Förderschule Aufnahme
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    Förderschule anmelden

    Ich habe ein Kind mit Behinderung – was muss ich tun, damit es eine Sonderschule besuchen kann?

    Beschreibung

    Der Besuch einer Sonderschule ist für Kinder mit Behinderungen nach Entscheidung der Eltern möglich. Voraussetzung ist, dass die Schulbehörde sonderpädagogischen Förderbedarf festgestellt hat. Das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs kann auch von den Eltern eingeleitet werden. Dies erfordert einen formlosen Antrag bei der zuständigen Grundschule bei der Anmeldung zum Schulbesuch. Die weitere Veranlassung erfolgt durch die Schulleitung der Grundschule.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Schulleitung der zuständigen Grundschule, bei der auch die Anmeldung zum Schulbesuch erfolgt. Wenn Eltern sich im Vorfeld zur Beratung über die schulische Laufbahn ihres Kindes an eine Sonderschule wenden, können sie diesen Antrag auch bei der Sonderschule stellen.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Germersheim - Schule mit dem FSP Sprache Förderschule

    Aktuelles

    SFS Rülzheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 16
    76761 Rülzheim

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    Kontakt

    E-Mail: info@sfs-ruelzheim.de

    Telefon Festnetz: 07272 6413

    Fax: 07272 919050

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 04.03.2022
    Technisch geändert am 04.03.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020

    Kreisverwaltung Germersheim - Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Kreis Germersheim

    Aktuelles

    SFL Germersheim Kreis

    Adresse

    Hausanschrift

    Römerweg 2a
    76726 Germersheim

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    Kontakt

    E-Mail: info@sflkg.de

    Telefon Festnetz: 07271 8991

    Telefon Festnetz: 07274 3095

    Fax: 07274 3096

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 04.03.2022
    Technisch geändert am 04.03.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020

    Voraussetzungen

    Es sind keine Voraussetzungen erforderlich, wenn die Eltern den Antrag stellen wollen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Entscheidung der Schulbehörde, ob und in welchem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt, kann Widerspruch bei der zuständigen Schulbehörde eingelegt werden.

    Verfahrensablauf

    In jedem Einzelfall findet eine sonderpädagogische Diagnostik durch eine Förderschullehrkraft statt, die von einer Förderschule beauftragt ist. Dabei werden die Auswirkungen einer Behinderung auf schulisches Lernen erhoben, analysiert und bewertet. Die Förderschullehrkraft erstellt ein sonderpädagogisches Gutachten, das zusammen mit weiteren Gutachten und ggf. einer Stellungnahme des schulärztlichen Dienstes bei Gesundheitsamt in die Entscheidung der Schulbehörde einfließt. Die Eltern werden über die Ergebnisse informiert, über mögliche Lernorte beraten. Die Schulbehörde entscheidet, ob und in welche sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Förderbedarf besteht. Die Eltern entscheiden, ob ihr Kind eine Sonderschule besuchen oder am inklusiven Unterricht teilnehmen soll.

    Bemerkungen

    Informationen zum Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs sind auf dem Bildungsserver zu finden.

    Unterstützende Institutionen

    Die Schulbehörde berät die Eltern auf Anfrage und erläutert die Ergebnisse des Feststellungsverfahrens.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 28.01.2021

    Version

    Technisch erstellt am 29.01.2021
    Technisch geändert am 31.12.2025

    Stichwörter

    Sonderpädagogisches Gutachten, Besuch der Förderschule, Inklusiver Unterricht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020