Forstwirtschaftliche Vereinigung Anerkennung

    Anerkennung einer Forstwirtschaftlichen Vereinigung

    Zusammenschluss von anerkannten Forstbetriebsgemeinschaften oder ähnlichen Zusammenschlüssen zur Anpassung der forstwirtschaftlichen Erzeugung an die Erfordernisse des Marktes

    Beschreibung

    Forstwirtschaftliche Vereinigungen (FV) sind privatrechtliche Zusammenschlüsse von Forstbetriebsgemeinschaften oder ähnlichen Zusammenschlüssen. Ausschließlicher Zweck sind die Anpassung der forstwirtschaftlichen Erzeugung und des Absatzes von Forsterzeugnissen an die Erfordernisse des Marktes.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt dem MKUEM.

    Ansprechpartner

    Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz

    Beschreibung

    Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland Pfalz trägt Verantwortung für den Schutz des Menschen und seiner natürlichen Lebensgrundlagen. Ein gutes Klima, reine Luft, sauberes Wasser, fruchtbare Böden, die Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten sowie der Lebensräume - diese natürlichen Schätze gilt es auch  für nachfolgende Generationen zu erhalten. Das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung ist deshalb eine maßgebliche Richtschnur rheinland-pfälzischer Landespolitik. Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität entwickelt in diesem Sinne konkrete Initiativen und Hilfestellungen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Friedrich-Straße 1

    55116 Mainz

    Postfachadresse

    Postfach 31 60

    55021 Mainz

    Kontakt

    Fax: +49 6131 16-4646

    Telefon Festnetz: +49 6131 16-0

    E-Mail: poststelle@mkuem.rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag auf Anerkennung und Verleihung der Rechtsfähigkeit
    • Gründungsprotokoll der Vereinigung in Kopie
    • Anwesenheitsliste der Gründungsversammlung in Kopie
    • beschlossene, datierte und von allen Vorstandsmitgliedern unterzeichnete Originalsatzung
    • Mitglieder- und Flächenverzeichnis der Forstwirtschaftlichen Vereinigung
    • Kontaktdaten der Forstwirtschaftlichen Vereinigung
    • ggf. Antrag auf Gebührenbefreiung

    Formulare

    Formlose schriftliche Antragstellung

    Voraussetzungen

    • Die Forstwirtschaftliche Vereinigung muss eine juristische Person des Privatrechts sein
    • die Forstwirtschaftliche Vereinigung muss geeignet sein, auf die Anpassung der forstwirtschaftlichen Erzeugung und den Absatz von Forsterzeugnissen nachhaltig hinzuwirken
    • Die Satzung muss Bestimmungen über die Aufgabe der Forstwirtschaftlichen Vereinigung und deren Finanzierung enthalten;
    • Die Forstwirtschaftliche Vereinigung muss einen wesentlichen Wettbewerb auf dem Holzmarkt bestehen lassen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Formloser schriftlicher Antrag auf Anerkennung und Verleihung der Rechtsfähigkeit an die oberste Forstbehörde des Landes
    • Alle geforderten Unterlagen müssen vollständig beigefügt werden

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Ca. vier bis sechs Wochen

    Kosten

    • 1,00 - 51,00 Euro;
    • auf Antrag Gebührenbefreiung wegen des besonderen öffentlichen Interesses

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 01.07.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Vermarktung, Forsterzeugnisse, Zusammenschluss, Absatz, Forstwirtschaftliche Erzeugung, Forstliche Rahmenplanung, Anerkannte Forstbetriebsgemeinschaften, Unterrichtung und Beratung, Gemeinschaftsforsten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English