Eheschließung Vollzug Besondere
Zwei Personen, die die Ehe miteinander eingehen wollen, werden im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung/Trauung miteinander verheiratet. Die Trauung erfolgt an einem dafür durch die zuständige Behörde gewidmeten (vorgeschriebenen) Ort.
Beschreibung
Für die Begründung einer Ehe ist die standesamtliche Trauung im deutschen Rechtsbereich grundlegend erforderlich.
Bei der Prüfung der sogenannten Ehefähigkeit von ausländischen Eheschließenden (Ehefähigkeitszeugnis des Heimatstaates) kommt es darauf an, ob sich aus dem jeweiligen Heimatrecht der ausländischen Partnerin oder des ausländischen Partners gesetzliche Ehehindernisse ergeben. Durch diese Prüfung soll vermieden werden, dass in Deutschland eine Ehe geschlossen wird, die im Heimatstaat der/des Eheschließenden unwirksam, aufhebbar, oder ungültig wäre.
Die Vornahme der Eheschließung erfolgt im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung zweier Personen durch eine/n Standesbeamtin/Standesbeamten.
Einzige Ausnahme bildet die Eheschließung zweier Ausländerinnen oder Ausländer vor einer von der Regierung des Heimatstaates ordnungsgemäß ermächtigten Trauungsperson in der nach dem Recht dieses Staates vorgeschriebenen Form, sofern eine/r der Verlobten Angehörige/r dieses Staates ist.
Online-Dienste
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zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt der verbandsfreien Gemeinde, der Verbandsgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Hinweise für Ingelheim am Rhein: Spezielle Hinweise für Stadt Ingelheim
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt der Stadt Ingelheim am Rhein.
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt der verbandsfreien Gemeinde, der Verbandsgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Hinweise für Ingelheim am Rhein: Spezielle Hinweise für Stadt Ingelheim
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt der Stadt Ingelheim am Rhein.
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Ansprechpartner
Stadt Ingelheim - 32/0 Personenstandswesen
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 12:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: standesamt@ingelheim.de
Kontaktperson
Monika Machens
Hausanschrift
Besucheranschrift
Fax: 06132 782-163
Telefon Festnetz: 06132 782-305
E-Mail: standesamt@ingelheim.de
Waltraud Seibold
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: standesamt@ingelheim.de
Telefon Festnetz: 06132 782-276
E-Mail: waltraud.seibold@ingelheim.de
Fax: 06132 782-163
Nicole Genzsch
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06132 782-258
E-Mail: standesamt@ingelheim.de
Fax: 06132 782-163
Internet
erforderliche Unterlagen
- Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument)
Formulare
Keine
Voraussetzungen
- Anmeldung der beabsichtigten Eheschließung.
- Bei fehlenden Sprachkenntnissen ist auf Veranlassung der Eheschließenden eine dolmetschende Person mitzubringen.
- Die Eheschließenden müssen ehemündig sein.
- Die Eheschließenden müssen geschäftsfähig sein.
- Die Eheschließenden müssen persönlich anwesend sein.
- Der Ehe darf kein Ehehindernis entgegenstehen.
Rechtsgrundlage(n)
- Nr. 11 ff. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz ( PStG-VwV)
- § 104 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 1310 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 1896 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB
- § 1903 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Art. 13 Abs. 4 Satz 2 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (BGBEG)
- § 6 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 11 ff. Personenstandsgesetz (PStG)
- § 28 f. Personenstandsverordnung (PStV)
Verfahrensablauf
Vor der Eheschließung sind die Eheschließenden zu befragen, ob sich seit der Anmeldung der Eheschließung Änderungen in ihren die Ehevoraussetzungen betreffenden tatsächlichen Verhältnissen ergeben haben und ob sie einen Ehenamen bestimmen wollen.
Die Eheschließung soll in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vorgenommen werden. Die Trauzeugen/-innen sind dabei nach deutschem Recht nicht mehr zwingend vorgeschrieben, können aber nach wie vor beteiligt werden.
Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde (Standesamt) gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.
Die rechtmäßige Eheschließung setzt die Geschäftsfähigkeit der Eheschließenden voraus, welche durch die/den Standesbeamte/in geprüft wird. Die Erklärungen der Eheschließenden, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, sind von der/ dem Standesbeamte/-in im Anschluss an die Eheschließung in einer Niederschrift zu beurkunden. Die Niederschrift muss alle im Eheregister zu beurkundenden Angaben enthalten. Sie ist von den Ehegatten, den Trauzeugen/-innen und dem/der Standesbeamte/-in zu unterschreiben.
Hinweise für Ingelheim am Rhein: Spezielle Hinweise für Stadt Ingelheim
- Neben der Eheschließung im Rathaus sind auch die Eheschließungen im Trauzimmer "Am Heidesheimer Tor", Winzerkeller oder Burg Windeck möglich.
- Für Trauungen Am Heidesheimer Tor gibt es individuelle Samstagstermine (einmal im Monat). Bezüglich der genauen Termine wenden Sie sich bitte an das Standesamt der Stadt Ingelheim am Rhein. (Reservierungen sind maximal ein Jahr im Voraus möglich.)
- Ansonsten sind Trauungen im Trauzimmer "Am Heidesheimer Tor", Winzerkeller und Burg Windeck, Dienstag, Donnerstag und Freitag in der Zeit von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr möglich.
- Neben der Eheschließung im Rathaus sind auch die Eheschließungen im Trauzimmer "Am Heidesheimer Tor", Winzerkeller oder Burg Windeck möglich.
- Für Trauungen Am Heidesheimer Tor gibt es individuelle Samstagstermine (einmal im Monat). Bezüglich der genauen Termine wenden Sie sich bitte an das Standesamt der Stadt Ingelheim am Rhein. (Reservierungen sind maximal ein Jahr im Voraus möglich.)
- Ansonsten sind Trauungen im Trauzimmer "Am Heidesheimer Tor", Winzerkeller und Burg Windeck, Dienstag, Donnerstag und Freitag in der Zeit von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr möglich.
Fristen
Erfolgt die Eheschließung nicht innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Anmeldung, so bedarf die Eheschließung erneut der Anmeldung und der Prüfung der Ehevoraussetzungen.
Bearbeitungsdauer
Die Dauer kann variieren. Wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt.
Kosten
- Einzelfallabhängig, kann variieren.
- Die Kosten richten sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand, dem Ort und dem Zeitpunkt der Eheschließung. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Ingelheim am Rhein: Spezielle Hinweise für Stadt Ingelheim
- Eheschließung am Amtssitz (Rathaus) während der allgemeinen Öffnungszeiten: 51,00 €
- Eheschließung am Amtssitz (Rathaus) außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten: 110,00 €
- Eheschließung in Amtsräumen außerhalb des Amtssitzes (Heidesheimer Tor, Winzerkeller oder Burg Windeck) während der allgemeinen Öffnungszeiten: 100,00 €
- Eheschließung in Amtsräumen außerhalb des Amtssitzes (Heidesheimer Tor, Winzerkeller oder Burg Windeck) außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten: 150,00 €
- Eheschließung am Amtssitz (Rathaus) während der allgemeinen Öffnungszeiten: 51,00 €
- Eheschließung am Amtssitz (Rathaus) außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten: 110,00 €
- Eheschließung in Amtsräumen außerhalb des Amtssitzes (Heidesheimer Tor, Winzerkeller oder Burg Windeck) während der allgemeinen Öffnungszeiten: 100,00 €
- Eheschließung in Amtsräumen außerhalb des Amtssitzes (Heidesheimer Tor, Winzerkeller oder Burg Windeck) außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten: 150,00 €
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MdI am 17.03.2021
Stichwörter
Ehe schließen, Hochzeit, Eheschließung, Trauung