Schulzeugnis ersetzen
Sie haben Ihr Zeugnis verloren? Es besteht die Möglichkeit, eine Zweitschrift ausstellen zu lassen.
Beschreibung
Von Abschluss- und Abgangszeugnissen verwahren die Schulen für die Dauer von 60 Jahren Zweitschriften. Auf dieser Grundlage können auf Antrag Zweitschriften erstellt werden, wenn die Zeugnisoriginale verloren gegangen sind oder aus anderen Gründen nicht mehr zur Verfügung stehen.
Zuständigkeit
Zuständig sind die Schulleitungen der Schulen, die das Originalzeugnis ausgestellt haben. Sollte diese Schule nicht mehr bestehen, z. B. weil sie in eine andere Schulart überführt oder mit einer anderen Schule zusammengeschlossen wurde, ist die Schulleitugn der Nachfolgeschule Ansprechpartner. Besteht auch keine Nachfolgeschule, kann das Schulamt des jeweiligen Schulträgers (Stadt-, Kreis- oder Verbandsgemeindeverwaltung) Auskünfte erteilen.
Ansprechpartner
Grundschule Karl-Wendel-Schule Lambsheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 06233 3468925
Telefon Festnetz: 06233 3468911
Telefon Festnetz: 06233 346890
E-Mail: grundschule@karlwendelschule.de
Internet
Grundschule Iggelheim Jakob-Heinrich-Lützel-Schule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06324 96991-0
Telefon Festnetz: 06324 96991-11
Fax: 06324 96991-19
E-Mail: gsiggelheim@boehl-iggelheim.de
Internet
Clemens-Beck-Grundschule Dudenhofen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06232 900546
Fax: 06232 900564
Telefon Festnetz: 06232 900545
E-Mail: info@gs-dudenhofen.de
Internet
Salierschule FSP Lernen Förderschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Realschule plus Bobenheim-Roxheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Peter-Gärtner-Realschule plus
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 06324 98995318
Telefon Festnetz: 06324 9899530
Internet
Lise-Meitner-Gymnasium G8GTS
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 06237 9243351
Telefon Festnetz: 06237 9243350
Telefon Festnetz: 06237 9243352
E-Mail: sekretariat@lmg8.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Die Vorlage von Personaldokumenten zum Nachweis der Personenidentität ist erforderlich. Hinweise zum Ausstellungsdatum des Originalzeugnisses oder zum Zeitraum des Schulbesuchs sind hilfreich.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Zweitschriften werden auf Antrag von den Schulleiterinnen und Schulleiern der Schulen, die das Originalzeugnis ausgestellt haben, gefertigt.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
In der Regel ist eine Bearbeitung innerhalb weniger Tage möglich.
Kosten
In der Regel fallen keine Gebühren an. Nur bei Zweitausstellungen von Zeugnissen aufgrund von Rekonstruktionen werden Gebühren in Höhe von 27,00 bis 70,00 Euro erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 18.12.2020
Stichwörter
Abschlusszeugnis, Abgangszeugnis, Zeugnis, Ersatz