Geburt im Ausland Beurkundung bei Geburten auf Seeschiffen

    Geburt auf Seeschiffen beurkunden

    Wenn ein Kind während einer Reise auf einem deutschen Seeschiff geboren wird, beurkundet das Standesamt I in Berlin die Geburt in seinem Geburtenregister. Der Schiffsführer oder die Schiffsführerin nimmt eine Niederschrift auf und leitet sie an das Standesamt I in Berlin weiter.

    Beschreibung

    Wird ein Kind während einer Reise auf einem Seeschiff, das berechtigt ist die Bundesflagge zu führen, geboren, besteht eine Pflicht zur Anzeige der Geburt beim Standesamt I in Berlin. Der sorgeberechtigte Elternteil erstattet die Geburtsanzeige beim Schiffsführer. Sind die Eltern verhindert, so ist auch jede andere Person zur Anzeige verpflichtet, die bei der Geburt zugegen war.

    zuständige Stelle

    Standesamt I in Berlin

    Ansprechpartner

    Standesamt I in Berlin

    Adresse

    Hausanschrift

    Schönstedtstraße 5

    13357 Berlin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3090 2695000

    E-Mail: Post.Standesamt1@labo.berlin.de

    Version

    Technisch erstellt am 16.03.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 04.04.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Stadt Speyer - 240 - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Himmelsgasse 10

    67346 Speyer

    Standesamt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung im Rahmen unserer Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag:                      14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag:                 14.00 - 18.00 Uhr Montag- und Mittwochnachmittag sowie Freitag geschlossen Urkunden aller Art beantragen Sie bitte im Regelfall kontaktlos per E-Mail an urkunden@stadt-speyer.de .    In sehr dringenden Fällen kann auch ein persönlicher Abholtermin vereinbart werden. Für die Vornahme von Beurkundungen bitten wir um vorherige telefonische Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Telefonnummern:

    • 06232 - 14-2501 - Geburtenregister (Beurkundung von Neugeborenen)
    • 06232 - 14-2502 - Eheregister
    • 06232 - 14-2503 - Urkundenstelle (Personenstandsurkunden/ Kirchenaustritte)
    • 06232 - 14-2504 - Sterberegister

    Version

    Technisch erstellt am 24.10.2024 (von: Webservice, ST_Speyer)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: Webservice, ST_Speyer)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • bei miteinander verheirateten Eltern
      • Geburtsurkunden der Eltern, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
      • Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
    • bei nicht miteinander verheirateten Eltern
      • Geburtsurkunde der Mutter, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
      • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
        • Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter
        • Geburtsurkunde des Vaters
        • gegebenenfalls die Sorgeerklärung
        • alles gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
           
    • Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern

    Eine Eheurkunde und der Nachweis über die Eheauflösung sind auch vorzulegen, wenn die Ehe inzwischen geschieden oder der Ehemann binnen 300 Tagen vor der Geburt des Kindes verstorben ist.

      Formulare

      • Formulare: keine
      • Online-Dienst: keine
      • Schriftform erforderlich:
      • Persönliches Erscheinen nötig: ja

      Voraussetzungen

      Wenn ein Kind auf einem deutschen Seeschiff geboren wird, ist die Anzeige verpflichtend. Dies gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Eltern oder des Kindes.

      Rechtsgrundlage(n)

      Verfahrensablauf

      • Der sorgeberechtigte Elternteil oder – im Verhinderungsfall – eine andere Person, die bei der Geburt zugegen war, erstattet die Geburtsanzeige beim Schiffsführer.
      • Die erforderlichen Unterlagen sollten beigefügt oder bei nächster Gelegenheit beim Standesamt I in Berlin nachgereicht werden. Bestellte Urkunden können zugesandt werden.

      Fristen

      Die Anzeige ist durch die hierzu Verpflichteten unverzüglich beim Schiffsführer zu erstatten. Unverzüglich bedeutet ohne schuldhafte Verzögerung.

      Bearbeitungsdauer

      0 bis 5 Tage (Die Beurkundung erfolgt innerhalb einiger Tage nach Eingang der Anzeige beim Standesamt I in Berlin, sofern auch alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.)

      Kosten

      Die Beurkundung im Geburtenregister des Standesamts I in Berlin ist gebührenfrei.: Gebühr kostenfrei

      Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an. Derzeit kostet eine Urkunde 12,00 EUR, jede weitere gleichzeitig bestellte und gleichartige Urkunde 6,00 EUR.: Gebühr ab 6.0 EUR bis 12.0 EUR

      Hinweise (Besonderheiten)

      keine

      Weitere Informationen

      keine

      Gültigkeitsgebiet

      Rheinland-Pfalz

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Abteilung I – Staats- und Verwaltungsrecht am 05.10.2020

      Version

      Technisch erstellt am 20.01.2021 (von: LeiKaImport)

      Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

      Stichwörter

      Ausland, Seeschiff, Berlin, See, Erstregistrierung, Marine, Bundesflagge, Erstbeurkundung, Geburtsurkunde, Nachbeurkundung, Registrierung, Bundeswehr, Standesamt I, Deutsch

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

      Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

      Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)