Eheschließung Vollzug

    Eheschließung Vollzug Besondere

    Zwei Personen, die die Ehe miteinander eingehen wollen, werden im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung/Trauung miteinander verheiratet. Die Trauung erfolgt an einem dafür durch die zuständige Behörde gewidmeten (vorgeschriebenen) Ort.

    Beschreibung

    Für die Begründung einer Ehe ist die standesamtliche Trauung im deutschen Rechtsbereich grundlegend erforderlich.

    Bei der Prüfung der sogenannten Ehefähigkeit von ausländischen Eheschließenden (Ehefähigkeitszeugnis des Heimatstaates) kommt es darauf an, ob sich aus dem jeweiligen Heimatrecht der ausländischen Partnerin oder des ausländischen Partners gesetzliche Ehehindernisse ergeben. Durch diese Prüfung soll vermieden werden, dass in Deutschland eine Ehe geschlossen wird, die im Heimatstaat der/des Eheschließenden unwirksam, aufhebbar, oder ungültig wäre.

    Die Vornahme der Eheschließung erfolgt im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung zweier Personen durch eine/n Standesbeamtin/Standesbeamten.

    Einzige Ausnahme bildet die Eheschließung zweier Ausländerinnen oder Ausländer vor einer von der Regierung des Heimatstaates ordnungsgemäß ermächtigten Trauungsperson in der nach dem Recht dieses Staates vorgeschriebenen Form, sofern eine/r der Verlobten Angehörige/r dieses Staates ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt der verbandsfreien Gemeinde, der Verbandsgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben.

    Hinweise für Ingelheim am Rhein: Spezielle Hinweise für Stadt Ingelheim

    Bitte wenden Sie sich an das Standesamt der Stadt Ingelheim am Rhein. 

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    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt der verbandsfreien Gemeinde, der Verbandsgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben.

    Hinweise für Ingelheim am Rhein: Spezielle Hinweise für Stadt Ingelheim

    Bitte wenden Sie sich an das Standesamt der Stadt Ingelheim am Rhein. 

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    Ansprechpartner

    Stadt Ingelheim - 32/0 Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Fridtjof-Nansen-Platz 1

    55218 Ingelheim am Rhein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Bahnhofstraße 2

    55218 Ingelheim am Rhein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 12:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 14.12.2022 (von: Webservice, ST_Ingelheim)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, ST_Ingelheim)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument)

    Formulare

    Keine

    Voraussetzungen

    • Anmeldung der beabsichtigten Eheschließung.
    • Bei fehlenden Sprachkenntnissen ist auf Veranlassung der Eheschließenden eine dolmetschende Person mitzubringen.
    • Die Eheschließenden müssen ehemündig sein.
    • Die Eheschließenden müssen geschäftsfähig sein.
    • Die Eheschließenden müssen persönlich anwesend sein.
    • Der Ehe darf  kein Ehehindernis entgegenstehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Vor der Eheschließung sind die Eheschließenden zu befragen, ob sich seit der Anmeldung der Eheschließung Änderungen in ihren die Ehevoraussetzungen betreffenden tatsächlichen Verhältnissen ergeben haben und ob sie einen Ehenamen bestimmen wollen.

    Die Eheschließung soll in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vorgenommen werden. Die Trauzeugen/-innen sind dabei nach deutschem Recht nicht mehr zwingend vorgeschrieben, können aber nach wie vor beteiligt werden.

    Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde (Standesamt) gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.

    Die rechtmäßige Eheschließung setzt die Geschäftsfähigkeit der Eheschließenden voraus, welche durch die/den Standesbeamte/in geprüft wird. Die Erklärungen der Eheschließenden, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, sind von der/ dem Standesbeamte/-in im Anschluss an die Eheschließung in einer Niederschrift zu beurkunden. Die Niederschrift muss alle im Eheregister zu beurkundenden Angaben enthalten. Sie ist von den Ehegatten, den Trauzeugen/-innen und dem/der Standesbeamte/-in zu unterschreiben.

    Hinweise für Ingelheim am Rhein: Spezielle Hinweise für Stadt Ingelheim

    • Neben der Eheschließung im Rathaus sind auch die Eheschließungen im Trauzimmer "Am Heidesheimer Tor", Winzerkeller oder Burg Windeck möglich. 
    • Für Trauungen Am Heidesheimer Tor gibt es individuelle Samstagstermine (einmal im Monat). Bezüglich der genauen Termine wenden Sie sich bitte an das Standesamt der Stadt Ingelheim am Rhein. (Reservierungen sind maximal ein Jahr im Voraus möglich.)
    • Ansonsten sind Trauungen im Trauzimmer "Am Heidesheimer Tor", Winzerkeller und Burg Windeck, Dienstag, Donnerstag und Freitag in der Zeit von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr möglich.
    • Neben der Eheschließung im Rathaus sind auch die Eheschließungen im Trauzimmer "Am Heidesheimer Tor", Winzerkeller oder Burg Windeck möglich. 
    • Für Trauungen Am Heidesheimer Tor gibt es individuelle Samstagstermine (einmal im Monat). Bezüglich der genauen Termine wenden Sie sich bitte an das Standesamt der Stadt Ingelheim am Rhein. (Reservierungen sind maximal ein Jahr im Voraus möglich.)
    • Ansonsten sind Trauungen im Trauzimmer "Am Heidesheimer Tor", Winzerkeller und Burg Windeck, Dienstag, Donnerstag und Freitag in der Zeit von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr möglich.

    Fristen

    Erfolgt die Eheschließung nicht innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Anmeldung, so bedarf die Eheschließung erneut der Anmeldung und der Prüfung der Ehevoraussetzungen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Dauer kann variieren. Wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt.

    Kosten

    • Einzelfallabhängig, kann variieren.
    • Die Kosten richten sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand, dem Ort und dem Zeitpunkt der Eheschließung. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Ingelheim am Rhein: Spezielle Hinweise für Stadt Ingelheim

    • Eheschließung am Amtssitz (Rathaus) während der allgemeinen Öffnungszeiten: 51,00 €
    • Eheschließung am Amtssitz (Rathaus) außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten: 110,00 €
    • Eheschließung in Amtsräumen außerhalb des Amtssitzes (Heidesheimer Tor, Winzerkeller oder Burg Windeck) während der allgemeinen Öffnungszeiten: 100,00 €
    • Eheschließung in Amtsräumen außerhalb des Amtssitzes (Heidesheimer Tor, Winzerkeller oder Burg Windeck) außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten: 150,00 €
    • Eheschließung am Amtssitz (Rathaus) während der allgemeinen Öffnungszeiten: 51,00 €
    • Eheschließung am Amtssitz (Rathaus) außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten: 110,00 €
    • Eheschließung in Amtsräumen außerhalb des Amtssitzes (Heidesheimer Tor, Winzerkeller oder Burg Windeck) während der allgemeinen Öffnungszeiten: 100,00 €
    • Eheschließung in Amtsräumen außerhalb des Amtssitzes (Heidesheimer Tor, Winzerkeller oder Burg Windeck) außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten: 150,00 €

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MdI am 17.03.2021

    Version

    Technisch erstellt am 02.02.2021 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Ehe schließen, Hochzeit, Eheschließung, Trauung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)