zur Europawahl als Unionsbürgerin oder Unionsbürger ins Wählerverzeichnis eintragen lassen
Als in Deutschland lebende UnionsbürgerIn können Sie an der Europawahl teilnehmen, wenn Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Beschreibung
Wenn Sie als Unionsbürgerin oder Unionsbürger in Deutschland leben und an der Europawahl teilnehmen wollen, müssen Sie ins Wählerverzeichnis eingetragen werden. Dies erfolgt entweder von Amts wegen oder Sie müssen hierfür einen Antrag auf Eintragung stellen.
Wenn Sie auf Antrag bei einer vorhergehenden Europawahl ins Wählerverzeichnis eingetragen worden und zwischenzeitlich nicht ins Ausland verzogen sind, werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und brauchen keinen erneuten Antrag zu stellen.
In den übrigen Fällen müssen Sie die Eintragung ins Wählerverzeichnis beantragen.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Gemeindebehörde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Nastätten - Einwohnermeldeamt
Adresse
Besucheranschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sandra Crecelius
Frau Ines Rollwage
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06772 802-24
Fax: 06772 802-26
E-Mail: ines.rollwage@vg-nastaetten.de
Frau Wiebke Trees
Internet
erforderliche Unterlagen
Sofern Sie nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, müssen Sie einen Antrag nach Anlage 2A zur Europawahlordnung stellen.
Formulare
Sie müssen den Antrag schriftlich stellen und persönlich und handschriftlich unterschreiben.
Voraussetzungen
Sie werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie
- am Wahltag wahlberechtigt sind,
- auf Ihren Antrag hin bei einer vorhergehenden Europawahl in das Wählerverzeichnis eingetragen worden sind,
- zwischenzeitlich nicht ins Ausland verzogen sind.
Sie werden auf Antrag hin in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie
- am Wahltag wahlberechtigt sind und
- form- und fristgemäß einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der zuständigen Gemeindebehörde stellen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sofern Sie als Unionsbürgerin oder Unionsbürger nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, müssen Sie einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis nach Anlage 2A zur Europawahlordnung (EuWO) bei der zuständigen Gemeindebehörde stellen.
Die Gemeindebehörde entscheidet über Ihren Antrag und versendet eine Wahlbenachrichtigung oder einen ablehnenden Bescheid.
Fristen
Sie müssen den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl stellen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 13.04.2021
Stichwörter
Unionsbürgerin, Wählerin, Wahl, Wähler, Europawahl, Wählerverzeichnis, Unionsbürger, Wahlen