Änderungen im Berufsregister für Steuerberater melden
Änderungen zu Eintragungen im Berufsregister mussen Sie als Steuerberater, Steuerbevollmächtigter oder Steuerberatungsgesellschaft der Steuerberaterkammer mitteilen.
Beschreibung
Das Berufsregister für Steuerberater wird durch die zuständige Steuerberaterkammer geführt. Änderungen zu Eintragungen sind der Steuerberaterkammer mitzuteilen.
Zuständigkeit
Für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften mit beruflicher Niederlassung bzw. Sitz in Rheinland-Pfalz ist die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz zuständig.
Ansprechpartner
Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz
Aktuelles
Die Steuerberaterkammer ist die berufliche Selbstverwaltung aller in ihrem Kammergebiet niedergelassenen Steuerberater und Steuerberaterinnen. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts nimmt sie die ihr durch das Gesetz übertragenen Aufgaben wahr und vertritt die beruflichen Interessen ihrer Mitglieder.
Adresse
Hausanschrift
Hölderlinstr. 1
55131 Mainz
Kontakt
Voraussetzungen
Die in das Berufsregister für Steuerberater einzutragenden oder zu löschen Tatsachen sind der zuständigen Steuerberaterkammer mitzuteilen.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Ergeben sich bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten oder einer Berufsausübungsgesellschaft Änderungen, dann müssen sie diese der Steuerberaterkammer mitteilen. Nach der Mitteilung werden diese in das Berufsregister eingetragen.
Bearbeitungsdauer
2 bis 4 Tage
Hinweise (Besonderheiten)
Mit rechtzeitigen Mitteilungen wird sichergestellt, dass das bei der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz geführte Berufsregister stets auf aktuellem Stand ist. Damit erhöht sich im Interesse aller Beteiligten die Qualität der Auskünfte aus dem Berufsregister. Außerdem werden bestimmte Daten aus dem Berufsregister an die Vollmachtsdatenbank weitergeleitet. Mit dem Instrument der Vollmachtsdatenbank können Berufsausübungsgesellschaften bzw. Steuerberater elektronisch ihre Vertretungsberechtigung für ihre Mandanten gegenüber der Finanzverwaltung nachweisen und auch Daten abrufen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 01.12.2022
Stichwörter
Änderung, Steuerbevollmächtigte, Berugsregistereintrag, Eintragung, Steuerberater, Steuerberatungsgesellschaft