Eheschließung Vollzug Besondere
Zwei Personen, die die Ehe miteinander eingehen wollen, werden im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung/Trauung miteinander verheiratet. Die Trauung erfolgt an einem dafür durch die zuständige Behörde gewidmeten (vorgeschriebenen) Ort.
Beschreibung
Für die Begründung einer Ehe ist die standesamtliche Trauung im deutschen Rechtsbereich grundlegend erforderlich.
Bei der Prüfung der sogenannten Ehefähigkeit von ausländischen Eheschließenden (Ehefähigkeitszeugnis des Heimatstaates) kommt es darauf an, ob sich aus dem jeweiligen Heimatrecht der ausländischen Partnerin oder des ausländischen Partners gesetzliche Ehehindernisse ergeben. Durch diese Prüfung soll vermieden werden, dass in Deutschland eine Ehe geschlossen wird, die im Heimatstaat der/des Eheschließenden unwirksam, aufhebbar, oder ungültig wäre.
Die Vornahme der Eheschließung erfolgt im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung zweier Personen durch eine/n Standesbeamtin/Standesbeamten.
Einzige Ausnahme bildet die Eheschließung zweier Ausländerinnen oder Ausländer vor einer von der Regierung des Heimatstaates ordnungsgemäß ermächtigten Trauungsperson in der nach dem Recht dieses Staates vorgeschriebenen Form, sofern eine/r der Verlobten Angehörige/r dieses Staates ist.
Hinweise für Worms: Anmeldung Eheschließung
Beim Standesamt Worms ist die Anmeldung der Eheschließung möglich, wenn einer der Verlobten mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Worms gemeldet ist.
Bei mehreren Wohnsitzen im Bundesgebiet haben die Verlobten die Möglichkeit zu wählen, bei welchem Standesamt die Anmeldung erfolgen soll.
Die Anmeldung ist grundsätzlich nur bei Vorsprache von beiden Verlobten, nach vorheriger Terminvereinbarung, während unserer Öffnungszeiten möglich.
Hier können Sie in Worms heiraten:
- Trauzimmer im Wormser Rathaus (max. 25 Personen)
- runder Saal im Kunsthaus Heylshof (festgelegte Termine, max. 44 Personen)
- Innenhof oder Kreuzgang (bei Schlechtwetter) im Andreasstift (festgelegte Termine, max. 44 Personen)
Termine für Eheschließungen an Samstagen bzw. für unsere besonderen Trauorte sind sehr begehrt und daher schnell vergeben. Sichern Sie sich Ihren Wunschtermin daher frühzeitig.
Anmeldungen zur Eheschließung können bis zu einem halben Jahr vor der Hochzeit vorgenommen werden.
Beim Standesamt Worms ist die Anmeldung der Eheschließung möglich, wenn einer der Verlobten mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Worms gemeldet ist.
Bei mehreren Wohnsitzen im Bundesgebiet haben die Verlobten die Möglichkeit zu wählen, bei welchem Standesamt die Anmeldung erfolgen soll.
Die Anmeldung ist grundsätzlich nur bei Vorsprache von beiden Verlobten, nach vorheriger Terminvereinbarung, während unserer Öffnungszeiten möglich.
Hier können Sie in Worms heiraten:
- Trauzimmer im Wormser Rathaus (max. 25 Personen)
- runder Saal im Kunsthaus Heylshof (festgelegte Termine, max. 44 Personen)
- Innenhof oder Kreuzgang (bei Schlechtwetter) im Andreasstift (festgelegte Termine, max. 44 Personen)
Termine für Eheschließungen an Samstagen bzw. für unsere besonderen Trauorte sind sehr begehrt und daher schnell vergeben. Sichern Sie sich Ihren Wunschtermin daher frühzeitig.
Anmeldungen zur Eheschließung können bis zu einem halben Jahr vor der Hochzeit vorgenommen werden.
Hinweise für Worms: Anmeldung Eheschließung mit ausländischen Mitbürgern
Beim Standesamt Worms ist die Anmeldung der Eheschließung möglich, wenn einer der Verlobten mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Worms gemeldet ist.
Bei mehreren Wohnsitzen im Bundesgebiet haben die Verlobten die Möglichkeit zu wählen, bei welchem Standesamt die Anmeldung erfolgen soll.
Die Anmeldun runder Saal im Kunsthaus Heylshof (festgelegte Termine)g ist grundsätzlich nur bei Vorsprache von beiden Verlobten, nach vorheriger Terminvereinbarung, während unserer Öffnungszeiten möglich.
Hier können Sie in Worms heiraten:
- Trauzimmer im Wormser Rathaus
- runder Saal im Kunsthaus Heylshof (festgelegte Termine)
Termine für Eheschließungen an Samstagen sind sehr begehrt und daher schnell vergeben. Sichern Sie sich Ihren Wunschtermin daher frühzeitig.
Anmeldungen zur Eheschließung können bis zu einem halben Jahr vor der Hochzeit vorgenommen werden.
Beim Standesamt Worms ist die Anmeldung der Eheschließung möglich, wenn einer der Verlobten mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Worms gemeldet ist.
Bei mehreren Wohnsitzen im Bundesgebiet haben die Verlobten die Möglichkeit zu wählen, bei welchem Standesamt die Anmeldung erfolgen soll.
Die Anmeldun runder Saal im Kunsthaus Heylshof (festgelegte Termine)g ist grundsätzlich nur bei Vorsprache von beiden Verlobten, nach vorheriger Terminvereinbarung, während unserer Öffnungszeiten möglich.
