Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung von in Deutschland lebenden Unionsbürgern

    zur Europawahl als Unionsbürgerin oder Unionsbürger ins Wählerverzeichnis eintragen lassen

    Als in Deutschland lebende UnionsbürgerIn können Sie an der Europawahl teilnehmen, wenn Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Unionsbürgerin oder Unionsbürger in Deutschland leben und an der Europawahl teilnehmen wollen, müssen Sie ins Wählerverzeichnis eingetragen werden. Dies erfolgt entweder von Amts wegen oder Sie müssen hierfür einen Antrag auf Eintragung stellen.

    Wenn Sie auf Antrag bei einer vorhergehenden Europawahl ins Wählerverzeichnis eingetragen worden und zwischenzeitlich nicht ins Ausland verzogen sind, werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und brauchen keinen erneuten Antrag zu stellen.

    In den übrigen Fällen müssen Sie die Eintragung ins Wählerverzeichnis beantragen.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Gemeindebehörde.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Kaisersesch - Fachbereich 1 - Zentrale Dienste

    Beschreibung

    Regionalentwicklung, Zentrale Dienste, Personal/Organisation, Gremienservice, Informationstechnik

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Römerturm 2

    56759 Kaisersesch

    Kontakt

    E-Mail: info@vg.kaisersesch.de

    Telefon Festnetz: 02653 9996-0

    Fax: 02653 9996-999

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Regionalentwicklung, Zentrale Dienste, Personal/Organisation, Gremienservice, Informationstechnik

    Version

    Technisch erstellt am 08.05.2020 (von: Webservice, VG_Kaisersesch)

    Technisch geändert am 02.11.2024 (von: Webservice, VG_Kaisersesch)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Verbandsgemeinde Kaisersesch - Sachgebiet 1.2 - Zentrale Dienste

    Beschreibung

    Sachgebietsleitung: Lydia Wagner

    Adresse

    Postanschrift

    Am Römerturm 2

    56759 Kaisersesch

    Kontakt

    E-Mail: info@vg.kaisersesch.de

    Telefon Festnetz: 02653 9996-0

    Fax: 02653 9996-910

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    • Zuwendungen, Zuschüsse, Dorferneuerung, Zentrale Vergabestelle, Wahlen, Statistik
    • Schulen, Kindertagesstätten

    Version

    Technisch erstellt am 08.05.2020 (von: Webservice, VG_Kaisersesch)

    Technisch geändert am 02.11.2024 (von: Webservice, VG_Kaisersesch)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Sofern Sie nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, müssen Sie einen Antrag nach Anlage 2A zur Europawahlordnung stellen.

    Formulare

    Sie müssen den Antrag schriftlich stellen und persönlich und handschriftlich unterschreiben.  

    Voraussetzungen

    Sie werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie

    • am Wahltag wahlberechtigt sind,
    • auf Ihren Antrag hin bei einer vorhergehenden Europawahl in das Wählerverzeichnis eingetragen worden sind,
    • zwischenzeitlich nicht ins Ausland verzogen sind.   

    Sie werden auf Antrag hin in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie

    • am Wahltag wahlberechtigt sind und
    • form- und fristgemäß einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der zuständigen Gemeindebehörde stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sofern Sie als Unionsbürgerin oder Unionsbürger nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, müssen Sie einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis nach Anlage 2A zur Europawahlordnung (EuWO) bei der zuständigen Gemeindebehörde stellen. 

    Die Gemeindebehörde entscheidet über Ihren Antrag und versendet eine Wahlbenachrichtigung oder einen ablehnenden Bescheid.

    Fristen

    Sie müssen den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl stellen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MdI am 13.04.2021

    Version

    Technisch erstellt am 29.12.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Unionsbürgerin, Wahlen, Wahl, Wählerin, Wähler, Unionsbürger, Wählerverzeichnis, Europawahl

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)