Störfälle aufgrund Errichtung oder Änderungen von Betriebsbereichen Anzeige

    Störfälle in Betriebsbereichen anzeigen

    Vor Beginn der Errichtung eines Betriebsbereichs oder wenn Ihr Betriebsbereich störfallrelevant geändert werden soll, müssen Sie dies der zuständigen Behörde vorher anzeigen.

    Beschreibung

    Als Betreiber eines Betriebsbereichs nach der Störfall-Verordnung sind Sie verpflichtet, mindestens einen Monat vor Beginn der Errichtung des Betriebsbereichs oder vor einer störfallrelevanten Änderung die in § 7 der Störfall-Verordnung aufgeführten Angaben bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Einer gesonderten Anzeige bedarf es nicht, soweit Sie die Angaben der zuständigen Behörde im Rahmen eines Genehmigungs- oder Anzeigeverfahrens vorgelegt haben.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord bzw. Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd.

    Für Betriebe des Bergrechts ist das Landesamt für Geologie und Bergbau zuständig.

    Ansprechpartner

    Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

    Beschreibung

    Aufgaben der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord:

    Seit Januar 2000 gewährleistet die SGD Nord als obere Landesbehörde die Durchführung von qualifizierten Genehmigungsverfahren für Unternehmen und Kommunen aus den Regionen Mittelrhein und Trier. Zusammen mit der damit einhergehenden wirtschaftlichen Entwicklung von Rheinland-Pfalz stehen die Überwachung der gewerberechtlichen Bestimmungen, der Boden-, Gewässer- und Naturschutz - und somit das Leben der Menschen in einer gesunden Umwelt - im Vordergrund der Arbeit der SGD Nord, die sich in folgende Aufgabenbereiche gliedert:

    Gewerbeaufsicht

    Der Gewerbeaufsicht obliegen insbesondere die Aufgaben des technischen und sozialen Arbeitsschutzes, des Immissionsschutzes (Luftreinhaltung, Lärm, Erschütterungen), der Anlagensicherheit, des Schutzes vor Chemikalien, biologischen Arbeitsstoffen und gentechnisch veränderten Organismen, des Strahlenschutzes sowie des technischen Verbraucherschutzes. Sie wird präventiv durch Beratung, überwachend durch Betriebsrevisionen und nachsorgend tätig.

    Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz

    Die Aufgaben bestehen insbesondere in der Durchführung von umweltrechtlichen Genehmigungsverfahren für Maßnahmen an Gewässern, Hochwasserschutz-, Wasserversorgungs-, Abwasser- und Abfallanlagen. Die SGD Nord weist durch Rechtsverordnung Wasserschutz- und Überschwemmungsgebiete aus. Darüber hinaus ist sie auch für die Sanierung von Altlasten zuständig. Als obere Fischereibehörde nimmt sie Aufgaben der Fischereiaufsicht sowie des Fischartenschutzes wahr. Zudem sind die Hochwassermeldezentren Mosel und Nahe-Lahn-Sieg hier angesiedelt.

    Raumordnung, Naturschutz, Bauwesen

    Aufgabe der Abteilung ist es, die Belange der Raumordnung, des Naturschutzes und der baulich-städtebaulichen Entwicklung im Rahmen von Beteiligungs- oder Genehmigungsverfahren mit den räumlichen und rechtlichen Gegebenheiten auf ihre Umsetzbarkeit hin abzustimmen. Als obere Landesplanungs-, Naturschutz- und Bauaufsichtsbehörde wirkt die SGD Nord darauf hin, dass die Anwendung des geltenden Rechts, trotz unterschiedlicher örtlicher Zuständigkeiten, möglichst einheitlich erfolgt, um das Verwaltungshandeln für Bürgerinnen und Bürger berechenbar und transparent zu machen. Im Rahmen der "Baukulturinitiative für das Welterbe Oberes Mittelrheintal" werden Projekte und Initiativen zur Förderung der Baukultur im Welterbegebiet vorbereitet und umgesetzt. Ferner obliegt der SGD Nord die Durchführung von Besitzeinweisungs- und Enteignungsverfahren sowie von Entschädigungsverfahren.

