Bodenschutz / Altlasten Sachverständige und Untersuchungsstellen
Sie suchen nach Sachverständigen oder Untersuchungsstellen im Bereich Bodenschutz / Altlasten? Dann können Sie in ReSyMeSa nach den bundesweit bzw. in Rheinland-Pfalz zugelassenen bzw. anerkannten Stellen recherchieren.
Beschreibung
Gemäß Bestimmungen des Bodenschutzrechts können sich Einzelpersonen oder Unternehmenals Sachverständig e und/ oder Untersuchungsstellen für spezifizierte Aufgaben im Bodenschutz und zur Altlastenbearbeitung zulassen. Dazu wird bundesweit das Auskunftssystem „Recherche System Messstellen und Sachverständige" (ReSyMeSa) der Länder geführt, in dem öffentlich zugänglich die jeweils in den Ländern zugelassenen bzw. anerkannten Sachverständige und Untersuchungsstellen geführt und recherchiert werden können. Auch sind in ReSyMeSa die länderspezifischen Regelungen zur Zulassung und Anerkennung der Sachverständigen und Untersuchungsstellen sowie die zuständigen Länderstellen enthalten.
ReSyMeSa führt als amtliches Auskunftssystem die Sachverständigen und Untersuchungsstellen im Umweltbereich für die Aufgabengebiete respektive sogenannten Fachmodule Abfall, Boden / Altlasten, Immissionsschutz und Wasser. Im Fachmodul Boden/Altlasten sind die zugelassenen bzw. anerkannten Untersuchungsstellen (Laboranalytik) und Sachverständige enthalten.
Grundsätzlich ist eine Zulassung oder Anerkennung als Sachverständige(r) für eines oder mehrere der folgenden Sachgebiete möglich:
- flächenhafte und standortbezogene Erfassung und historische Erkundung
- Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden - Gewässer
- Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden - Pflanze, Vorsorge zur
- Begrenzung von Stoffeinträgen in den Boden und beim Auf- und Einbringen von Materialien
- Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden - Mensch,
- Sanierung
- Gefahrenermittlung, -beurteilung und -abwehr von schädlichen Bodenveränderungen aufgrund von Bodenerosion durch Wasser.
Im Fachmodul Untersuchungsstelle sind unter ReSyMeSa für die zugelassenen bzw. anerkannten Untersuchungsstellen explizit die zertifizierten Labor-Analysenverfahren (i.d.R. unter Angabe der DIN-Vorschriften) aufgelistet.
Zuständigkeit
Eine Abfrage nach den notifizierten Untersuchungsstellen bzw. Sachverständigen ist über das „Recherche System Messstellen und Sachverständige" (ReSyMeSa) vorzunehmen.
Ansprechpartner
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz
Aktuelles
Der Geschäftsbereich des  Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität umfasst die Umwelt im engeren Sinne, den Klimaschutz sowie die Bereiche Energie und Mobilität.
Beschreibung
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland Pfalz trägt Verantwortung für den Schutz des Menschen und seiner natürlichen Lebensgrundlagen. Ein gutes Klima, reine Luft, sauberes Wasser, fruchtbare Böden, die Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten sowie der Lebensräume – diese natürlichen Schätze gilt es auch für nachfolgende Generationen zu erhalten. Das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung ist deshalb eine maßgebliche Richtschnur rheinland-pfälzischer Landespolitik. Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität entwickelt in diesem Sinne konkrete Initiativen und Hilfestellungen.
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 31 60
55021 Mainz
Kontakt
Kreisverwaltung Ahrweiler - Kreis Ahrweiler
Adresse
Hausanschrift
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Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
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Besucheranschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: gesundheitsamt@kreis-ahrweiler.de
E-Mail: info@kreis-ahrweiler.de
Telefon Festnetz: 02636 9740-500
Telefon Festnetz: 02636 9740101
Telefon Festnetz: 02641 975-0
Telefon Festnetz: 02641 975-610
Telefon Festnetz: 02641 975-660
Telefon Festnetz: 02642 901966
Telefon Festnetz: 02691 305320
Fax: 02641 975-456
Fax: 02641 975-699
Internet
erforderliche Unterlagen
Die spezifischen Anforderungen und Ansprechpersonen sind über das „Recherche System Messstellen und Sachverständige" (ReSyMeSa) zugänglich.
Formulare
Das Verfahren ist in landesspezifischen Bodenschutzgesetzen und/oder Verordnungen in Verbindung mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz geregelt. Siehe Auskunftssystem ReSyMeSa.
Voraussetzungen
Als Sachverständige oder Sachverständiger oder als Untersuchungsstelle werden Sie zugelassen oder anerkannt, wenn Sie die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen sowie über die für das Sachgebiet erforderliche gerätetechnische Ausstattung verfügen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die spezifischen Anforderungen sind über das „Recherche System Messstellen und Sachverständige" (ReSyMeSa) zugänglich Die Zulassung bzw. Anerkennung als Sachverständige oder Sachverständiger und eine Verlängerung der Anerkennung bzw. analog zu Untersuchungsstellen sind gemäß Fachmodul Boden/ Altlasten von ReSyMeSa jeweils auf fünf Jahre befristet.
Hinweise (Besonderheiten)
Im Auskunftssystem ReSyMeSA der Länder sind die zuständigen Stellen der Länder sowie deren Anforderungen dargestellt. ReSyMeSa dient der Recherche nach den von den Bundesländern inden Umweltbereichen Abfall, Boden/Altlasten, Immissionsschutz und Wasser notifizierten Untersuchungsstellen und Sachverständigen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MKUEM am 02.05.2022
Stichwörter
Sachverständiger, Boden, Bodenschutz, Untersuchungsstelle