Geburt auf Seeschiffen beurkunden
Wenn ein Kind während einer Reise auf einem deutschen Seeschiff geboren wird, beurkundet das Standesamt I in Berlin die Geburt in seinem Geburtenregister. Der Schiffsführer oder die Schiffsführerin nimmt eine Niederschrift auf und leitet sie an das Standesamt I in Berlin weiter.
Beschreibung
Wird ein Kind während einer Reise auf einem Seeschiff, das berechtigt ist die Bundesflagge zu führen, geboren, besteht eine Pflicht zur Anzeige der Geburt beim Standesamt I in Berlin. Der sorgeberechtigte Elternteil erstattet die Geburtsanzeige beim Schiffsführer. Sind die Eltern verhindert, so ist auch jede andere Person zur Anzeige verpflichtet, die bei der Geburt zugegen war.
Hinweise für Worms: Geburtenanmeldungen
Das Klinikum Worms zeigt die Geburt Ihres dort geborenen Kindes schriftlich innerhalb einer Woche dem Standesamt an.
Welche Unterlagen Sie benötigen, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Hierzu zählt zum Beispiel, ob Sie als Eltern miteinander verheiratet oder nicht miteinander verheiratet sind, bzw. welche Staatsangehörigkeit Sie besitzen.
Über den weiteren organisatorischen Ablauf werden Sie im Klinikum Worms unterrichtet. Sie erhalten nach der Entbindung ein Informationsblatt vom Standesamt, sowie einen persönlichen Fragebogen.Diesen füllen Sie gemeinsam mit Ihrem Partner aus, und senden ihn mit einer Kopie Ihrer Ausweisdokumente, sowie den für die Beurkundung benötigten Dokument (z.B. Eheurkunde, Geburtsurkunde, Vaterschaftsanerkennung usw.) dem Standesamt Worms per Post zu.
Gerne können Sie auch die Unterlagen in einem entsprechenden verschlossenen Briefumschlag, mit der Aufschrift Standesamt Worms/Geburtsanmeldung, im Hausbriefkasten am Haupteingang des Rathaus Worms, Marktplatz 2, 67547 Worms persönlich (24 Std./7 Tagen) einwerfen.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass erst nach Erhalt der vollständig benötigten Unterlagen die Geburt Ihres Kindes durch das Standesamt Worms beurkundet werden kann. Die derzeit durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt bei mindestens einer Woche.
Im Anschluss an die Beurkundung werden wir Ihnen alle im Original eingereichten Dokumente, sowie die gebührenfreien zweckgebundenen Urkunden für Krankenkasse, Kindergeld, Elterngeld mit der Post zusenden. Weitere Urkunden können sie erst nach Erhalt der gebührenfreien Urkunde gerne hier bestellen.
Sollten Sie dennoch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Standesamt Worms E-Mail:
Ist Ihr Kind nicht in einer Klinik geboren (Hausgeburt), sind Sie selbst binnen einer Frist von einer Woche zur Anzeige verpflichtet. Den Geburtsnachweis stellt der Arzt oder die Hebamme aus.
Sollten Sie dennoch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Standesamt Worms E-Mail:
Das Klinikum Worms zeigt die Geburt Ihres dort geborenen Kindes schriftlich innerhalb einer Woche dem Standesamt an.
Welche Unterlagen Sie benötigen, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Hierzu zählt zum Beispiel, ob Sie als Eltern miteinander verheiratet oder nicht miteinander verheiratet sind, bzw. welche Staatsangehörigkeit Sie besitzen.
Über den weiteren organisatorischen Ablauf werden Sie im Klinikum Worms unterrichtet. Sie erhalten nach der Entbindung ein Informationsblatt vom Standesamt, sowie einen persönlichen Fragebogen.Diesen füllen Sie gemeinsam mit Ihrem Partner aus, und senden ihn mit einer Kopie Ihrer Ausweisdokumente, sowie den für die Beurkundung benötigten Dokument (z.B. Eheurkunde, Geburtsurkunde, Vaterschaftsanerkennung usw.) dem Standesamt Worms per Post zu.
