art und Format der zu erbringenden Nachweise und die Prüfung der Ehevoraussetzungen richten sich nach deutschem Recht. 
    • Durch öffentliche Urkunden ist nachzuweisen:
      • der Personenstand,
      • der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt,
      • die Staatsangehörigkeit sowie
      • die letzte Eheschließung und deren Auflösung oder die Begründung und die Auflösung der letzten Lebenspartnerschaft.

    Voraussetzungen

    • Die Person muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
    • Sie muss Ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben
    • Die beabsichtigte Eheschließung soll im Ausland stattfinden
    • Der beabsichtigten Eheschließung darf nach deutschem Recht kein Ehehindernis entgegenstehen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird beim zuständigen Standesamt 1 in Berlin beantragt. Ergibt die Prüfung, dass der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht, und sind die erforderlichen Angaben zur Person beider Eheschließenden gemacht, so erteilt das Standesamt das beantragte Ehefähigkeitszeugnis.

    Fristen

    Nach Ausstellung, hat das Ehefähigkeitszeugnis eine Gültigkeit für die Dauer von sechs Monaten.

    Bearbeitungsdauer

    Einzelfallabhängig

    Kosten

    Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an Ihr Standesamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 – Personenstandsrecht, des Landes Bremen am 25.03.2021

    Version

    Technisch erstellt am 02.02.2021 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Heirat, im Ausland, Eheschließung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)