wählbare Personen zur Europawahl
Sie können sich als Bewerberin oder Bewerber für die Europawahl aufstellen lassen, wenn Sie wählbar sind.
Beschreibung
Sie können sich in Deutschland um ein Abgeordnetenmandat für das Europäische Parlament bewerben, wenn Sie wählbar sind. Die einzelnen Anforderungen hängen davon ab, ob Sie Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) oder Unionsbürgerin oder Unionsbürger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union sind.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn - Abt. 2 - Ordnungs-, Schul- und Sozialabteilung
Adresse
Besucheranschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Heike Ebling
Postanschrift
Hauptstraße 18
67677 Enkenbach-Alsenborn
Hausanschrift
Fax: 06305 71-190
Telefon Festnetz: 06305 71-133
E-Mail: meldeamt@enkenbach-alsenborn.de
Lukas Oppermann
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstraße 18
67677 Enkenbach-Alsenborn
Telefon Festnetz: 06305 71-135
E-Mail: lukas.oppermann@enkenbach-alsenborn.de
E-Mail: meldeamt@enkenbach-alsenborn.de
Melanie Schmitt
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstraße 18
67677 Enkenbach-Alsenborn
Fax: 06303 4888
Telefon Festnetz: 06303 913-122
E-Mail: melanie.schmitt@enkenbach-alsenborn.de
E-Mail: meldeamt@enkenbach-alsenborn.de
Dagmar Schürger
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstraße 18
67677 Enkenbach-Alsenborn
Telefon Festnetz: 06305 71-144
Fax: 06305 71-190
E-Mail: meldeamt@enkenbach-alsenborn.de
Heike Hemmer
Postanschrift
Hauptstraße 18
67677 Enkenbach-Alsenborn
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06303 913-121
Fax: 06303 4888
Marie-Janette Müller-Pratt
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstraße 18
67677 Enkenbach-Alsenborn
Fax: 06303 4888
Telefon Festnetz: 06303 913-121
Internet
erforderliche Unterlagen
gegebenenfalls Personalausweis bzw. ausländisches Ausweisdokument
Formulare
Voraussetzungen
Wählbare Deutsche oder wählbarer Deutscher:
Sie sind wählbar, wenn Sie am Wahltag Deutsche oder Deutscher im Sinne des Grundgesetzes sind und das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben. Ferner dürfen Sie nicht von der Wählbarkeit (passives Wahlrecht) ausgeschlossen sein. Ein solcher Ausschluss liegt vor, wenn Sie infolge Richterspruchs das aktive Wahlrecht oder die Wählbarkeit oder die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen.
Wählbare Unionsbürgerin oder wählbarer Unionsbürger:
Wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind, können Sie sich auch unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland um ein Abgeordnetenmandat des Europäischen Parlaments bewerben. Sie sind wählbar, wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und am Wahltag die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen und das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben. Ferner dürfen Sie nicht von der Wählbarkeit (passives Wahlrecht) ausgeschlossen sein. Ein solcher Ausschluss liegt vor, wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland oder in Ihrem Herkunftsstaat vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen. Zudem sind Sie nicht wählbar, wenn Sie unter bestimmten Voraussetzungen infolge einer Einzelfallentscheidung in Ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat die Wählbarkeit nicht besitzen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Wählbarkeit für deutsche Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber wird durch Bescheinigung der Gemeindebehörde über die Wählbarkeit nachgewiesen.
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die sich in der Bundesrepublik Deutschland bewerben, müssen ihre Wählbarkeit durch Bescheinigungen über den Wohnsitz oder den sonstigen gewöhnlichen Aufenthalt sowie über den Nichtausschluss von der Wählbarkeit nachweisen.
Fristen
Es sind die Fristen für die Einreichung der Wahlvorschläge zu beachten.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 13.04.2021
Stichwörter
Wahlbewerber, Wählbarkeit, Wahl, wählbar, Wahlen, Wählerin, Wähler, Europawahl, Wahlbewerberin