Hier können Sie in Worms heiraten:
- Trauzimmer im Wormser Rathaus
- runder Saal im Kunsthaus Heylshof (festgelegte Termine)
Termine für Eheschließungen an Samstagen sind sehr begehrt und daher schnell vergeben. Sichern Sie sich Ihren Wunschtermin daher frühzeitig.
Anmeldungen zur Eheschließung können bis zu einem halben Jahr vor der Hochzeit vorgenommen werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt der verbandsfreien Gemeinde, der Verbandsgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt der verbandsfreien Gemeinde, der Verbandsgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.04 Standesamt
Beschreibung
Persönliche Vorsprache beim Standesamt sind während den Öffnungszeiten nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung (PDF)
Besondere Trautermine und Orte
im Rathaus, Museum im Andreasstift und im Stadtpalais "Heylshof"
Urkundenanforderung "Standesamt online"
Ihr Onlinekontakt zum Standesamt Worms.
Für weiter Auskünfte über die Bestellung von Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden wenden Sie sich bitte per E-Mail an urkunden@worms.de.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. Letzter Termin um 15.45 Uhr! Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.  
Kontakt
Kontaktperson
Herr Horst Finger
Telefon Festnetz: +49 6241 853-3400
Fax: +49 6241 853-3499
Frau Nicole Lais (Sachbearbeiterin)
Fax: +49 6241 853-3499
Telefon Festnetz: +49 6241 853-3404
Frau Andrea Pachaly (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: +49 6241 853-3403
Fax: +49 6241 853-3499
Frau Monika Schauf (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: +49 6241 853-3411
Fax: +49 6241 853-3499
Herr Christian Weinmann
Fax: +49 6241 853-3499
Telefon Festnetz: +49 6241 853-3407
Internet
Formulare
Eheschließung mit ausländischen Mitbürgern (Merkblatt)
Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung
erforderliche Unterlagen
- Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument)
Hinweise für Worms: Anmeldung Eheschließung
Welche Unterlagen für die Anmeldung benötigt werden, sowie nähere Informationen zu den Eheschließungsorten, erfahren Sie bei der Terminvereinbarung.
Welche Unterlagen für die Anmeldung benötigt werden, sowie nähere Informationen zu den Eheschließungsorten, erfahren Sie bei der Terminvereinbarung.
Hinweise für Worms: Anmeldung Eheschließung mit ausländischen Mitbürgern
Welche Unterlagen für die Anmeldung benötigt werden, sowie nähere Informationen zu den Eheschließungsorten, erfahren Sie bei der Terminvereinbarung.
Welche Unterlagen für die Anmeldung benötigt werden, sowie nähere Informationen zu den Eheschließungsorten, erfahren Sie bei der Terminvereinbarung.
Formulare
Keine
Voraussetzungen
- Anmeldung der beabsichtigten Eheschließung.
- Bei fehlenden Sprachkenntnissen ist auf Veranlassung der Eheschließenden eine dolmetschende Person mitzubringen.
- Die Eheschließenden müssen ehemündig sein.
- Die Eheschließenden müssen geschäftsfähig sein.
- Die Eheschließenden müssen persönlich anwesend sein.
- Der Ehe darf kein Ehehindernis entgegenstehen.
Rechtsgrundlage(n)
- Nr. 11 ff. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz ( PStG-VwV)
- § 104 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 1310 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 1896 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB
- § 1903 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Art. 13 Abs. 4 Satz 2 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (BGBEG)
- § 6 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 11 ff. Personenstandsgesetz (PStG)
- § 28 f. Personenstandsverordnung (PStV)
Verfahrensablauf
Vor der Eheschließung sind die Eheschließenden zu befragen, ob sich seit der Anmeldung der Eheschließung Änderungen in ihren die Ehevoraussetzungen betreffenden tatsächlichen Verhältnissen ergeben haben und ob sie einen Ehenamen bestimmen wollen.
Die Eheschließung soll in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vorgenommen werden. Die Trauzeugen/-innen sind dabei nach deutschem Recht nicht mehr zwingend vorgeschrieben, können aber nach wie vor beteiligt werden.
Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde (Standesamt) gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.
Die rechtmäßige Eheschließung setzt die Geschäftsfähigkeit der Eheschließenden voraus, welche durch die/den Standesbeamte/in geprüft wird. Die Erklärungen der Eheschließenden, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, sind von der/ dem Standesbeamte/-in im Anschluss an die Eheschließung in einer Niederschrift zu beurkunden. Die Niederschrift muss alle im Eheregister zu beurkundenden Angaben enthalten. Sie ist von den Ehegatten, den Trauzeugen/-innen und dem/der Standesbeamte/-in zu unterschreiben.
Fristen
Erfolgt die Eheschließung nicht innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Anmeldung, so bedarf die Eheschließung erneut der Anmeldung und der Prüfung der Ehevoraussetzungen.
Bearbeitungsdauer
Die Dauer kann variieren. Wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt.
Kosten
- Einzelfallabhängig, kann variieren.
- Die Kosten richten sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand, dem Ort und dem Zeitpunkt der Eheschließung. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Worms: Anmeldung Eheschließung
Prüfung der Ehevorraussetzungen wenn nur deutsches Recht zu beachten ist 48,- EUR
Prüfung der Ehevorraussetzungen wenn nur deutsches Recht zu beachten ist 48,- EUR
Hinweise für Worms: Anmeldung Eheschließung mit ausländischen Mitbürgern
Prüfung der Ehevorraussetzungen wenn ausländisches Recht zu beachten ist 60,- bis 118,- EUR
Prüfung der Ehevorraussetzungen wenn ausländisches Recht zu beachten ist 60,- bis 118,- EUR
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MdI am 17.03.2021
Stichwörter
Ehe schließen, Hochzeit, Eheschließung, Trauung