Förderschule Aufnahme

    Förderschule anmelden

    Ich habe ein Kind mit Behinderung - was muss ich tun, damit es eine Sonderschule besuchen kann?

    Beschreibung

    Der Besuch einer Sonderschule ist für Kinder mit Behinderungen nach Entscheidung der Eltern möglich. Voraussetzung ist, dass die Schulbehörde sonderpädagogischen Förderbedarf festgestellt hat. Das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs kann auch von den Eltern eingeleitet werden. Dies erfordert einen formlosen Antrag bei der zuständigen Grundschule bei der Anmeldung zum Schulbesuch. Die weitere Veranlassung erfolgt durch die Schulleitung der Grundschule.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Schulleitung der zuständigen Grundschule, bei der auch die Anmeldung zum Schulbesuch erfolgt. Wenn Eltern sich im Vorfeld zur Beratung über die schulische Laufbahn ihres Kindes an eine Sonderschule wenden, können sie diesen Antrag auch bei der Sonderschule stellen.

    Ansprechpartner

    Herz-Jesu-Haus Kühr FSPe ganzheitl. und motorische Entwicklung Förderschule

    Adresse

    Hausanschrift

    Markstr. 62

    56332 Niederfell

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02627 69201

    Telefon Festnetz: 02607 69176

    Fax: 02607 69200

    E-Mail: a.dimmich@herz-jesu-haus.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Genoveva-Schule FSP ganzheitl. Entwicklung und motorische Entwicklung Förderschule

    Adresse

    Hausanschrift

    Genovevastr. 48

    56727 Mayen

    Kontakt

    Fax: 02651 900514

    Telefon Festnetz: 02651 900513

    E-Mail: info@genoveva-schule.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Elisabethschule FSP Lernen Förderschule

    Adresse

    Hausanschrift

    Taubentränke 51

    56626 Andernach

    Kontakt

    Fax: 02632 987470-20

    Telefon Festnetz: 02632 987470-0

    E-Mail: elisabeth-sfl-1@gmx.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Elisabeth-Schule FSP Lernen Förderschule

    Adresse

    Hausanschrift

    St.-Veit-Str. 3

    56727 Mayen

    Kontakt

    Fax: 02651 900517

    Telefon Festnetz: 02651 900516

    E-Mail: sekretariat@elisabeth-schule-mayen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stephanus-Schule FSP Lernen Förderschule

    Adresse

    Hausanschrift

    Ackerstr. 2-4

    56751 Polch

    Kontakt

    Fax: 02654 88177520

    Telefon Festnetz: 02654 8817750

    E-Mail: stephanus-schule@t-online.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Theodor-Heuss-Schule FSP Lernen Förderschule

    Adresse

    Hausanschrift

    Engerser Str. 33

    56170 Bendorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02622 904980

    Fax: 02622 904989

    E-Mail: theodor-heuss-schule.bendorf@rz-online.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    UNESCO-Projektschule am Bernardshof FSP sozial-emotionale Entwicklung Förderschule

    Adresse

    Hausanschrift

    Polcher Straße0

    56727 Mayen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02651 8008-80

    Fax: 02651 8008-88

    E-Mail: sekretariat-schule@jhz-bernardshof.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die bei der Schulanmeldung erhobenen Daten reichen aus. Es ist empfehlenswert, der Schule zu erlauben, sich mit der besuchten Kindertagesstätte über den bisherigen Bildungsverlauf auszutauschen, damit dies in die Entscheidung einfließen kann (Entbindung von der Schweigepflicht).

    Voraussetzungen

    Es sind keine Voraussetzungen erforderlich, wenn die Eltern den Antrag stellen wollen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Entscheidung der Schulbehörde, ob und in welchem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt, kann Widerspruch bei der zuständigen Schulbehörde eingelegt werden.

    Verfahrensablauf

    In jedem Einzelfall findet eine sonderpädagogische Diagnostik durch eine Förderschullehrkraft statt, die von einer Förderschule beauftragt ist. Dabei werden die Auswirkungen einer Behinderung auf schulisches Lernen erhoben, analysiert und bewertet. Die Förderschullehrkraft erstellt ein sonderpädagogisches Gutachten, das zusammen mit weiteren Gutachten und ggf. einer Stellungnahme des schulärztlichen Dienstes bei Gesundheitsamt in die Entscheidung der Schulbehörde einfließt. Die Eltern werden über die Ergebnisse informiert, über mögliche Lernorte beraten. Die Schulbehörde entscheidet, ob und in welche sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Förderbedarf besteht. Die Eltern entscheiden, ob ihr Kind eine Sonderschule besuchen oder am inklusiven Unterricht teilnehmen soll.

    Fristen

    Der Antrag muss bis spätestens 31.1. des Jahres gestellt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall und den erforderlichen diagnostischen Erhebungen ab.

    Kosten

    Es falle keine Gebühren an.

    Bemerkungen

    Informationen zum Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs sind auf dem Bildungsserver zu finden.

    Unterstützende Institutionen

    Die Schulbehörde berät die Eltern auf Anfrage und erläutert die Ergebnisse des Feststellungsverfahrens.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Inklusiver Unterricht, Besuch der Förderschule, Sonderpädagogisches Gutachten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de