Schulzeugnis ersetzen
Sie haben Ihr Zeugnis verloren? Es besteht die Möglichkeit, eine Zweitschrift ausstellen zu lassen.
Beschreibung
Von Abschluss- und Abgangszeugnissen verwahren die Schulen für die Dauer von 60 Jahren Zweitschriften. Auf dieser Grundlage können auf Antrag Zweitschriften erstellt werden, wenn die Zeugnisoriginale verloren gegangen sind oder aus anderen Gründen nicht mehr zur Verfügung stehen.
Zuständigkeit
Zuständig sind die Schulleitungen der Schulen, die das Originalzeugnis ausgestellt haben. Sollte diese Schule nicht mehr bestehen, z. B. weil sie in eine andere Schulart überführt oder mit einer anderen Schule zusammengeschlossen wurde, ist die Schulleitugn der Nachfolgeschule Ansprechpartner. Besteht auch keine Nachfolgeschule, kann das Schulamt des jeweiligen Schulträgers (Stadt-, Kreis- oder Verbandsgemeindeverwaltung) Auskünfte erteilen.
Ansprechpartner
Grundschule Uersfeld
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 02657/941092
Telefon Festnetz: 02657 941091
Internet
Grund- und Realschule plus Jünkerath Graf-Salentin-Schule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Grund- und Realschule plus St. Martin Kelberg
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 02692 1330
Telefon Festnetz: 02692 930771
Telefon Festnetz: 02692 263
E-Mail: sekretariat@schulekelberg.de
Internet
Private staatl. genehmigte Fachschule für Altenpflege
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06592 715-2458
Fax: 06592 715-2508
Telefon Festnetz: 06592 715-2366
E-Mail: info@pflegeschule-daun.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Die Vorlage von Personaldokumenten zum Nachweis der Personenidentität ist erforderlich. Hinweise zum Ausstellungsdatum des Originalzeugnisses oder zum Zeitraum des Schulbesuchs sind hilfreich.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Zweitschriften werden auf Antrag von den Schulleiterinnen und Schulleiern der Schulen, die das Originalzeugnis ausgestellt haben, gefertigt.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
In der Regel ist eine Bearbeitung innerhalb weniger Tage möglich.
Kosten
In der Regel fallen keine Gebühren an. Nur bei Zweitausstellungen von Zeugnissen aufgrund von Rekonstruktionen werden Gebühren in Höhe von 27,00 bis 70,00 Euro erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 18.12.2020
Stichwörter
Zeugnis, Ersatz, Abgangszeugnis, Abschlusszeugnis