Förderschule Aufnahme

    Förderschule anmelden

    Ich habe ein Kind mit Behinderung – was muss ich tun, damit es eine Sonderschule besuchen kann?

    Beschreibung

    Der Besuch einer Sonderschule ist für Kinder mit Behinderungen nach Entscheidung der Eltern möglich. Voraussetzung ist, dass die Schulbehörde sonderpädagogischen Förderbedarf festgestellt hat. Das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs kann auch von den Eltern eingeleitet werden. Dies erfordert einen formlosen Antrag bei der zuständigen Grundschule bei der Anmeldung zum Schulbesuch. Die weitere Veranlassung erfolgt durch die Schulleitung der Grundschule.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Schulleitung der zuständigen Grundschule, bei der auch die Anmeldung zum Schulbesuch erfolgt. Wenn Eltern sich im Vorfeld zur Beratung über die schulische Laufbahn ihres Kindes an eine Sonderschule wenden, können sie diesen Antrag auch bei der Sonderschule stellen.

    Ansprechpartner

    Bodelschwingh Schule - Stiftung Kreuznacher Diakonie - FSPe ganzheitl. und motor. Entwicklung Förderschule

    Aktuelles

    SFGM Meisenheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Talweg 16

    55590 Meisenheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06753 10298

    Fax: 06753 10299

    E-Mail: bos-meisenheim@kreuznacherdiakonie.de

    Version

    Technisch erstellt am 04.03.2022 (von: system)

    Technisch geändert am 18.11.2022 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Bethesda Schule Kreuznacher Diakon. FSP motorische Entwicklung Förderschule

    Aktuelles

    SFM Bad Kreuznach

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldemarstraße 4

    55543 Bad Kreuznach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0671 6053352

    Fax: 0671 6053552

    E-Mail: bes@kreuznacherdiakonie.de

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    Sprachversion

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    Don-Bosco-Schule FSP ganzheitl. Entwicklung Förderschule

    Aktuelles

    SFG Bad Kreuznach

    Adresse

    Hausanschrift

    Ellerbachstraße 17

    55545 Bad Kreuznach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0671 32211

    Fax: 0671 4832266

    E-Mail: sekretariat@don-bosco-schule.de

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    Schule am Ellerbach FSP Lernen Förderschule

    Aktuelles

    SFL Bad Kreuznach

    Adresse

    Hausanschrift

    Ellerbachstr. 17

    55545 Bad Kreuznach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0671 2984450

    Fax: 0671 29844528

    E-Mail: info@ellerbachschule.de

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    Wilhelm-Dröscher-Schule FSP Lernen Förderschule

    Aktuelles

    SFL Kirn

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Platz 1

    55606 Kirn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06752 2046

    Fax: 06752 963228

    E-Mail: info@wds-kirn.de

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    Burgschule FSP Lernen Förderschule

    Aktuelles

    SFL Schloßböckelheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 2

    55596 Schloßböckelheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06758 1345

    Fax: 06758 804350

    E-Mail: verwaltung@burgschule.info

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    Sprachversion

    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    Die bei der Schulanmeldung erhobenen Daten reichen aus. Es ist empfehlenswert, der Schule zu erlauben, sich mit der besuchten Kindertagesstätte über den bisherigen Bildungsverlauf auszutauschen, damit dies in die Entscheidung einfließen kann (Entbindung von der Schweigepflicht).

    Voraussetzungen

    Es sind keine Voraussetzungen erforderlich, wenn die Eltern den Antrag stellen wollen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Entscheidung der Schulbehörde, ob und in welchem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt, kann Widerspruch bei der zuständigen Schulbehörde eingelegt werden.

    Verfahrensablauf

    In jedem Einzelfall findet eine sonderpädagogische Diagnostik durch eine Förderschullehrkraft statt, die von einer Förderschule beauftragt ist. Dabei werden die Auswirkungen einer Behinderung auf schulisches Lernen erhoben, analysiert und bewertet. Die Förderschullehrkraft erstellt ein sonderpädagogisches Gutachten, das zusammen mit weiteren Gutachten und ggf. einer Stellungnahme des schulärztlichen Dienstes bei Gesundheitsamt in die Entscheidung der Schulbehörde einfließt. Die Eltern werden über die Ergebnisse informiert, über mögliche Lernorte beraten. Die Schulbehörde entscheidet, ob und in welche sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Förderbedarf besteht. Die Eltern entscheiden, ob ihr Kind eine Sonderschule besuchen oder am inklusiven Unterricht teilnehmen soll.

    Fristen

    Der Antrag muss bis spätestens 31.1. des Jahres gestellt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall und den erforderlichen diagnostischen Erhebungen ab.

    Kosten

    Es falle keine Gebühren an.

    Bemerkungen

    Informationen zum Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs sind auf dem Bildungsserver zu finden.

    Unterstützende Institutionen

    Die Schulbehörde berät die Eltern auf Anfrage und erläutert die Ergebnisse des Feststellungsverfahrens.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BM am 29.01.2021

    Version

    Technisch erstellt am 29.01.2021 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Sonderpädagogisches Gutachten, Besuch der Förderschule, Inklusiver Unterricht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)