Berufsregister für Steuerberater Eintragung von Steuerberatungsgesellschaften

    Eintragung einer Steuerberatungsgesellschaft im Berufsregister für Steuerberater beantragen

    Eine Steuerberatergesellschaft muss sich in das Berufsregister der Steuerberater eintragen lassen.

    Beschreibung

    Das Berufsregister für Steuerberater wird durch die zuständige Steuerberaterkammer geführt. Eintragungen in das Berufsregister werden von der zuständigen Steuerberaterkammer vorgenommen.

    Zuständigkeit

    Für Steuerberatungsgesellschaften mit Sitz in Rheinland-Pfalz ist die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz zuständig.

    Ansprechpartner

    Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz

    Adresse

    Hausanschrift

    Hölderlinstr. 1

    55131 Mainz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6131 95210-0

    Fax: +49 6131 95210-40

    E-Mail: info-sbk@datevnet.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Grundsätzlich ist eine formlose Mitteilung ausreichend.

    Steuerberatungsgesellschaften müssen jedoch der Mitteilung bei Sitzverlegungen eine Abschrift der entsprechenden Urkunde sowie die Registergerichtseintragung beifügen. Eine der beiden vorgenannten Urkunden ist in öffentlich beglaubigter Form einzureichen. Die Registergerichtseintragung kann auch als amtlicher Ausdruck des Gerichts vorgelegt werden.

    Voraussetzungen

    Wenn Steuerberatungsgesellschaften im Registerbezirk anerkannt werden oder wenn sie ihren Sitz in den Registerbezirk verlegen, werden sie in das Berufsregister für Steuerberater eingetragen.

    Einzutragen sind:

    • Firma oder Name und Rechtsform,
    • Tag der Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft und die für die Finanzverwaltung zuständige oberste Landesbehörde oder die Steuerberaterkammer, die die Anerkennung ausgesprochen hat,
    • Befugnis zur Führung der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle",
    • Sitz und Anschrift und die geschäftliche E-Mail-Adresse
    • berufliche Zusammenschlüsse im Sinne von § 56 Abs. 2 StBerG,
    • Namen der Mitglieder des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs sowie der vertretungsberechtigten Gesellschafter und Partner,
    • sämtliche weiteren Beratungsstellen und die Namen der die weiteren Beratungsstellen leitenden Personen, sowie alle Änderungen zu den vorgenannten Eintragungen.

    Hinweis: Meldepflichtig sind nicht nur Verlegungen in einen bestimmten Registerbezirk, sondern auch aus einem Registerbezirk. Dies ist der dortigen zuständigen Steuerberaterkammer zu melden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Mitteilungen zu Eintragungen im Berufsregister haben unverzüglich zu erfolgen. Mit der rechtzeitigen Mitteilung wird sichergestellt, dass das bei der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz geführte Berufsregister stets auf aktuellem Stand ist.

    Besonderheit bei Steuerberatungsgesellschaften: Jede Änderung des Gesellschaftsvertrages, der Satzung, der Gesellschafter oder in der Person der Vertretungsberechtigten ist der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz, sofern der Sitz der Gesellschaft in Rheinland-Pfalz liegt, innerhalb eines Monats anzuzeigen.

    Bearbeitungsdauer

    Mitteilungen zu Eintragungen im Berufsregister haben unverzüglich zu erfolgen. Mit der rechtzeitigen Mitteilung wird sichergestellt, dass das bei der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz geführte Berufsregister stets auf aktuellem Stand ist.

    Besonderheit bei Steuerberatungsgesellschaften: Jede Änderung des Gesellschaftsvertrages, der Satzung, der Gesellschafter oder in der Person der Vertretungsberechtigten ist der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz, sofern der Sitz der Gesellschaft in Rheinland-Pfalz liegt, innerhalb eines Monats anzuzeigen.

    2 bis 4 Tage

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Unterstützende Institutionen

    Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) führt nach dem Steuerberatungsgesetz ein elektronisches Gesamtverzeichnis aller Mitglieder der Steuerberaterkammern. Dieses Steuerberaterverzeichnis dient der Information der Behörden und Gerichte, der Rechtsuchenden sowie anderer am Rechtsverkehr Beteiligter. Die Steuerberaterkammern geben die im Berufsregister gespeicherten Daten im automatisierten Verfahren in das von der Bundessteuerberaterkammer geführte Verzeichnis ein. Der Abruf einzelner Daten aus dem Verzeichnis steht jedem unentgeltlich zu.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Steuerberaterkammer, Steuerberatungsgesellschaft, Steuerberater, eintragen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English