Förderschule anmelden
Ich habe ein Kind mit Behinderung – was muss ich tun, damit es eine Sonderschule besuchen kann?
Beschreibung
Der Besuch einer Sonderschule ist für Kinder mit Behinderungen nach Entscheidung der Eltern möglich. Voraussetzung ist, dass die Schulbehörde sonderpädagogischen Förderbedarf festgestellt hat. Das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs kann auch von den Eltern eingeleitet werden. Dies erfordert einen formlosen Antrag bei der zuständigen Grundschule bei der Anmeldung zum Schulbesuch. Die weitere Veranlassung erfolgt durch die Schulleitung der Grundschule.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Schulleitung der zuständigen Grundschule, bei der auch die Anmeldung zum Schulbesuch erfolgt. Wenn Eltern sich im Vorfeld zur Beratung über die schulische Laufbahn ihres Kindes an eine Sonderschule wenden, können sie diesen Antrag auch bei der Sonderschule stellen.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Germersheim - Schule mit dem FSP Sprache Förderschule
Aktuelles
SFS Rülzheim
Adresse
Hausanschrift
Schulstraße 16
76761 Rülzheim
Kontakt
Internet
Kreisverwaltung Germersheim - Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Kreis Germersheim
Aktuelles
SFL Germersheim Kreis
Adresse
Hausanschrift
Römerweg 2a
76726 Germersheim
Kontakt
Internet
Voraussetzungen
Es sind keine Voraussetzungen erforderlich, wenn die Eltern den Antrag stellen wollen.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen die Entscheidung der Schulbehörde, ob und in welchem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt, kann Widerspruch bei der zuständigen Schulbehörde eingelegt werden.
Verfahrensablauf
In jedem Einzelfall findet eine sonderpädagogische Diagnostik durch eine Förderschullehrkraft statt, die von einer Förderschule beauftragt ist. Dabei werden die Auswirkungen einer Behinderung auf schulisches Lernen erhoben, analysiert und bewertet. Die Förderschullehrkraft erstellt ein sonderpädagogisches Gutachten, das zusammen mit weiteren Gutachten und ggf. einer Stellungnahme des schulärztlichen Dienstes bei Gesundheitsamt in die Entscheidung der Schulbehörde einfließt. Die Eltern werden über die Ergebnisse informiert, über mögliche Lernorte beraten. Die Schulbehörde entscheidet, ob und in welche sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Förderbedarf besteht. Die Eltern entscheiden, ob ihr Kind eine Sonderschule besuchen oder am inklusiven Unterricht teilnehmen soll.
Bemerkungen
Informationen zum Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs sind auf dem Bildungsserver zu finden.
Unterstützende Institutionen
Die Schulbehörde berät die Eltern auf Anfrage und erläutert die Ergebnisse des Feststellungsverfahrens.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 28.01.2021
Stichwörter
Sonderpädagogisches Gutachten, Besuch der Förderschule, Inklusiver Unterricht