Förderschule Aufnahme

    Förderschule anmelden

    Ich habe ein Kind mit Behinderung - was muss ich tun, damit es eine Sonderschule besuchen kann?

    Beschreibung

    Der Besuch einer Sonderschule ist für Kinder mit Behinderungen nach Entscheidung der Eltern möglich. Voraussetzung ist, dass die Schulbehörde sonderpädagogischen Förderbedarf festgestellt hat. Das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs kann auch von den Eltern eingeleitet werden. Dies erfordert einen formlosen Antrag bei der zuständigen Grundschule bei der Anmeldung zum Schulbesuch. Die weitere Veranlassung erfolgt durch die Schulleitung der Grundschule.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Schulleitung der zuständigen Grundschule, bei der auch die Anmeldung zum Schulbesuch erfolgt. Wenn Eltern sich im Vorfeld zur Beratung über die schulische Laufbahn ihres Kindes an eine Sonderschule wenden, können sie diesen Antrag auch bei der Sonderschule stellen.

    Ansprechpartner

    Theodor-Heuss-Schule FSPe ganzheitl. und motorische Entwicklung Förderschule

    Adresse

    Hausanschrift

    Theodor-Heuss-Str. 8

    56288 Kastellaun

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06762 8551

    Fax: 06762 401 401

    E-Mail: ths-kastellaun@t-online.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Hunsrückschule FSPe Lernen und sozial-emotionale Entwicklung Förderschule

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzog-Reichard-Straße 9

    55469 Simmern/Hunsrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06761 91618-0

    Fax: 06761 91618-13

    E-Mail: sekretariat@hunsrueckschule.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Erich Kästner-Schule Singhofen SFG und SFM G Förderschule

    Adresse

    Hausanschrift

    Erich Kästner-Str. 5

    56379 Singhofen

    Kontakt

    Fax: 02604 943715

    Telefon Festnetz: 02604 9437-0

    E-Mail: Kaestner-Schule@eks-singhofen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Oranienschule FSP Sprache Förderschule

    Adresse

    Hausanschrift

    Erich-Kästner-Str. 7

    56379 Singhofen

    Kontakt

    Fax: 02604 9437-15

    Telefon Festnetz: 02604 9522250

    Telefon Festnetz: 02604 9437-12

    E-Mail: oranienschule@sfs-rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Freiherr-vom-Stein-Schule FSP Lernen Förderschule

    Adresse

    Hausanschrift

    Gymnasialstr. 8

    56112 Lahnstein

    Kontakt

    Fax: 02621 921720

    Telefon Festnetz: 02621 92170

    E-Mail: schule@fvss-lahnstein.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Taunusschule FSP Lernen Förderschule

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstr. 18

    56355 Nastätten

    Kontakt

    Fax: 06772 953415

    Telefon Festnetz: 06772 1707

    E-Mail: verwaltung@taunus-schule.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

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    Helene-Pagès-Schule FSP Lernen Förderschule

    Adresse

    Hausanschrift

    Buchenauerstraße 70

    56154 Boppard

    Kontakt

    Fax: 06742 8015923

    Telefon Festnetz: 06742 801590

    E-Mail: info@hps-boppard.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die bei der Schulanmeldung erhobenen Daten reichen aus. Es ist empfehlenswert, der Schule zu erlauben, sich mit der besuchten Kindertagesstätte über den bisherigen Bildungsverlauf auszutauschen, damit dies in die Entscheidung einfließen kann (Entbindung von der Schweigepflicht).

    Voraussetzungen

    Es sind keine Voraussetzungen erforderlich, wenn die Eltern den Antrag stellen wollen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Entscheidung der Schulbehörde, ob und in welchem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt, kann Widerspruch bei der zuständigen Schulbehörde eingelegt werden.

    Verfahrensablauf

    In jedem Einzelfall findet eine sonderpädagogische Diagnostik durch eine Förderschullehrkraft statt, die von einer Förderschule beauftragt ist. Dabei werden die Auswirkungen einer Behinderung auf schulisches Lernen erhoben, analysiert und bewertet. Die Förderschullehrkraft erstellt ein sonderpädagogisches Gutachten, das zusammen mit weiteren Gutachten und ggf. einer Stellungnahme des schulärztlichen Dienstes bei Gesundheitsamt in die Entscheidung der Schulbehörde einfließt. Die Eltern werden über die Ergebnisse informiert, über mögliche Lernorte beraten. Die Schulbehörde entscheidet, ob und in welche sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Förderbedarf besteht. Die Eltern entscheiden, ob ihr Kind eine Sonderschule besuchen oder am inklusiven Unterricht teilnehmen soll.

    Fristen

    Der Antrag muss bis spätestens 31.1. des Jahres gestellt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall und den erforderlichen diagnostischen Erhebungen ab.

    Kosten

    Es falle keine Gebühren an.

    Bemerkungen

    Informationen zum Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs sind auf dem Bildungsserver zu finden.

    Die Schulbehörde berät die Eltern auf Anfrage und erläutert die Ergebnisse des Feststellungsverfahrens.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Besuch der Förderschule, Sonderpädagogisches Gutachten, Inklusiver Unterricht

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de