Gerne können Sie auch die Unterlagen in einem entsprechenden verschlossenen Briefumschlag, mit der Aufschrift Standesamt Worms/Geburtsanmeldung, im Hausbriefkasten am Haupteingang des Rathaus Worms, Marktplatz 2, 67547 Worms persönlich (24 Std./7 Tagen) einwerfen.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass erst nach Erhalt der vollständig benötigten Unterlagen die Geburt Ihres Kindes durch das Standesamt Worms beurkundet werden kann. Die derzeit durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt bei mindestens einer Woche.
Im Anschluss an die Beurkundung werden wir Ihnen alle im Original eingereichten Dokumente, sowie die gebührenfreien zweckgebundenen Urkunden für Krankenkasse, Kindergeld, Elterngeld mit der Post zusenden. Weitere Urkunden können sie erst nach Erhalt der gebührenfreien Urkunde gerne hier bestellen.
Sollten Sie dennoch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Standesamt Worms E-Mail:
Ist Ihr Kind nicht in einer Klinik geboren (Hausgeburt), sind Sie selbst binnen einer Frist von einer Woche zur Anzeige verpflichtet. Den Geburtsnachweis stellt der Arzt oder die Hebamme aus.
Sollten Sie dennoch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Standesamt Worms E-Mail:
zuständige Stelle
Standesamt I in Berlin
Ansprechpartner
Standesamt I in Berlin
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3090 2695000
E-Mail: Post.Standesamt1@labo.berlin.de
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.04 Standesamt
Beschreibung
Persönliche Vorsprache beim Standesamt sind während den Öffnungszeiten nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung (PDF)
Besondere Trautermine und Orte
im Rathaus, Museum im Andreasstift und im Stadtpalais "Heylshof"
Urkundenanforderung "Standesamt online"
Ihr Onlinekontakt zum Standesamt Worms.
Für weiter Auskünfte über die Bestellung von Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden wenden Sie sich bitte per E-Mail an urkunden@worms.de.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. Letzter Termin um 15.45 Uhr! Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.  
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- bei miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunden der Eltern, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
- Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
- bei nicht miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunde der Mutter, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
- falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
- Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter
- Geburtsurkunde des Vaters
- gegebenenfalls die Sorgeerklärung
- alles gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
- Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
Eine Eheurkunde und der Nachweis über die Eheauflösung sind auch vorzulegen, wenn die Ehe inzwischen geschieden oder der Ehemann binnen 300 Tagen vor der Geburt des Kindes verstorben ist.
Formulare
- Formulare: keine
- Online-Dienst: keine
- Schriftform erforderlich:
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
Wenn ein Kind auf einem deutschen Seeschiff geboren wird, ist die Anzeige verpflichtend. Dies gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Eltern oder des Kindes.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Der sorgeberechtigte Elternteil oder – im Verhinderungsfall – eine andere Person, die bei der Geburt zugegen war, erstattet die Geburtsanzeige beim Schiffsführer.
- Die erforderlichen Unterlagen sollten beigefügt oder bei nächster Gelegenheit beim Standesamt I in Berlin nachgereicht werden. Bestellte Urkunden können zugesandt werden.
Fristen
Die Anzeige ist durch die hierzu Verpflichteten unverzüglich beim Schiffsführer zu erstatten. Unverzüglich bedeutet ohne schuldhafte Verzögerung.
Bearbeitungsdauer
0 bis 5 Tage (Die Beurkundung erfolgt innerhalb einiger Tage nach Eingang der Anzeige beim Standesamt I in Berlin, sofern auch alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.)
Kosten
Die Beurkundung im Geburtenregister des Standesamts I in Berlin ist gebührenfrei.: Gebühr kostenfrei
Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an. Derzeit kostet eine Urkunde 12,00 EUR, jede weitere gleichzeitig bestellte und gleichartige Urkunde 6,00 EUR.: Gebühr ab 6.0 EUR bis 12.0 EUR
Hinweise für Worms: Geburtenanmeldungen
Die Beurkundung ist gebührenfrei.
Die Beurkundung ist gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Weitere Informationen
keine
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Abteilung I – Staats- und Verwaltungsrecht am 05.10.2020
Stichwörter
Bundesflagge, Ausland, Nachbeurkundung, Standesamt I, Erstbeurkundung, Berlin, Geburtsurkunde, Registrierung, Marine, Seeschiff, See, Deutsch, Bundeswehr, Erstregistrierung