Aufstellen von Geldspielgeräten
Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung
Beschreibung
Mit einer Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen.
Hinweise für Worms: Automatenaufsteller / Spielgeräteaufsteller
Wer gewerbsmäßig Spielgeräte gem § 33 c Gewerbeordnung aufstellen möchte, benötigt hierfür eine entsprechende Erlaubnis. Die Erlaubnis gilt bundesweit und wird zeitlich nicht begrenzt.
Wer gewerbsmäßig Spielgeräte gem § 33 c Gewerbeordnung aufstellen möchte, benötigt hierfür eine entsprechende Erlaubnis. Die Erlaubnis gilt bundesweit und wird zeitlich nicht begrenzt.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die örtlich zuständige Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, Verbandsgemeindeverwaltung,Stadtverwaltungen der kreisfreien und kreisangehörigen Städte der Hauptniederlassung des Antragstellers.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.02 Gewerbe-, Gaststättenrecht / Messen und Märkte
Beschreibung
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. Dienstag Geschlossen Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.  
Kontakt
E-Mail: gewerbe@worms.de
Kontaktperson
Frau Ute Huxel (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: +49 6241 853-3204
Fax: +49 6241 853-3299
Internet
erforderliche Unterlagen
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
(zu beantragen beim Finanzamt des Wohnortes)
- Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung
(bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers)
- Führungszeugnis in der Belegart OG (zur Vorlage bei einer Behörde)
(zu beantragen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen, örtlichen Meldebehörde)
- Auskunft des Insolvenzgerichts, ob ein Verfahren eröffnet wurde
(zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnortes)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in der Belegart 9
- Ausgefülltes Antragsformular
- Bescheinigung über Unterrichtung in Spieler und Jugendschutz
(Nach § 33c Gewerbeordnung ist mit einer Bescheinigung der Industrie und Handelskammer nachzuweisen, dass man in den zur Gewerbeausübung notwendigen Kenntnissen unterrichtet worden ist.)
- Sozialkonzept
(Für eine Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist nach § 33c Abs. 2 Gewerbeordnung ein Sozialkonzept vorzulegen. Das Sozialkonzept beschreibt, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll.)
- Handelsregisterauszug bzw. bei noch in Gründung befindlichen juristischen Personen Gründungsurkunde und Gesellschaftervertrag
Hinweise für Worms: Automatenaufsteller / Spielgeräteaufsteller
Zur Beantragung der Erlaubnis sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Antragstellern benötigen wir zusätzlich die Aufenthaltsgenehmigung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
- Führungszeugnis Belegart 0, das nicht älter als 3 Monate ist
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Belegart 9, die ebenfalls nicht älter als 3 Monate ist
- Bescheinigung über die Unterrichtung der Industrie- und Handelskammer nach § 33c Gewerbeordnung
- Bescheinigung in Steuersachen von der Stadtkasse
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Vollstreckungsgerichts www.vollstreckungsportal.de
- Auszug aus dem Insolvenzverzeichnis des zuständigen Amtsgerichtes
Zur Beantragung der Erlaubnis sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Antragstellern benötigen wir zusätzlich die Aufenthaltsgenehmigung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
- Führungszeugnis Belegart 0, das nicht älter als 3 Monate ist
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Belegart 9, die ebenfalls nicht älter als 3 Monate ist
- Bescheinigung über die Unterrichtung der Industrie- und Handelskammer nach § 33c Gewerbeordnung
- Bescheinigung in Steuersachen von der Stadtkasse
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Vollstreckungsgerichts www.vollstreckungsportal.de
- Auszug aus dem Insolvenzverzeichnis des zuständigen Amtsgerichtes
Formulare
Antragsformular
Voraussetzungen
- Eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung setzt Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit voraus. Die Zuverlässigkeit wird bei der Beantragung von der Behörde geprüft.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Zuerst sind von Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zu besorgen und bei der Behörde mit dem schriftlichen Antrag einzureichen.
- Die Behörde prüft Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit
- Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Erlaubnis mit einem Gebührenbescheid.
Kosten
Hinweise für Worms: Automatenaufsteller / Spielgeräteaufsteller
- Anzahlung bei Antragstellung in Höhe von 500,00 €
- Anzahlung bei Antragstellung in Höhe von 500,00 €
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen MWVLW 25.03.2021 am 04.09.2020
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis
Fachlich freigegeben durch MWVLW am 25.03.2021
Stichwörter
Geldspielgeräte, Spielgeräte, Geeignetheit des Aufstellungsortes für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, Glücksspiel, 33c GewO, PTB