Schulzeugnis ersetzen
Sie haben Ihr Zeugnis verloren? Es besteht die Möglichkeit, eine Zweitschrift ausstellen zu lassen.
Beschreibung
Von Abschluss- und Abgangszeugnissen verwahren die Schulen für die Dauer von 60 Jahren Zweitschriften. Auf dieser Grundlage können auf Antrag Zweitschriften erstellt werden, wenn die Zeugnisoriginale verloren gegangen sind oder aus anderen Gründen nicht mehr zur Verfügung stehen.
Zuständigkeit
Zuständig sind die Schulleitungen der Schulen, die das Originalzeugnis ausgestellt haben. Sollte diese Schule nicht mehr bestehen, z. B. weil sie in eine andere Schulart überführt oder mit einer anderen Schule zusammengeschlossen wurde, ist die Schulleitugn der Nachfolgeschule Ansprechpartner. Besteht auch keine Nachfolgeschule, kann das Schulamt des jeweiligen Schulträgers (Stadt-, Kreis- oder Verbandsgemeindeverwaltung) Auskünfte erteilen.
Ansprechpartner
Grundschule Dr.-Albert-Finck-Schule Neustadt
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GS Neustadt Albert-Finck
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Grundschule Neustadt August-Becker-Schule
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GS Neustadt August-Becker
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Grundschule Schöntalschule Neustadt/Weinstraße
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GS Neustadt Schöntal
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Grundschule Heinz-Sielmann-Schule Neustadt
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GS Neustadt Heinz-Sielmann
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Grundschule Neustadt-Diedesfeld Brüder-Grimm-Schule
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GS Neustadt Brüder-Grimm
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Grundschule Michael-Ende-Schule Neustadt-Haardt
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GS Neustadt Michael-Ende
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Georg-von-Neumayer-Realschule plus, Neustadt an der Weinstraße
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RS+ Neustadt/Weinstraße
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Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 06321 918610
Telefon Festnetz: 06321 918620
Fax: 06321 918611
E-Mail: gvn@schulen.neustadt.eu
Kurfürst-Ruprecht-Gymnasium Neustadt
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GY Neustadt Kurfürst-Ruprecht
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DLR Rheinpfalz Berufsbildende Schule für Weinbau und Gartenbau
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BBS Neustadt DLR
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Bildungszentrum für Gesundheits- und Pflegeberufe am Krankenhaus Neustadt
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BBS Neustadt Krankenhaus
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Kontakt
E-Mail: bikh@marienhaus.de
erforderliche Unterlagen
Die Vorlage von Personaldokumenten zum Nachweis der Personenidentität ist erforderlich. Hinweise zum Ausstellungsdatum des Originalzeugnisses oder zum Zeitraum des Schulbesuchs sind hilfreich.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Zweitschriften werden auf Antrag von den Schulleiterinnen und Schulleiern der Schulen, die das Originalzeugnis ausgestellt haben, gefertigt.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
In der Regel ist eine Bearbeitung innerhalb weniger Tage möglich.
Kosten
In der Regel fallen keine Gebühren an. Nur bei Zweitausstellungen von Zeugnissen aufgrund von Rekonstruktionen werden Gebühren in Höhe von 27,00 bis 70,00 Euro erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM am 18.12.2020
Stichwörter
Ersatz, Zeugnis, Abschlusszeugnis, Abgangszeugnis