Berufsregister für Steuerberater Mitteilung

    Änderungen im Berufsregister für Steuerberater melden

    Änderungen zu Eintragungen im Berufsregister mussen Sie als Steuerberater, Steuerbevollmächtigter oder Steuerberatungsgesellschaft der Steuerberaterkammer mitteilen.

    Beschreibung

    Das Berufsregister für Steuerberater wird durch die zuständige Steuerberaterkammer geführt. Änderungen zu Eintragungen sind der Steuerberaterkammer mitzuteilen.

    Zuständigkeit

    Für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften mit beruflicher Niederlassung bzw. Sitz in Rheinland-Pfalz ist die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz zuständig.

    Ansprechpartner

    Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz

    Adresse

    Hausanschrift

    Hölderlinstr. 1

    55131 Mainz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6131 95210-0

    Fax: +49 6131 95210-40

    E-Mail: info-sbk@datevnet.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Grundsätzlich ist eine formlose Mitteilung ausreichend.

    Berufsausübungsgesellschaften müssen jedoch der Mitteilung bei Sitzverlegungen eine Abschrift der entsprechenden Urkunde sowie die Registergerichtseintragung beifügen. Eine der beiden vorgenannten Urkunden ist in öffentlich beglaubigter Form einzureichen. Die Registergerichtseintragung kann auch als amtlicher Ausdruck des Gerichts vorgelegt werden.

    Voraussetzungen

    Die in das Berufsregister für Steuerberater einzutragenden oder zu löschen Tatsachen sind der zuständigen Steuerberaterkammer mitzuteilen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ergeben sich bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten oder einer Berufsausübungsgesellschaft Änderungen, dann müssen sie diese der Steuerberaterkammer mitteilen. Nach der Mitteilung werden diese in das Berufsregister eingetragen.

    Fristen

    Die Mitteilungen zum Berufsregister haben unverzüglich zu erfolgen. Mit der rechtzeitigen Mitteilung wird sichergestellt, dass das bei der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz geführte Berufsregister stets auf aktuellem Stand ist. 

    Besonderheit bei Berufsausübungsgesellschaften: Jede Änderung des Gesellschaftsvertrages, der Satzung, der Gesellschafter oder in der Person der Vertretungsberechtigten ist der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz, sofern der Sitz der Gesellschaft im Bundesland Rheinland-Pfalz liegt, innerhalb eines Monats anzuzeigen.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Tage

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit rechtzeitigen Mitteilungen wird sichergestellt, dass das bei der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz geführte Berufsregister stets auf aktuellem Stand ist. Damit erhöht sich im Interesse aller Beteiligten die Qualität der Auskünfte aus dem Berufsregister. Außerdem werden bestimmte Daten aus dem Berufsregister an die Vollmachtsdatenbank weitergeleitet. Mit dem Instrument der Vollmachtsdatenbank können Berufsausübungsgesellschaften bzw. Steuerberater elektronisch ihre Vertretungsberechtigung für ihre Mandanten gegenüber der Finanzverwaltung nachweisen und auch Daten abrufen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 02.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Änderung, Berugsregistereintrag, Steuerbevollmächtigte, Eintragung, Steuerberater, Steuerberatungsgesellschaft

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de