Schulzeugnis ersetzen
Sie haben Ihr Zeugnis verloren? Es besteht die Möglichkeit, eine Zweitschrift ausstellen zu lassen.
Beschreibung
Von Abschluss- und Abgangszeugnissen verwahren die Schulen für die Dauer von 60 Jahren Zweitschriften. Auf dieser Grundlage können auf Antrag Zweitschriften erstellt werden, wenn die Zeugnisoriginale verloren gegangen sind oder aus anderen Gründen nicht mehr zur Verfügung stehen.
Zuständigkeit
Zuständig sind die Schulleitungen der Schulen, die das Originalzeugnis ausgestellt haben. Sollte diese Schule nicht mehr bestehen, z. B. weil sie in eine andere Schulart überführt oder mit einer anderen Schule zusammengeschlossen wurde, ist die Schulleitugn der Nachfolgeschule Ansprechpartner. Besteht auch keine Nachfolgeschule, kann das Schulamt des jeweiligen Schulträgers (Stadt-, Kreis- oder Verbandsgemeindeverwaltung) Auskünfte erteilen.
Ansprechpartner
Grundschule Neidenbach
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0160 93135985
E-Mail: gs.neidenbach@t-online.de
Internet
Grundschule St. Nikolaus Spangdahlem
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06565-4600
E-Mail: verwaltung@gs-spangdahlem.de
Wilhelm-Busch-Grundschule Bickendorf-Seffern
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06569 7007 Standort Seff
Fax: 06569 963138
Telefon Festnetz: 06569 963136
E-Mail: gsbickendorf-seffern@t-online.de
St. Martin-Schule SFG Förderschule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 06561 961420
Telefon Festnetz: 06561 96140
Telefon Festnetz: 06561 961416
E-Mail: info@martin-schule.de
Internet
Priv. Vinzenz-von-Paul-Gymnasium
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06551 1473990
E-Mail: Sekretariat@vvpg.de
Internet
Genossenschaftliches Gymnasium Speicher
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06562 96740
Internet
Eifel-Kolleg
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06564 9673-40
Telefon Festnetz: 06564 9673-0
Fax: 06564 967331
E-Mail: info@eifel-kolleg.de
Internet
Staatlich anerkannte Krankenpflegeschule am St. Joseph-Krankenhaus Prüm
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Die Vorlage von Personaldokumenten zum Nachweis der Personenidentität ist erforderlich. Hinweise zum Ausstellungsdatum des Originalzeugnisses oder zum Zeitraum des Schulbesuchs sind hilfreich.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Zweitschriften werden auf Antrag von den Schulleiterinnen und Schulleiern der Schulen, die das Originalzeugnis ausgestellt haben, gefertigt.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
In der Regel ist eine Bearbeitung innerhalb weniger Tage möglich.
Kosten
In der Regel fallen keine Gebühren an. Nur bei Zweitausstellungen von Zeugnissen aufgrund von Rekonstruktionen werden Gebühren in Höhe von 27,00 bis 70,00 Euro erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 18.12.2020
Stichwörter
Zeugnis, Ersatz, Abgangszeugnis, Abschlusszeugnis