eID-Karte beantragen als UnionsbürgerInnen
Wenn Sie Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union sind oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören, können Sie eine eID-Karte beantragen, um sich online ausweisen zu können.
Beschreibung
Die eID-Karte ist eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität elektronisch nachweisen können. Mit der eID-Karte können Sie sich online ausweisen und zum Beispiel Behördengänge oder Geschäftliches digital erledigen.
Die deutsche eID-Karte können Sie als Bürgerin oder Bürger eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union sowie Islands, Liechtensteins oder Norwegens (Europäischer Wirtschaftsraum) erhalten - unabhängig davon, ob Sie in Deutschland leben oder nicht.
Die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte bietet Ihnen als Bürgerin oder Bürger dieser Staaten die gleiche elektronische Funktion wie der deutsche elektronische Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel in Deutschland. Sie können die eID-Karte unabhängig davon beantragen, ob Ihr Heimatstaat über ein eID-System verfügt oder nicht.
Wenn Sie die eID-Karte verwenden, können Sie jeweils selbst entscheiden und kontrollieren, ob und wem Sie persönliche Daten digital übermitteln.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Speyer - 231-BB I - Bürgerbüro Maximilianstraße
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag: 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag: 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Evridiki Tsavdara
Frau Simone Leitner (Mo, Do, Fr.)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06232 14-1333
Fax: 06232 14-1350
E-Mail: simone.leitner@stadt-speyer.de
Weitere Informationen
Barrierefreier Zugang über die Schrannengasse (rechts neben Haupteingang)
Datenschutzerklärung
Informationen gem. Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) für meldepflichtige Personen.
Stadt Speyer - 231-BB II - Bürgerbüro Industriestraße / Zulassungsstelle
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Bürgerbüros: Montag und Dienstag: 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag: 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr Achtung: genereller Annahmeschluss für Ausfuhrkennzeichen ist 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten (BB II).
Kontakt
Kontaktperson
Frau Andrea Krellner
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06232 14-1334
Fax: 06232 14-1353
E-Mail: andrea.krellner@stadt-speyer.de
Frau Manuela Schäfer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06232 14-1334
Fax: 06232 14-1353
E-Mail: manuela.schaefer@stadt-speyer.de
Frau Nadine Gorski
Frau Angelika Siedorf
Hausanschrift
Fax: 06232 14-1353
Telefon Festnetz: 06232 14-1334
E-Mail: angelika.siedorf@stadt-speyer.de
Frau Sonja Laubersheimer
Herr Nils Naumann
Herr Oliver Kaiser
Frau Martina Kief
Frau Tanja Rosenow
Herr Philip Hock
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- ID-Karte (Personalausweis), Pass oder ein anderes, von Ihrem Heimatstaat ausgestelltes und gültiges Identitätsdokument
- Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist ein anderer Nachweis Ihres Wohnsitzes erforderlich. Die nötigen Unterlagen erfragen Sie bei der zuständigen Auslandsvertretung.
Wenn Sie nach Deutschland gezogen und noch nicht angemeldet sind, müssen Sie sich zunächst bei einer deutschen Meldebehörde (in der Regel: Bürgeramt) anmelden. Welche Unterlagen für die Anmeldung nötig sind, können Sie bei Ihrer Meldebehörde erfragen.
Formulare
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
Sie sind
- mindestens 16 Jahre alt und
- Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates der Europäischen Union oder
- Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die eID-Karte können Sie persönlich beim Bürgeramt für Ihren Wohnort beantragen.
- Wenden Sie sich an Ihr Bürgeramt und vereinbaren Sie wenn nötig einen Termin.
Wenn Sie Ihre eID-Karte außerhalb von Deutschland beantragen wollen (ab 1. November 2021):
- Wenden Sie sich an das Auswärtige Amt und die Auslandsvertretung in dem Bezirk, in dem Sie wohnen.
Fristen
- Gültigkeit der eID-Karte: 10 Jahre
Kosten
- Ausstellung der eID-Karte: EUR 37,00
- bei Versand ins Ausland: jeweilige Versandkosten
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 08.01.2021
Stichwörter
Online-Ausweis, eID, elektronische Identifizierung, elektronischer Identitätsnachweis, Online-Ausweisfunktion, Chipkarte