Geburt auf Seeschiffen beurkunden
Wenn ein Kind während einer Reise auf einem deutschen Seeschiff geboren wird, beurkundet das Standesamt I in Berlin die Geburt in seinem Geburtenregister. Der Schiffsführer oder die Schiffsführerin nimmt eine Niederschrift auf und leitet sie an das Standesamt I in Berlin weiter.
Beschreibung
Wird ein Kind während einer Reise auf einem Seeschiff, das berechtigt ist die Bundesflagge zu führen, geboren, besteht eine Pflicht zur Anzeige der Geburt beim Standesamt I in Berlin. Der sorgeberechtigte Elternteil erstattet die Geburtsanzeige beim Schiffsführer. Sind die Eltern verhindert, so ist auch jede andere Person zur Anzeige verpflichtet, die bei der Geburt zugegen war.
zuständige Stelle
Standesamt I in Berlin
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Diez - Fachbereich 2 - Ordnung, Standesamt und Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Verwaltung vormittags: Mo bis Fr 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr nachmittags: Mo bis Mi 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr Do 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Bürgerbüro & Information - durchgehend - Mo bis Mi
Kontakt
Kontaktperson
Frau Annegret Strauch
Postanschrift
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez
Fax: 06432 501-242
Telefon Festnetz: 06432 501-262
E-Mail: a.strauch@vgdiez.de
Verbandsgemeinde Diez
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Verwaltung vormittags Mo bis Fr: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr nachmittags Mo bis Mi: 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr Do: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Bürgerbüro & Information - durchgehend - Mo bis Mi: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Do: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr Sozialabteilung & Standesamt Mo bis Fr: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr Do: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Kontakt
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Verbandsgemeinde Diez - Fachbereich 1 - Organisation und Soziales
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Hausanschrift
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Verwaltung vormittags: Mo bis Fr 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr nachmittags: Mo bis Mi 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr Do 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Sozialabteilung Mo bis Fr 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr Do 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
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Kontaktperson
Frau Anke Färber
Postanschrift
Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez
Telefon Festnetz: 06432 501-186
Fax: 06432 501-180
E-Mail: a.faerber@vgdiez.de
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Verbandsgemeinde Diez - Fachbereich 3 - Planen, Bauen und Wirtschaftsförderung
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Verwaltung vormittags: Mo bis Fr 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr nachmittags: Mo bis Mi 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr Do 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
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Verbandsgemeinde Diez - Fachbereich 1 Soziales
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Sozialabteilung Mo bis Fr 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr Do 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
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Frau Anke Färber
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Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez
Telefon Festnetz: 06432 501-186
Fax: 06432 501-180
E-Mail: a.faerber@vgdiez.de
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Verbandsgemeinde Diez - Fachbereich 2 Standesamt
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Standesamt
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Frau Annegret Strauch
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Verbandsgemeinde Diez - Fachbereich 4 - Verbandsgemeindewerke
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Standesamt I in Berlin
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Hausanschrift
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Telefon Festnetz: +49 3090 2695000
E-Mail: Post.Standesamt1@labo.berlin.de
Verbandsgemeinde Diez - Stabsstelle Fachkraft für Arbeitssicherheit
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Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez
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Verwaltung vormittags Mo bis Fr: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr nachmittags Mo bis Mi: 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr Do: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Bürgerbüro & Information - durchgehend - Mo bis Mi: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Do: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr Sozialabteilung & Standesamt Mo bis Fr: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr Do: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
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erforderliche Unterlagen
- bei miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunden der Eltern, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
- Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
- bei nicht miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunde der Mutter, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
- falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
- Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter
- Geburtsurkunde des Vaters
- gegebenenfalls die Sorgeerklärung
- alles gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
- Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
Eine Eheurkunde und der Nachweis über die Eheauflösung sind auch vorzulegen, wenn die Ehe inzwischen geschieden oder der Ehemann binnen 300 Tagen vor der Geburt des Kindes verstorben ist.
Formulare
- Formulare: keine
- Online-Dienst: keine
- Schriftform erforderlich:
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
Wenn ein Kind auf einem deutschen Seeschiff geboren wird, ist die Anzeige verpflichtend. Dies gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Eltern oder des Kindes.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Der sorgeberechtigte Elternteil oder - im Verhinderungsfall - eine andere Person, die bei der Geburt zugegen war, erstattet die Geburtsanzeige beim Schiffsführer.
- Die erforderlichen Unterlagen sollten beigefügt oder bei nächster Gelegenheit beim Standesamt I in Berlin nachgereicht werden. Bestellte Urkunden können zugesandt werden.
Fristen
Die Anzeige ist durch die hierzu Verpflichteten unverzüglich beim Schiffsführer zu erstatten. Unverzüglich bedeutet ohne schuldhafte Verzögerung.
Bearbeitungsdauer
0 bis 5 Tage (Die Beurkundung erfolgt innerhalb einiger Tage nach Eingang der Anzeige beim Standesamt I in Berlin, sofern auch alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.)
Kosten
Die Beurkundung im Geburtenregister des Standesamts I in Berlin ist gebührenfrei.: Gebühr kostenfrei
Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an. Derzeit kostet eine Urkunde 12,00 EUR, jede weitere gleichzeitig bestellte und gleichartige Urkunde 6,00 EUR.: Gebühr ab 6.00 EUR bis 12.00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Weitere Informationen
keine
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 05.10.2020
Stichwörter
Ausland, Nachbeurkundung, Registrierung, Bundesflagge, Erstregistrierung, See, Seeschiff, Geburtsurkunde, Standesamt I, Marine, Erstbeurkundung, Bundeswehr, Berlin, Deutsch