Verhütung von Zahnerkrankungen bei Kindern und Jugendlichen Förderung

    Zahnerkrankungen Prävention bei Kindern und Jugendlichen fördern

    Die zahnärztlichen Dienste fördern mit altersgerechten Programmen die Zahngesundheit von Kindern und Jugendlichen

    Beschreibung

    Um Zahnschäden sowie Fehlstellungen von Zähnen bei Kindern frühzeitig festzustellen, bieten die gesetzlichen Krankenkassen die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe für Kindern und Jugendliche an. Ziel ist es, 

    • den Kindern ein Bewusstsein und Verantwortungsgefühl für die Gesundheit ihrer Zähne zu vermitteln
    • die Mundhygiene zu verbessern
    • Zahnerkrankungen zu erkennen und zu verhüten
    • Eltern zu informieren und sie auf Wunsch zu beraten.  

    Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe wird in Krippen, Kindergärten, Schulen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen durchgeführt.

    Gruppenprophylaxe-Fachkräfte, sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes oder Paten-Zahnärztinnen und Zahnärzte sind dafür im Einsatz.

    Es handelt sich hierbei um eine bevölkerungsmedizinische Maßnahme. Sie kann nicht als individuelle Leistung in Anspruch genommen werden.

    Hinweise für Mayen-Koblenz: Spezielle Hinweise für Kreis Mayen-Koblenz

    Das Gesundheitsamt Mayen-Koblenz ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege für die Stadt Koblenz und den Landkreis Mayen-Koblenz der LAGZ Rheinland-Pfalz e.V.

    In der Arbeitsgemeinschaft arbeiten die Zahnärzteschaft, die Krankenkassen und das Gesundheitsamt zusammen mit dem Ziel, die Zahngesundheit von Kindern und Jugendlichen zu verbessern und die gesetzlichen Vorschriften zur Gruppenprophylaxe in der Region umzusetzen.

    Die Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege für die Stadt Koblenz und den Landkreis Mayen-Koblenz befindet sich in der Rizzastraße 11 in Koblenz (im Gebäude der AOK).
     
    Zwischen der Geschäftsstelle und dem Gesundheitsamt erfolgt eine Aufgabenteilung:

    Die Gesamtorganisation/Verwaltung der Arbeitsgemeinschaft sowie die Koordination aller Maßnahmen im Vorschulalter (zum Beispiel in Kindertagesstätten sowie die Elternberatung "Gesunde Zähne von Anfang an" sowie die Ausstattung der Einrichtungen mit Zahnbürsten/Zahnpflegesets zum Zähneputzen in den Einrichtungen) sowie die Umsetzung des Verweisungssystems für die Klassenstufen 2 bis 4 der Grundschulen nimmt die Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft wahr:
     
     Arbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege für die Stadt Koblenz und den Landkreis Mayen-Koblenz
     

     Rizzastraße 11
     56068 Koblenz

    Telefon: 0261 /­ 3904-291
     FAX: 0261 /­ 3904-250
     E-Mail: agz.ko-myk@rps.aok.de

    Die Koordination der Schulzahnpflege erfolgt (mit Ausnahme des Verweisungssystems für die Klassenstufen 2 bis 4) durch das Gesundheitsamt Koblenz.

    Die Schulzahnpflege umfasst:

    • zahnärztliche Untersuchung der Erstklässler (als zahnärztliche Ergänzung zur ärztlichen Einschulungsuntersuchung) mit Erinnerungssystem bei festgestelltem Behandlungsbedarf
    • zahnärztliche Untersuchung in den Klassenstufen 1 bis 6 in den Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen, zum Teil mit Fluoridlacktouchierung*
    • zahnärztliche Untersuchungen in den Klassen 1 bis 4 und Fluoridlacktouchierungen* in den Grundschulen, die am Aktivprogramm Zahnvorsorge teilnehmen
    • zahnärztlicher Prophylaxeunterricht (ein bis zwei Stunden pro Klasse und Schuljahr)
    • Gesundheitsberichterstattung, Teilnahme an epidemiologischen Studien (DAJ-Studie)
    • Verweisungssystem zur zahnärztlichen Untersuchung beim Hauszahnarzt in den Klassenstufen 2 bis 4 

    Die Zuständigkeit und eigenständige Durchführung des Verweisungssystems zur zahnärztlichen Untersuchung in den Klassenstufen 2 bis 4 liegt seit dem Schuljahr 2015/­2016 bei der Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege in der Rizzastraße 11 in Koblenz (Telefon 0261 /­ 3904-291).

