Förderschule Aufnahme

    Förderschule anmelden

    Ich habe ein Kind mit Behinderung - was muss ich tun, damit es eine Sonderschule besuchen kann?

    Beschreibung

    Der Besuch einer Sonderschule ist für Kinder mit Behinderungen nach Entscheidung der Eltern möglich. Voraussetzung ist, dass die Schulbehörde sonderpädagogischen Förderbedarf festgestellt hat. Das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs kann auch von den Eltern eingeleitet werden. Dies erfordert einen formlosen Antrag bei der zuständigen Grundschule bei der Anmeldung zum Schulbesuch. Die weitere Veranlassung erfolgt durch die Schulleitung der Grundschule.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Schulleitung der zuständigen Grundschule, bei der auch die Anmeldung zum Schulbesuch erfolgt. Wenn Eltern sich im Vorfeld zur Beratung über die schulische Laufbahn ihres Kindes an eine Sonderschule wenden, können sie diesen Antrag auch bei der Sonderschule stellen.

    Ansprechpartner

    Georgens-Schule FSP ganzheitl. Entwicklung Förderschule

    Adresse

    Hausanschrift

    Rheinhorststr. 34/36

    67071 Ludwigshafen am Rhein

    Kontakt

    Fax: 0621 504401298

    Telefon Festnetz: 0621 504401210

    E-Mail: schulleitung@georgens-schule.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Schillerschule FSP Lernen Förderschule

    Adresse

    Hausanschrift

    Rheingönheimer Str. 103

    67065 Ludwigshafen am Rhein

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0621 504-423920

    Telefon Festnetz: 0621 504-423921

    Fax: 0621 504-423997

    E-Mail: sfl@schillerschule.com

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Schloss-Schule Oggersheim FSP Lernen Förderschule

    Adresse

    Hausanschrift

    Schnabelbrunnengasse 41

    67071 Ludwigshafen am Rhein

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0621 504401711

    Fax: 0621 504401798

    Telefon Festnetz: 0621 504401710

    E-Mail: info@sfl-schloss-lu.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Schule an der Blies FSP Lernen Förderschule

    Adresse

    Hausanschrift

    Krummlachstr. 10

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0621 504420720

    Fax: 0621 504420797

    Telefon Festnetz: 0621 504420721

    E-Mail: sfl@bliesschulen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

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    Mosaikschule Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung Förderschule

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Lochner-Str. 8

    67071 Ludwigshafen am Rhein

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0621 67005166

    Telefon Festnetz: 0621 67005171

    Fax: 0621 67005170

    E-Mail: info@mosaikschule-lu.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

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    Schulen

    Adresse

    Lieferanschrift

    Bismarckstraße 25

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Postfachadresse

    Postfach 21 12 25

    67012 Ludwigshafen am Rhein

    Hausanschrift

    Rathausplatz 10

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 bis 11:30 Uhr Dienstag 09:00 bis 11:30 Uhr 14:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 bis 11:30 Uhr 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag 09:00 bis 11:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3040

    Fax: +49 621 504-3332

    E-Mail: schulen@ludwigshafen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die bei der Schulanmeldung erhobenen Daten reichen aus. Es ist empfehlenswert, der Schule zu erlauben, sich mit der besuchten Kindertagesstätte über den bisherigen Bildungsverlauf auszutauschen, damit dies in die Entscheidung einfließen kann (Entbindung von der Schweigepflicht).

    Voraussetzungen

    Es sind keine Voraussetzungen erforderlich, wenn die Eltern den Antrag stellen wollen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Entscheidung der Schulbehörde, ob und in welchem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt, kann Widerspruch bei der zuständigen Schulbehörde eingelegt werden.

    Verfahrensablauf

    In jedem Einzelfall findet eine sonderpädagogische Diagnostik durch eine Förderschullehrkraft statt, die von einer Förderschule beauftragt ist. Dabei werden die Auswirkungen einer Behinderung auf schulisches Lernen erhoben, analysiert und bewertet. Die Förderschullehrkraft erstellt ein sonderpädagogisches Gutachten, das zusammen mit weiteren Gutachten und ggf. einer Stellungnahme des schulärztlichen Dienstes bei Gesundheitsamt in die Entscheidung der Schulbehörde einfließt. Die Eltern werden über die Ergebnisse informiert, über mögliche Lernorte beraten. Die Schulbehörde entscheidet, ob und in welche sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Förderbedarf besteht. Die Eltern entscheiden, ob ihr Kind eine Sonderschule besuchen oder am inklusiven Unterricht teilnehmen soll.

    Fristen

    Der Antrag muss bis spätestens 31.1. des Jahres gestellt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall und den erforderlichen diagnostischen Erhebungen ab.

    Kosten

    Es falle keine Gebühren an.

    Bemerkungen

    Informationen zum Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs sind auf dem Bildungsserver zu finden.

    Die Schulbehörde berät die Eltern auf Anfrage und erläutert die Ergebnisse des Feststellungsverfahrens.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Besuch der Förderschule, Sonderpädagogisches Gutachten, Inklusiver Unterricht

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de