zur Europawahl als Unionsbürgerin oder Unionsbürger ins Wählerverzeichnis eintragen lassen
Als in Deutschland lebende UnionsbürgerIn können Sie an der Europawahl teilnehmen, wenn Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Beschreibung
Wenn Sie als Unionsbürgerin oder Unionsbürger in Deutschland leben und an der Europawahl teilnehmen wollen, müssen Sie ins Wählerverzeichnis eingetragen werden. Dies erfolgt entweder von Amts wegen oder Sie müssen hierfür einen Antrag auf Eintragung stellen.
Wenn Sie auf Antrag bei einer vorhergehenden Europawahl ins Wählerverzeichnis eingetragen worden und zwischenzeitlich nicht ins Ausland verzogen sind, werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und brauchen keinen erneuten Antrag zu stellen.
In den übrigen Fällen müssen Sie die Eintragung ins Wählerverzeichnis beantragen.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Gemeindebehörde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen - 2.3 Bürgerbüro Simmern
Adresse
Besucheranschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Sowie jeden ersten Samstag im Monat von 08:00 - 12:00 Uhr. Bitte beachten Sie: Kurzfristige Änderungen (z. B. Schließtage) werden bei den aktuellen Nachrichten auf der Startseite unserer Website bekanntgegeben.
Kontakt
E-Mail: buergerbuero@sim-rhb.de
Telefon Festnetz: 06761 837-150
Kontaktperson
Frau Angelika Reiberg
Frau Tatjana Isinger
Frau Silvia Gabel
Frau Sabina Yildirim
Frau Beate Lorch
Internet
Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen - 2.3 Bürgerbüro Außenstelle Rheinböllen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Bitte beachten Sie: Kurzfristige Änderungen (z. B. Schließtage) werden bei den aktuellen Nachrichten auf der Startseite unserer Website bekanntgegeben.
Kontakt
E-Mail: buergerbuero@sim-rhb.de
Telefon Festnetz: 06764 39-30
Kontaktperson
Frau Sabina Yildirim
Frau Silvia Gabel
Frau Beate Lorch
Frau Tatjana Isinger
Frau Angelika Reiberg
Internet
erforderliche Unterlagen
Sofern Sie nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, müssen Sie einen Antrag nach Anlage 2A zur Europawahlordnung stellen.
Formulare
Sie müssen den Antrag schriftlich stellen und persönlich und handschriftlich unterschreiben.
Voraussetzungen
Sie werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie
- am Wahltag wahlberechtigt sind,
- auf Ihren Antrag hin bei einer vorhergehenden Europawahl in das Wählerverzeichnis eingetragen worden sind,
- zwischenzeitlich nicht ins Ausland verzogen sind.
Sie werden auf Antrag hin in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie
- am Wahltag wahlberechtigt sind und
- form- und fristgemäß einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der zuständigen Gemeindebehörde stellen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sofern Sie als Unionsbürgerin oder Unionsbürger nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, müssen Sie einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis nach Anlage 2A zur Europawahlordnung (EuWO) bei der zuständigen Gemeindebehörde stellen.
Die Gemeindebehörde entscheidet über Ihren Antrag und versendet eine Wahlbenachrichtigung oder einen ablehnenden Bescheid.
Fristen
Sie müssen den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl stellen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MdI am 13.04.2021
Stichwörter
Wähler, Unionsbürger, Wahlen, Wählerin, Wählerverzeichnis, Wahl, Europawahl, Unionsbürgerin