Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung von in Deutschland lebenden Unionsbürgern

    zur Europawahl als Unionsbürgerin oder Unionsbürger ins Wählerverzeichnis eintragen lassen

    Als in Deutschland lebende UnionsbürgerIn können Sie an der Europawahl teilnehmen, wenn Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Unionsbürgerin oder Unionsbürger in Deutschland leben und an der Europawahl teilnehmen wollen, müssen Sie ins Wählerverzeichnis eingetragen werden. Dies erfolgt entweder von Amts wegen oder Sie müssen hierfür einen Antrag auf Eintragung stellen.

    Wenn Sie auf Antrag bei einer vorhergehenden Europawahl ins Wählerverzeichnis eingetragen worden und zwischenzeitlich nicht ins Ausland verzogen sind, werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und brauchen keinen erneuten Antrag zu stellen.

    In den übrigen Fällen müssen Sie die Eintragung ins Wählerverzeichnis beantragen.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Gemeindebehörde.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Lingenfeld - Fachbereich 1.1 - Zentrale Dienste, Organisation und Personal

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 60

    67360 Lingenfeld

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    montags und dienstags 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr mittwochs (Dienstleistungstag) 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr donnerstags 08:00 bis 12:00 Uhr nachmittags geschlossen freitags (Dienstleistungsmittag) 08:00 bis 13:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06344 509-199

    Telefon Festnetz: 06344 509-0

    E-Mail: personal@vg-lingenfeld.de

    E-Mail: organisation@vg-lingenfeld.de

    Internet

    Weitere Informationen

    • Strategische Planung
    • Verwaltungscontrolling
    • Gesamtsteuerung der Fachbereiche
    • Zentrales Projektmanagement
    • Zentrale Servicestelle für Gremien
    • Sitzungsmanagement
    • Rechtliche Grundsatzangelegenheiten
    • Vertretung des Fachbereichs gegenüber anderen Fachbereichen, der Verwaltungsführung, den Gremien und nach außen
    • Kommunale Aufwandsentschädigungen und allgemeine Angelegenheiten der Ehrenamtlichen
    • Europa-, Bundes- und Landesangelegenheiten
    • Wahlen, Bürgerentscheide und Abstimmungen
    • Ortsrecht
    • Personalwesen
    • Städtepartnerschaften und internationale Beziehungen
    • Archiv und Registratur
    • Informationstechnik (IT)
    • Zentrale Dienste
    • Datenschutz
    • Kassenaufsicht
    • Schiedsamtswesen
    • Schöffen

    Version

    Technisch geändert am 17.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Sofern Sie nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, müssen Sie einen Antrag nach Anlage 2A zur Europawahlordnung stellen.

    Formulare

    Sie müssen den Antrag schriftlich stellen und persönlich und handschriftlich unterschreiben.  

    Voraussetzungen

    Sie werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie

    • am Wahltag wahlberechtigt sind,
    • auf Ihren Antrag hin bei einer vorhergehenden Europawahl in das Wählerverzeichnis eingetragen worden sind,
    • zwischenzeitlich nicht ins Ausland verzogen sind.   

    Sie werden auf Antrag hin in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie

    • am Wahltag wahlberechtigt sind und
    • form- und fristgemäß einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der zuständigen Gemeindebehörde stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sofern Sie als Unionsbürgerin oder Unionsbürger nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, müssen Sie einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis nach Anlage 2A zur Europawahlordnung (EuWO) bei der zuständigen Gemeindebehörde stellen. 

    Die Gemeindebehörde entscheidet über Ihren Antrag und versendet eine Wahlbenachrichtigung oder einen ablehnenden Bescheid.

    Fristen

    Sie müssen den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl stellen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 13.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Stichwörter

    Wähler, Wahl, Unionsbürger, Wahlen, Wählerverzeichnis, Wählerin, Unionsbürgerin, Europawahl

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English