Förderschule Aufnahme

    Förderschule anmelden

    Ich habe ein Kind mit Behinderung – was muss ich tun, damit es eine Sonderschule besuchen kann?

    Beschreibung

    Der Besuch einer Sonderschule ist für Kinder mit Behinderungen nach Entscheidung der Eltern möglich. Voraussetzung ist, dass die Schulbehörde sonderpädagogischen Förderbedarf festgestellt hat. Das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs kann auch von den Eltern eingeleitet werden. Dies erfordert einen formlosen Antrag bei der zuständigen Grundschule bei der Anmeldung zum Schulbesuch. Die weitere Veranlassung erfolgt durch die Schulleitung der Grundschule.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Schulleitung der zuständigen Grundschule, bei der auch die Anmeldung zum Schulbesuch erfolgt. Wenn Eltern sich im Vorfeld zur Beratung über die schulische Laufbahn ihres Kindes an eine Sonderschule wenden, können sie diesen Antrag auch bei der Sonderschule stellen.

    Ansprechpartner

    Levana-Schule SFG Förderschule

    Aktuelles

    SFG Schweich

    Adresse

    Hausanschrift

    Bernhard-Becker-Str. 6

    54338 Schweich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06502 930920

    Telefon Festnetz: 06502 9309211

    Fax: 06502/995 401

    E-Mail: info@levana-schule-schweich.de

    Version

    Technisch erstellt am 04.03.2022 (von: system)

    Technisch geändert am 18.11.2022 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Meulenwald-Schule SFL/S Förderschule

    Aktuelles

    SFLS Schweich

    Adresse

    Hausanschrift

    Isseler Str. 37

    54338 Schweich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06502 910950

    Fax: 06502 9109522

    E-Mail: info@meulenwald-schule.de

    Version

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    Sprachversion

    Deutsch

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    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

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    St. Martinus-Schule SFL/S Förderschule

    Aktuelles

    SFLS Reinsfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstr. 1

    54421 Reinsfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06503 7606

    Fax: 06503 994493

    E-Mail: info@st-martinus-schule.de

    Version

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    Valdocco-Schule SFE Förderschule

    Aktuelles

    SFE Welschbillig

    Adresse

    Hausanschrift

    Puricellistr. 1

    54298 Welschbillig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06506 899116

    Telefon Festnetz: 06506 899107

    Fax: 06506 899108

    E-Mail: nadja.moll@helenenberg.de

    Version

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    Sprachversion

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    Don Bosco-Schule SFL/S Förderschule

    Aktuelles

    SFLS Wiltingen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rosenbergerstr. 130 a

    54459 Wiltingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06501 16432

    Fax: 06501 601761

    E-Mail: buero@dobowi.de

    Version

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    Sprachversion

    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    Die bei der Schulanmeldung erhobenen Daten reichen aus. Es ist empfehlenswert, der Schule zu erlauben, sich mit der besuchten Kindertagesstätte über den bisherigen Bildungsverlauf auszutauschen, damit dies in die Entscheidung einfließen kann (Entbindung von der Schweigepflicht).

    Voraussetzungen

    Es sind keine Voraussetzungen erforderlich, wenn die Eltern den Antrag stellen wollen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Entscheidung der Schulbehörde, ob und in welchem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt, kann Widerspruch bei der zuständigen Schulbehörde eingelegt werden.

    Verfahrensablauf

    In jedem Einzelfall findet eine sonderpädagogische Diagnostik durch eine Förderschullehrkraft statt, die von einer Förderschule beauftragt ist. Dabei werden die Auswirkungen einer Behinderung auf schulisches Lernen erhoben, analysiert und bewertet. Die Förderschullehrkraft erstellt ein sonderpädagogisches Gutachten, das zusammen mit weiteren Gutachten und ggf. einer Stellungnahme des schulärztlichen Dienstes bei Gesundheitsamt in die Entscheidung der Schulbehörde einfließt. Die Eltern werden über die Ergebnisse informiert, über mögliche Lernorte beraten. Die Schulbehörde entscheidet, ob und in welche sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Förderbedarf besteht. Die Eltern entscheiden, ob ihr Kind eine Sonderschule besuchen oder am inklusiven Unterricht teilnehmen soll.

    Fristen

    Der Antrag muss bis spätestens 31.1. des Jahres gestellt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall und den erforderlichen diagnostischen Erhebungen ab.

    Kosten

    Es falle keine Gebühren an.

    Bemerkungen

    Informationen zum Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs sind auf dem Bildungsserver zu finden.

    Unterstützende Institutionen

    Die Schulbehörde berät die Eltern auf Anfrage und erläutert die Ergebnisse des Feststellungsverfahrens.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BM am 29.01.2021

    Version

    Technisch erstellt am 29.01.2021 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Sonderpädagogisches Gutachten, Besuch der Förderschule, Inklusiver Unterricht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)