Förderschule Aufnahme

    Förderschule anmelden

    Ich habe ein Kind mit Behinderung - was muss ich tun, damit es eine Sonderschule besuchen kann?

    Beschreibung

    Der Besuch einer Sonderschule ist für Kinder mit Behinderungen nach Entscheidung der Eltern möglich. Voraussetzung ist, dass die Schulbehörde sonderpädagogischen Förderbedarf festgestellt hat. Das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs kann auch von den Eltern eingeleitet werden. Dies erfordert einen formlosen Antrag bei der zuständigen Grundschule bei der Anmeldung zum Schulbesuch. Die weitere Veranlassung erfolgt durch die Schulleitung der Grundschule.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Schulleitung der zuständigen Grundschule, bei der auch die Anmeldung zum Schulbesuch erfolgt. Wenn Eltern sich im Vorfeld zur Beratung über die schulische Laufbahn ihres Kindes an eine Sonderschule wenden, können sie diesen Antrag auch bei der Sonderschule stellen.

    Ansprechpartner

    Elisabethen-Schule FSP ganzheitl. Entwicklung Förderschule

    Adresse

    Hausanschrift

    Stettiner Str. 3

    55576 Sprendlingen

    Kontakt

    Fax: 06701 2007520

    Telefon Festnetz: 06701 200750

    E-Mail: kontakt@elisabethenschulesprendlingen.com

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rhein-Nahe-Schule FSP Lernen Förderschule

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgstr. 17

    55411 Bingen am Rhein

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06721 408780

    Fax: 06721 4087831

    E-Mail: info@rhein-nahe-schule.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Albert-Schweitzer-Schule FSP Lernen Förderschule

    Adresse

    Hausanschrift

    Talstr. 153

    55218 Ingelheim am Rhein

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06132 4354710

    Fax: 06132 4354711

    E-Mail: ASS.Ingelheim@t-online.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Selztalschule FSP Lernen Förderschule

    Adresse

    Hausanschrift

    Oppenheimer Str. 69

    55268 Nieder-Olm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06136 2395

    Fax: 06136 924365

    E-Mail: info@selztalschule-no.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landskronschule FSP Lernen Förderschule

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Stadtbad 24

    55276 Oppenheim

    Kontakt

    Fax: 06133 924320

    Telefon Festnetz: 06133 92430

    E-Mail: info@landskronschule.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Liesel Metten Schule - Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung in Nieder-Olm

    Adresse

    Hausanschrift

    Maria-Montessori-Str. 2

    55268 Nieder-Olm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06136 75890

    Fax: 06136 758920

    E-Mail: info@sfm-nieder-olm.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die bei der Schulanmeldung erhobenen Daten reichen aus. Es ist empfehlenswert, der Schule zu erlauben, sich mit der besuchten Kindertagesstätte über den bisherigen Bildungsverlauf auszutauschen, damit dies in die Entscheidung einfließen kann (Entbindung von der Schweigepflicht).

    Voraussetzungen

    Es sind keine Voraussetzungen erforderlich, wenn die Eltern den Antrag stellen wollen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Entscheidung der Schulbehörde, ob und in welchem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt, kann Widerspruch bei der zuständigen Schulbehörde eingelegt werden.

    Verfahrensablauf

    In jedem Einzelfall findet eine sonderpädagogische Diagnostik durch eine Förderschullehrkraft statt, die von einer Förderschule beauftragt ist. Dabei werden die Auswirkungen einer Behinderung auf schulisches Lernen erhoben, analysiert und bewertet. Die Förderschullehrkraft erstellt ein sonderpädagogisches Gutachten, das zusammen mit weiteren Gutachten und ggf. einer Stellungnahme des schulärztlichen Dienstes bei Gesundheitsamt in die Entscheidung der Schulbehörde einfließt. Die Eltern werden über die Ergebnisse informiert, über mögliche Lernorte beraten. Die Schulbehörde entscheidet, ob und in welche sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Förderbedarf besteht. Die Eltern entscheiden, ob ihr Kind eine Sonderschule besuchen oder am inklusiven Unterricht teilnehmen soll.

    Fristen

    Der Antrag muss bis spätestens 31.1. des Jahres gestellt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall und den erforderlichen diagnostischen Erhebungen ab.

    Kosten

    Es falle keine Gebühren an.

    Bemerkungen

    Informationen zum Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs sind auf dem Bildungsserver zu finden.

    Unterstützende Institutionen

    Die Schulbehörde berät die Eltern auf Anfrage und erläutert die Ergebnisse des Feststellungsverfahrens.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sonderpädagogisches Gutachten, Inklusiver Unterricht, Besuch der Förderschule

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English