Wählerverzeichnis zur Europawahl Berichtigung

    Wählerverzeichnis für die Europawahl berichtigen lassen

    Wer das Wählerverzeichnis zur Europawahl für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist in das Wählerverzeichnis Einspruch einlegen und den Fehler korrigieren lassen.

    Beschreibung

    Wenn das Wählerverzeichnis zur Europawahl unrichtige Angaben enthält oder unvollständig ist, können Sie dies korrigieren lassen. Innerhalb der Einsichtsfrist in das Wählerverzeichnis vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl ist eine Korrektur durch einen form- und fristgemäßen Einspruch bei der Gemeindebehörde möglich. Gegen die Entscheidung der Gemeindebehörde kann binnen zwei Tagen nach Zustellung des Bescheids Beschwerde eingelegt werden.

    Ist das Wählerverzeichnis offensichtlich unrichtig oder unvollständig, kann die Gemeindebehörde den Mangel auch von Amts wegen beheben.

    Das Wählerverzeichnis ist spätestens am Tage vor der Wahl, jedoch nicht früher als am dritten Tage vor der Wahl, durch die Gemeindebehörde abzuschließen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Bingen am Rhein - Wahlamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rochusallee (Ämterhaus) 2

    55411 Bingen am Rhein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr Montag: 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6721 184-195

    Fax: +49 6721 184-180

    E-Mail: wahlamt@bingen.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadtverwaltung Bingen am Rhein

    Empfänger: Stadtverwaltung Bingen am Rhein

    IBAN: DE47 5605 0180 0030 0136 92

    BIC: MALADE51KRE

    Bankinstitut: Sparkasse Rhein-Nahe

    Stadtverwaltung Bingen am Rhein

    Empfänger: Stadtverwaltung Bingen am Rhein

    IBAN: DE32 5519 0000 0028 9610 19

    BIC: MVBMDE55

    Bankinstitut: Mainzer Volksbank

    Version

    Technisch erstellt am 12.11.2014 (von: Gresch, Jutta)

    Technisch geändert am 02.01.2024 (von: Gsell, Gabi)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Sie benötigen beweiskräftige Unterlagen, die das Korrekturbedürfnis im Wählerverzeichnis belegen oder bei fehlendem Eintrag einen Nachweis der Wahlberechtigung.

    Formulare

    Keine, sondern Einspruch gegen das Wählerverzeichnis.

    Voraussetzungen

    Sofern das Wählerverzeichnis fehlerhaft oder unvollständig ist, wird das Wählerverzeichnis korrigiert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Wählerverzeichnis für die Europawahl können Sie folgendermaßen berichtigen lassen:

    • Wenn Sie bei Einsicht in das Wählerverzeichnis feststellen, dass es unrichtig oder unvollständig ist, können Sie Einspruch bei der Gemeindebehörde einlegen, damit das Wählerverzeichnis korrigiert wird. Den Einspruch müssen Sie schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindebehörde spätestens bis zum Ende der Einspruchsfrist (16. Tag vor der Wahl) erheben.
    • Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, haben Sie die erforderlichen Beweismittel beizubringen.
    • Sofern das Wählerverzeichnis unrichtig oder unvollständig ist, korrigiert die Gemeindebehörde das Wählerverzeichnis. Im Falle der nachträglichen Eintragung in das Wählerverzeichnis erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung.
    • Sofern das Wählerverzeichnis richtig und vollständig ist, ergeht ein ablehnender Bescheid.
    • Die Gemeindebehörde hat ihre Entscheidung spätestens am 10. Tage vor der Wahl zuzustellen und auf den zulässigen Rechtsbehelf hinzuweisen.

    Gegen die Entscheidung der Gemeindebehörde kann binnen zwei Tagen nach Zustellung Beschwerde eingelegt werden.

    Fristen

    Der Einspruch ist innerhalb der Einsichtsfrist in das Wählerverzeichnis (vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl) einzulegen.

    Bearbeitungsdauer

    etwa 1 Woche

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MdI am 13.04.2021

    Version

    Technisch erstellt am 29.12.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Wähler, Wahl, Berichtigung, Wählerin, Wählerverzeichnis, Europawahl, Wahlen, Korrektur

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)