Europawahl durchführen
Wie Sie Ihre Stimme im Wahllokal abgeben können, erfahren Sie hier.
Beschreibung
Bei der Europawahl können Sie Ihre Stimme im Wahllokal Ihres Wahlbezirks abgeben.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
Postfachadresse
Postfach 21 12 20
67012 Ludwigshafen am Rhein
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Briefwahlbüro Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Mi. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr13:00 - 16:00 Uhr Fr. 08:00 bis 12:00 Uhr an Brückentagen geöffnet- ausschließlich Schließung an Feiertagen Freitags vor der Wahl bis 18:00 geöffnet
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 621 504-2217(Wahlhelfer*innen Hotline)
E-Mail: briefwahlen@ludwigshafen.de
E-Mail: Wahlen@ludwigshafen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Ausweisdokument
Formulare
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
Um bei der Europawahl wählen zu dürfen, müssen Sie wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie geben Ihre Stimme im Wahllokal folgendermaßen ab:
- Sie betreten den Wahlraum und erhalten einen amtlichen Stimmzettel. Der Wahlvorstand kann anordnen, dass Sie hierzu Ihre Wahlbenachrichtigung vorzeigen müssen.
- Sie gehen in die Wahlkabine, kennzeichnen dort ihren Stimmzettel und falten ihn dort in der Weise, dass Ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
- Danach verlassen Sie die Wahlkabine und gehen zum Tisch des Wahlvorstandes. Auf Verlangen haben Sie Ihre Wahlbenachrichtigung abzugeben und, insbesondere, wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorlegen, sich über Ihre Person auszuweisen.
- Sobald die Schriftführerin oder der Schriftführer Ihren Namen im Wählerverzeichnis gefunden hat, Ihre Wahlberechtigung festgestellt ist und kein Anlass für Ihre Zurückweisung besteht, können Sie Ihren Stimmzettel in die Wahlurne werfen.
- Die Schriftführerin oder der Schriftführer vermerkt Ihre Stimmabgabe im Wählerverzeichnis.
- Wenn Sie des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung gehindert sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu werfen, können Sie eine andere Person, deren Hilfe Sie sich bei der Stimmabgabe bedienen, bestimmen. Diese Person hat sich auf die Erfüllung Ihrer Wünsch zu beschränken. Sie darf mit Ihnen gemeinsam die Wahlkabine aufsuchen, soweit dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Sie ist ferner zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung erlangt.
Fristen
Sie können am Wahltag von 08.00 bis 18.00 Uhr im Wahllokal Ihres Wahlbezirks wählen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 13.04.2021
Stichwörter
Wahl, Europawahl, Wählerin, Wähler, Wahlen