Steuerberater Einsicht ins Berufsregister gewähren
Bei einem nachweislich berechtigten Interesse können Sie Einsicht in das Berufsregister der Steuerberater erhalten. Hierzu wenden Sie sich an diee Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz.
Beschreibung
Im Berufsregister der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz sind alle in Rheinland-Pfalz bestellten Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften eingetragen.
Bei Nachweis eines berechtigten Interesses kann Einsichtnahme in das Berufsregister genommen werden bzw. erteilt die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz Auskunft aus dem Berufsregister.
Zuständigkeit
Für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften mit beruflicher Niederlassung bzw. Sitz in Rheinland-Pfalz ist die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz zuständig.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Gegebenfalls Unterlagen, die das berechtigte Interesse zur Einsichtnahme dokumentieren.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Gewährung der Einsichtnahme ist die Darlegung eines berechtigten Interesses.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Einsichtnahme in das Berufsregister ist formlos in Textform bei der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz zu beantragen und zu begründen, warum Einsicht genommen werden soll.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
3 bis 4 Wochen
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) führt nach dem Steuerberatungsgesetz ein elektronisches Gesamtverzeichnis aller Mitglieder der Steuerberaterkammern. Dieses Steuerberaterverzeichnis dient der Information der Behörden und Gerichte, der Rechtsuchenden sowie anderer am Rechtsverkehr Beteiligter. Die Steuerberaterkammern geben die im Berufsregister gespeicherten Daten im automatisierten Verfahren in das von der Bundessteuerberaterkammer geführte Verzeichnis ein. Der Abruf einzelner Daten aus dem Verzeichnis steht jedem unentgeltlich zu.
Über das Steuerberaterverzeichnis kann ein Bürger überprüfen, ob eine bestimmte Person / Gesellschaft als Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter bestellt bzw. als Berufsausübungsgesellschaft anerkannt ist und daher zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist.
Das Steuerberaterverzeichnis dient dagegen nicht dazu, nach einem Steuerberater für ein bestimmtes Fachgebiet oder mit speziellen Qualifikationen zu suchen. Hierzu steht der bundesweite Steuerberater-Suchdienst der Bundesteuerberaterkammer und der Steuerberaterkammern zur Verfügung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 02.12.2022
Stichwörter
Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Steuerberatungsgesellschaften, Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz, Einsicht in das Berufsregiste, niedergelassen