• Niederburg (Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis, Rheinland-Pfalz)
finanzielle Leistungsfähigkeit von Unternehmen des Güterkraftverkehrs und persönliche Zuverlässigkeit von Unternehmen und den zur Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellten Personen Prüfung

Erlaubnis für den (grenzüberschreitenden) gewerblichen Güterkraftverkehr / Gemeinschaftslizenz Erteilung

Sie beabsichtigen, gewerbsmäßig oder gegen Entgelt Güter mit Kraftfahrzeugen über 3,5 Tonnen zu transportieren?  Dazu benötigen Sie die Erlaubnis der örtlich zuständigen Genehmigungsbehörde (Betriebssitz).

Beschreibung

Die gewerbliche Durchführung von Transportleistungen mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen ist erlaubnispflichtig. Dabei ist zwischen einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr (gilt nur im Inland) und einer Gemeinschaftslizenz (gilt innerhalb der Europäischen Union) zu unterscheiden. Die wesentlichen Erteilungsfaktoren sind:

  • fachliche Eignung

Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) beziehungsweise Ausbildung als Verkehrsfachwirt oder Speditionskaufmann/-frau (Ausbildung vor dem 04.12.2011 begonnen)

  • finanzielle Leistungsfähigkeit

Eigenkapital von EUR 9.000 für das erste, EUR 5.000 für jedes weitere Kraftfahrzeug)

  • persönliche Zuverlässigkeit

Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sind bei den Bürgerämtern zu beantragen und von diesem direkt an die Erlaubnisbehörde zu übersenden. Sofern Unternehmer bereits selbstständig sind, müssen auch Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Krankenkassen der Arbeitnehmer und der Berufsgenossenschaft vorgelegt werden. Die Unterlagen für die persönliche Zuverlässigkeit dürfen bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein).

Die Antragsstellung erfolgt bei der örtlich zuständigen Genehmigungsbehörde (Betriebssitz des Unternehmens).

zuständige Stelle

Genehmigungserteilung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.

Zuständigkeit

Genehmigungserteilung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.

Ansprechpartner

Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz

Aktuelles

Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM RP) hieß bis 31.12.2006 Landesbetrieb Straßen und Verkehr (LSV) und entstand ursprünglich aus der Straßenverwaltung Rheinland-Pfalz.

Beschreibung

Aufgabenschwerpunkt ist die Betreuung (Planen, Bauen, Unterhalten) des über 18.000 km langen rheinland-pfälzischen Straßennetzes. Außerdem werden die Aufgaben der Planfeststellungs- und Anhörungsbehörde sowie seit Anfang 2000 die Aufgaben der oberen Verkehrsbehörde wahrgenommen.

Adresse

Hausanschrift

Friedrich-Ebert-Ring 14-20

56068 Koblenz

Postanschrift

Postfach 20 13 65

56013 Koblenz

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 261 3029-0

Fax: +49 261 3029-1170

E-Mail: lbm@lbm.rlp.de

Version

Technisch erstellt am 07.04.2010

Technisch geändert am 27.07.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Polizeiliches Führungszeugnis (wird der zuständigen Behörde nach Antragsstellung beim Bürgeramt übersandt)
  • Auszüge aus dem Gewerbe- und Verkehrszentralregister
  • Nachweis über Sach- und Fachkundeprüfung der IHK
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Sozialversicherungsträger
  • Eigenkapitalbescheinigung / Vermögensübersicht

Bitte erfragen Sie bei der für Sie zuständigen Behörde, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.

Formulare

  • Antrag ist schriftlich zu stellen. Es gibt keine besonderen Anforderungen an die Form.
  • Die auf der Internetseite der Behörde öffentlich zugänglichen Antragsformulare erleichtern die Antragstellung und sollten daher vollständig ausgefüllt an die zuständige Behörde übersandt werden.
  • Ein persönliches Erscheinen in der Behörde ist in der Regel nicht notwendig
  • Kein Onlinedienst möglich (in Berlin)

Voraussetzungen

Die Genehmigung gemäß für den gewerblichen Güterkraftverkehr wird Ihnen nur erteilt, wenn:

  • die Sicherheit und die Leistungsfähigkeit des Betriebs gewährleistet sind,
  • keine Tatsachen vorliegen, die Ihre Unzuverlässigkeit als Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Personen darlegen,
  • Sie als Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet sind und
  • Sie und die von Ihnen mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmer ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland haben.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Verfahrensablauf

  • Sie müssen die Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz) oder eine nationale Güterkraftverkehrserlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen. Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz muss inhaltlich der Anlage 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht (GüKVwV) entsprechen.
  • Die zuständige Stelle entscheidet abschließend über den Antrag.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

0 bis 3 Monate (Innerhalb von 3 Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem der zuständigen Stelle alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Diese Frist kann die zuständige Stelle in hinreichend begründeten Fällen um einen Monat verlängern.)

Kosten

Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung der Erlaubnis beziehungsweise der Lizenz liegt zwischen EUR 280,00 und EUR 700,00. Für jede weitere Kopie liegt die Gebühr zwischen EUR 70,00 und EUR 200,00.

Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung der Erlaubnis beziehungsweise der Lizenz beträgt EUR 300,00 zuzüglich für jedes zum Einsatz kommende Fahrzeug EUR 55,00 pro Ausfertigung/beglaubigte Kopie; bei Antragstellung ist ein Vorschuss in Höhe von EUR 200,00 plus EUR 3,30 für jeweils eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister zu entrichten.: Gebühr 300.0 EUR

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 07.09.2023

Version

Technisch erstellt am 20.01.2021

Technisch geändert am 01.11.2024

Stichwörter

Fachliche Eignung, Nationale beziehungsweise grenzüberschreitende EU-Lizenz, Persönliche Zuverlässigkeit, Sicherheit und finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens, Genehmigung nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020