Schulzeugnis ersetzen
Sie haben Ihr Zeugnis verloren? Es besteht die Möglichkeit, eine Zweitschrift ausstellen zu lassen.
Beschreibung
Von Abschluss- und Abgangszeugnissen verwahren die Schulen für die Dauer von 60 Jahren Zweitschriften. Auf dieser Grundlage können auf Antrag Zweitschriften erstellt werden, wenn die Zeugnisoriginale verloren gegangen sind oder aus anderen Gründen nicht mehr zur Verfügung stehen.
Zuständigkeit
Zuständig sind die Schulleitungen der Schulen, die das Originalzeugnis ausgestellt haben. Sollte diese Schule nicht mehr bestehen, z. B. weil sie in eine andere Schulart überführt oder mit einer anderen Schule zusammengeschlossen wurde, ist die Schulleitugn der Nachfolgeschule Ansprechpartner. Besteht auch keine Nachfolgeschule, kann das Schulamt des jeweiligen Schulträgers (Stadt-, Kreis- oder Verbandsgemeindeverwaltung) Auskünfte erteilen.
Ansprechpartner
Grundschule Miesau
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Münchhofschule-Grundschule Hochspeyer
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06305 993748
Telefon Festnetz: 06305 1801
Fax: 06305-993749
E-Mail: schulleitung@muenchhofschule.de
Internet
Grundschule Mackenbach
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06374 6617
Telefon Festnetz: 06374 992264
Fax: 06374 992274
E-Mail: info@mackenbach-grundschule.de
Internet
Schule mit den FSPen motorische und ganzheitliche Entwicklung Förderschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
St.-Katharina-Realschule Private staatlich anerkannte Realschule der Gemeinnützigen St. Dominikus Schulen GmbH
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06371 499699
Telefon Festnetz: 06371 499098
Fax: 06371 1300522
E-Mail: sekretariat@skr-landstuhl.de
Internet
Westpfalzschule Weilerbach
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Private BBS Landstuhl Haus Nazareth
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Die Vorlage von Personaldokumenten zum Nachweis der Personenidentität ist erforderlich. Hinweise zum Ausstellungsdatum des Originalzeugnisses oder zum Zeitraum des Schulbesuchs sind hilfreich.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Zweitschriften werden auf Antrag von den Schulleiterinnen und Schulleiern der Schulen, die das Originalzeugnis ausgestellt haben, gefertigt.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
In der Regel ist eine Bearbeitung innerhalb weniger Tage möglich.
Kosten
In der Regel fallen keine Gebühren an. Nur bei Zweitausstellungen von Zeugnissen aufgrund von Rekonstruktionen werden Gebühren in Höhe von 27,00 bis 70,00 Euro erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 18.12.2020
Stichwörter
Abschlusszeugnis, Ersatz, Abgangszeugnis, Zeugnis