    * Fluoridanwendung nach schriftlichem Einverständnis der Eltern

    Weitere Informationen und Links:

    Das Gesundheitsamt Mayen-Koblenz ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege für die Stadt Koblenz und den Landkreis Mayen-Koblenz der LAGZ Rheinland-Pfalz e.V.

    In der Arbeitsgemeinschaft arbeiten die Zahnärzteschaft, die Krankenkassen und das Gesundheitsamt zusammen mit dem Ziel, die Zahngesundheit von Kindern und Jugendlichen zu verbessern und die gesetzlichen Vorschriften zur Gruppenprophylaxe in der Region umzusetzen.

    Die Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege für die Stadt Koblenz und den Landkreis Mayen-Koblenz befindet sich in der Rizzastraße 11 in Koblenz (im Gebäude der AOK).
     
    Zwischen der Geschäftsstelle und dem Gesundheitsamt erfolgt eine Aufgabenteilung:

    Die Gesamtorganisation/Verwaltung der Arbeitsgemeinschaft sowie die Koordination aller Maßnahmen im Vorschulalter (zum Beispiel in Kindertagesstätten sowie die Elternberatung "Gesunde Zähne von Anfang an" sowie die Ausstattung der Einrichtungen mit Zahnbürsten/Zahnpflegesets zum Zähneputzen in den Einrichtungen) sowie die Umsetzung des Verweisungssystems für die Klassenstufen 2 bis 4 der Grundschulen nimmt die Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft wahr:
     
     Arbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege für die Stadt Koblenz und den Landkreis Mayen-Koblenz
     

     Rizzastraße 11
     56068 Koblenz

    Telefon: 0261 / 3904-291
     FAX: 0261 / 3904-250
     E-Mail: agz.ko-myk@rps.aok.de

    Die Koordination der Schulzahnpflege erfolgt (mit Ausnahme des Verweisungssystems für die Klassenstufen 2 bis 4) durch das Gesundheitsamt Koblenz.

    Die Schulzahnpflege umfasst:

    • zahnärztliche Untersuchung der Erstklässler (als zahnärztliche Ergänzung zur ärztlichen Einschulungsuntersuchung) mit Erinnerungssystem bei festgestelltem Behandlungsbedarf
    • zahnärztliche Untersuchung in den Klassenstufen 1 bis 6 in den Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen, zum Teil mit Fluoridlacktouchierung*
    • zahnärztliche Untersuchungen in den Klassen 1 bis 4 und Fluoridlacktouchierungen* in den Grundschulen, die am Aktivprogramm Zahnvorsorge teilnehmen
    • zahnärztlicher Prophylaxeunterricht (ein bis zwei Stunden pro Klasse und Schuljahr)
    • Gesundheitsberichterstattung, Teilnahme an epidemiologischen Studien (DAJ-Studie)
    • Verweisungssystem zur zahnärztlichen Untersuchung beim Hauszahnarzt in den Klassenstufen 2 bis 4 

    Die Zuständigkeit und eigenständige Durchführung des Verweisungssystems zur zahnärztlichen Untersuchung in den Klassenstufen 2 bis 4 liegt seit dem Schuljahr 2015/2016 bei der Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege in der Rizzastraße 11 in Koblenz (Telefon 0261 / 3904-291).

    * Fluoridanwendung nach schriftlichem Einverständnis der Eltern

    Weitere Informationen und Links:

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 5.3.57 / Verwaltung des Gesundheitsamtes

    Adresse

    Hausanschrift

    Mainzer Straße 60A

    56068 Koblenz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Servicezeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0261 914807-0

    Fax: 0261 914807-50

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 06.10.2021 (von: Webservice, LK_Mayen-Koblenz)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, LK_Mayen-Koblenz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Keine für Kinder, Jugendliche oder ihre Familien.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 05.11.2020

    Version

    Technisch erstellt am 29.12.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Zahnschäden, Zahnmedizinische Gruppenprophylaxe, Fehlstellung von Zähnen, zahnärztlicher Dienst

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)