Eintragung einer Steuerberatungsgesellschaft im Berufsregister für Steuerberater beantragen
Eine Steuerberatergesellschaft muss sich in das Berufsregister der Steuerberater eintragen lassen.
Beschreibung
Das Berufsregister für Steuerberater wird durch die zuständige Steuerberaterkammer geführt. Eintragungen in das Berufsregister werden von der zuständigen Steuerberaterkammer vorgenommen.
Zuständigkeit
Für Steuerberatungsgesellschaften mit Sitz in Rheinland-Pfalz ist die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz zuständig.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Grundsätzlich ist eine formlose Mitteilung ausreichend.
Steuerberatungsgesellschaften müssen jedoch der Mitteilung bei Sitzverlegungen eine Abschrift der entsprechenden Urkunde sowie die Registergerichtseintragung beifügen. Eine der beiden vorgenannten Urkunden ist in öffentlich beglaubigter Form einzureichen. Die Registergerichtseintragung kann auch als amtlicher Ausdruck des Gerichts vorgelegt werden.
Voraussetzungen
Wenn Steuerberatungsgesellschaften im Registerbezirk anerkannt werden oder wenn sie ihren Sitz in den Registerbezirk verlegen, werden sie in das Berufsregister für Steuerberater eingetragen.
Einzutragen sind:
- Firma oder Name und Rechtsform,
- Tag der Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft und die für die Finanzverwaltung zuständige oberste Landesbehörde oder die Steuerberaterkammer, die die Anerkennung ausgesprochen hat,
- Befugnis zur Führung der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle",
- Sitz und Anschrift und die geschäftliche E-Mail-Adresse
- berufliche Zusammenschlüsse im Sinne von § 56 Abs. 2 StBerG,
- Namen der Mitglieder des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs sowie der vertretungsberechtigten Gesellschafter und Partner,
- sämtliche weiteren Beratungsstellen und die Namen der die weiteren Beratungsstellen leitenden Personen, sowie alle Änderungen zu den vorgenannten Eintragungen.
Hinweis: Meldepflichtig sind nicht nur Verlegungen in einen bestimmten Registerbezirk, sondern auch aus einem Registerbezirk. Dies ist der dortigen zuständigen Steuerberaterkammer zu melden.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Mitteilungen zu Eintragungen im Berufsregister haben unverzüglich zu erfolgen. Mit der rechtzeitigen Mitteilung wird sichergestellt, dass das bei der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz geführte Berufsregister stets auf aktuellem Stand ist.
Besonderheit bei Steuerberatungsgesellschaften: Jede Änderung des Gesellschaftsvertrages, der Satzung, der Gesellschafter oder in der Person der Vertretungsberechtigten ist der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz, sofern der Sitz der Gesellschaft in Rheinland-Pfalz liegt, innerhalb eines Monats anzuzeigen.
Bearbeitungsdauer
Mitteilungen zu Eintragungen im Berufsregister haben unverzüglich zu erfolgen. Mit der rechtzeitigen Mitteilung wird sichergestellt, dass das bei der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz geführte Berufsregister stets auf aktuellem Stand ist.
Besonderheit bei Steuerberatungsgesellschaften: Jede Änderung des Gesellschaftsvertrages, der Satzung, der Gesellschafter oder in der Person der Vertretungsberechtigten ist der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz, sofern der Sitz der Gesellschaft in Rheinland-Pfalz liegt, innerhalb eines Monats anzuzeigen.
2 bis 4 Tage
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Unterstützende Institutionen
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) führt nach dem Steuerberatungsgesetz ein elektronisches Gesamtverzeichnis aller Mitglieder der Steuerberaterkammern. Dieses Steuerberaterverzeichnis dient der Information der Behörden und Gerichte, der Rechtsuchenden sowie anderer am Rechtsverkehr Beteiligter. Die Steuerberaterkammern geben die im Berufsregister gespeicherten Daten im automatisierten Verfahren in das von der Bundessteuerberaterkammer geführte Verzeichnis ein. Der Abruf einzelner Daten aus dem Verzeichnis steht jedem unentgeltlich zu.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 29.12.2020
Stichwörter
eintragen, Steuerberater, Steuerberatungsgesellschaft, Steuerberaterkammer