    Welterbe Oberes Mittelrheintal

    Das Aufgabengebiet der Projektgruppe ergibt sich aus dem Managementplan für das Welterbe Oberes Mittelrheintal. Dort sind die wesentlichen, von der UNESCO anerkannten Zielvorgaben für den Fortbestand und die Weiterentwicklung dieser Kulturlandschaft genannt. Die Projektgruppe unterstützt die Arbeit von Frau Präsidentin Dagmar Barzen, der Bevollmächtigten für die Umsetzung des Managementplans, und übernimmt dabei u.a. Koordinierungs- und Informationsaufgaben bezüglich aller Planungen und Projekte, die sich auf das Welterbegebiet auswirken können.

    Einheitlicher Ansprechpartner

    Die SGD Nord hat ab dem 28. Dezember 2009 die Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners (EAP) nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie und steht allen Unternehmen und Existenzgründern unterstützend zu Seite. Der EAP informiert und berät über die Anforderungen, Verfahren und Modalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit benötigt werden. Er wickelt darüber hinaus auf Wunsch die Verfahren ab, die für die Aufnahme und Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit aufgrund Bundes- oder Landesrecht erforderlich sind. Die Abwicklungsmöglichkeit über den EAP ergibt sich im Einzelfall aus dem Fachrecht für Genehmigungen und Erlaubnisse, z.B. nach dem Gewerbe- und Handwerksrecht oder dem Landeswassergesetz. Die Inanspruchnahme des EAP ist kostenfrei.

    Adresse

    Hausanschrift

    Stresemannstraße 3-5

    56068 Koblenz

    Haltestellen

    • Haltestelle: Stadttheater
      Linie:
      • Bus: ab Hauptbahnhof - Linien 3/13, 8, 9, 358, 46, Linie 9
    Postfachadresse

    Postfach 20 03 61

    56003 Koblenz

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00- 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr Dienstag 09:00- 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr Mittwoch 09:00- 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr Donnerstag 09:00- 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr Freitag 09:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 261 120-2200

    Telefon Festnetz: +49 261 120-0

    E-Mail: poststelle@sgdnord.rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landesamt für Geologie und Bergbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Emy-Roeder-Str. 5

    55129 Mainz

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Kurmainz-Kaserne
      Linie:
      • Bus: 67
    • Haltestelle: Kurmainz-Kaserne
      Linie:
      • Straßenbahn: 50,52,53

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 10 02 55

    55133 Mainz

    Kontakt

    Fax: 06131 9254-123

    Telefon Festnetz: 06131 9254-0

    E-Mail: office@lgb-rlp.de

    Internet

    Stichwörter

    LGB

    Version

    Technisch geändert am 07.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die Anzeige muss nachfolgende Angaben aufweisen:

    1. Name oder Firma des Betreibers sowie vollständige Anschrift des betreffenden Betriebsbereichs,
    2. eingetragener Firmensitz und vollständige Anschrift des Betreibers,
    3. Name und Funktion der für den Betriebsbereich verantwortlichen Person, falls von der unter Nummer 1 genannten Person abweichend,
    4. ausreichende Angaben zur Identifizierung der gefährlichen Stoffe und der Gefahrenkategorie von Stoffen,
    5. Menge und physikalische Form der gefährlichen Stoffe,
    6. Tätigkeit oder beabsichtigte Tätigkeit in den Anlagen des Betriebsbereichs,
    7. Gegebenheiten in der unmittelbaren Umgebung des Betriebsbereichs, die einen Störfall auslösen oder dessen Folgen verschlimmern können, einschließlich, soweit verfügbar, Einzelheiten zu
      • benachbarten Betriebsbereichen
      • anderen Betriebsstätten, die nicht unter den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen, und
      • Bereichen und Entwicklungen, von denen ein Störfall ausgehen könnte oder bei denen sich die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Störfalls erhöhen kann oder die Auswirkungen eines Störfalls und von Domino-Effekten verschlimmern könne

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anzeige ist schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen.

    Fristen

    Die Anzeige ist mindestens einen Monat vor Beginn der Errichtung des Betriebsbereichs oder vor einer störfallrelevanten Änderung bei der zuständigen Behörde vorzulegen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 07.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    12. BImSchV, Störfall-Verordnung, Betriebsbereich

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de