Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürgern mit Wohnsitz, oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland.
Das Ehefähigkeitszeugnis wird ausgestellt, wenn es zur Eheschließung im Ausland benötigt wird.
Die Ausstellung erfolgt für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, durch das Standesamt 1 in Berlin.
Beschreibung
Wenn sie im Ausland die Ehe schließen möchten, kann es sein, dass es im beabsichtigten Eheschließungsstaat eine gesetzliche Normierung gibt, welches die Vorlage eines solchen Zeugnisses verlangt.
Die Zuständigkeit für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für diese Personengruppe (deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland) ist beim Standesamt 1 in Berlin verortet.
Online-Dienste
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zuständige Stelle
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Standesamt I in Berlin
Schönstedtstraße 5
13357 Berlin
Telefon: 030 115
Zuständigkeit
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Standesamt I in Berlin
Schönstedtstraße 5
13357 Berlin
Telefon: 030 115
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Wachenheim a. d. Weinstr. - Fachbereich 3 - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Montag 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten für den Fachbereich 3 - Bürgerdienste: Montag-Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr, zusätzlich Donnerstag von 14.00 - 18.00 Uhr. Bitte beachten Sie die GESONDERTEN ÖFFNUNGSZEITEN für das BÜRGERBÜRO
Kontakt
Kontaktperson
Frau Janina Bergner
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06322 9580-205
E-Mail: standesamt@vg-wachenheim.de
Fax: 06322 9580-199
E-Mail: j.bergner@vg-wachenheim.de
Frau Anja Wolf
Hausanschrift
Fax: 06322 9580-199
E-Mail: a.wolf@vg-wachenheim.de
E-Mail: standesamt@vg-wachenheim.de
Telefon Festnetz: 06322 9580-204
Internet
Standesamt I in Berlin
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3090 2695000
E-Mail: Post.Standesamt1@labo.berlin.de
erforderliche Unterlagen
- Die Voraussetzungen, Art und Format der zu erbringenden Nachweise und die Prüfung der Ehevoraussetzungen richten sich wie bei einem deutschen Staatsbürger nach deutschem Recht.
- Durch öffentliche Urkunden ist nachzuweisen:
- Der Personenstand
- Der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt
- Die Staatsangehörigkeit
- Sowie, ggf. die letzte Ehen- und/oder Lebenspartnerschaften und deren Auflösungen
Voraussetzungen
- Die Person muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
- Sie muss Ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben
- Die beabsichtigte Eheschließung soll im Ausland stattfinden
- Der beabsichtigten Eheschließung darf nach deutschem Recht kein Ehehindernisgrund entgegenstehen
Rechtsgrundlage(n)
- § 13 PStG
- § 39 PStG
- § 1309 Absatz 1 Satz 1 und 2 BGB
Verfahrensablauf
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird beim zuständigen Standesamt 1 in Berlin beantragt. Ergibt die Prüfung, dass der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht, und sind die erforderlichen Angaben zur Person beider Eheschließenden gemacht, so erteilt das Standesamt das beantragte Ehefähigkeitszeugnis.
Fristen
Nach Ausstellung, hat das Ehefähigkeitszeugnis eine Gültigkeit für die Dauer von sechs Monaten.
Bearbeitungsdauer
Einzelfallabhängig
Kosten
Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an Ihr Standesamt.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz am 19.02.2025
Stichwörter
Eheschließung, Ehefähigkeitszeugnis, Ehevoraussetzungen, Ehe