Europawahl Durchführung

    Europawahl durchführen

    Wie Sie Ihre Stimme im Wahllokal abgeben können, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Bei der Europawahl können Sie Ihre Stimme im Wahllokal Ihres Wahlbezirks abgeben.

    Hinweise für Worms: Wahlen

    Wahlhelfer gesucht - jetzt online bewerben!

    Organisatorische Vorbereitung, Überwachung und termingerechte Durchführung von:

    • Kommunalwahlen (Stadtrat, Ortsbeirat, Ortsvorsteher, Oberbürgermeister, Beirat für Migration und Integration, Seniorenbeirat, Jugendparlament)
    • Landtagswahlen
    • Bundestagswahlen
    • Europawahlen
    • Allgemeine Briefwahlangelegenheiten

    Mitwirkung bei der

    • Handwerkskammer-Wahl (Feststellung des Wahlrechts und der Wählbarkeit);
    • Landwirtschaftskammer-Wahl (soweit nicht der Landkreis Alzey-Worms zuständig ist)

    Vorbereitung der

    • Wahlen ehrenamtlicher Richter und Schöffen

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 1.01 Kommunalverfassung, Sitzungsdienst und Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 2

    67547 Worms

    Rathaus

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausweisdokument

    Formulare

    Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Um bei der Europawahl wählen zu dürfen, müssen Sie wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie geben Ihre Stimme im Wahllokal folgendermaßen ab:

    • Sie betreten den Wahlraum und erhalten einen amtlichen Stimmzettel. Der Wahlvorstand kann anordnen, dass Sie hierzu Ihre Wahlbenachrichtigung vorzeigen müssen.
    • Sie gehen in die Wahlkabine, kennzeichnen dort ihren Stimmzettel und falten ihn dort in der Weise, dass Ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
    • Danach verlassen Sie die Wahlkabine und gehen zum Tisch des Wahlvorstandes. Auf Verlangen haben Sie Ihre Wahlbenachrichtigung abzugeben und, insbesondere, wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorlegen, sich über Ihre Person auszuweisen. 
    • Sobald die Schriftführerin oder der Schriftführer Ihren Namen im Wählerverzeichnis gefunden hat, Ihre Wahlberechtigung festgestellt ist und kein Anlass für Ihre Zurückweisung besteht, können Sie Ihren Stimmzettel in die Wahlurne werfen.
    • Die Schriftführerin oder der Schriftführer vermerkt Ihre Stimmabgabe im Wählerverzeichnis.
    • Wenn Sie des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung gehindert sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu werfen, können Sie eine andere Person, deren Hilfe Sie sich bei der Stimmabgabe bedienen, bestimmen. Diese Person hat sich auf die Erfüllung Ihrer Wünsch zu beschränken. Sie darf mit Ihnen gemeinsam die Wahlkabine aufsuchen, soweit dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Sie ist ferner zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung erlangt.

    Fristen

    Sie können am Wahltag von 08.00 bis 18.00 Uhr im Wahllokal Ihres Wahlbezirks wählen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 13.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Wahlen, Wählerin, Wähler, Europawahl, Wahl

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English