Schulzeugnis ersetzen
Sie haben Ihr Zeugnis verloren? Es besteht die Möglichkeit, eine Zweitschrift ausstellen zu lassen.
Beschreibung
Von Abschluss- und Abgangszeugnissen verwahren die Schulen für die Dauer von 60 Jahren Zweitschriften. Auf dieser Grundlage können auf Antrag Zweitschriften erstellt werden, wenn die Zeugnisoriginale verloren gegangen sind oder aus anderen Gründen nicht mehr zur Verfügung stehen.
Zuständigkeit
Zuständig sind die Schulleitungen der Schulen, die das Originalzeugnis ausgestellt haben. Sollte diese Schule nicht mehr bestehen, z. B. weil sie in eine andere Schulart überführt oder mit einer anderen Schule zusammengeschlossen wurde, ist die Schulleitugn der Nachfolgeschule Ansprechpartner. Besteht auch keine Nachfolgeschule, kann das Schulamt des jeweiligen Schulträgers (Stadt-, Kreis- oder Verbandsgemeindeverwaltung) Auskünfte erteilen.
Ansprechpartner
Grundschule Bürgermeister-Raiffeisen-Schule Weyerbusch
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GS Weyerbusch
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Martin-Luther-Schule Grundschule Mudersbach-Niederschelderhütte
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GS Mudersbach
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Martin-Luther-Schule Grundschule Betzdorf
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GS Betzdorf Martin-Luther
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Freie Evangelische Bekenntnisschule -Grundschule des Vereins Freie Ev. Bekenntnisschule Altenk. FEBA e.V.-
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GS Altenkirchen FEBA
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Integrierte Gesamtschule Betzdorf-Kirchen Geschwister Scholl
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IGS Betzdorf-Kirchen
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Astrid-Lindgren-Schule Grundschule Gebhardshain
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GS Gebhardshain
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Telefon Festnetz: 02747 3550
Telefon Festnetz: 02747 2980
Fax: 02747 7469
E-Mail: info@grundschule-gebhardshain.de
Erich-Kästner-Schule Grundschule II Altenkirchen
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GS Altenkirchen II
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Michaelschule Grundschule Kirchen
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GS Kirchen Michael
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W.E. Ketteler-Schule Grundschule Niederfischbach
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GS Niederfischbach
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Christophorus-Schule Grundschule Betzdorf
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GS Betzdorf Christophorus
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Förderschule am Alserberg mit den Förderschwerpunkten ganzheitliche und motorische Entwicklung Wissen
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SFGM Wissen
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August-Sander-Schule, Realschule plus und Fachoberschule Altenkirchen
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RS+FOS Altenkirchen
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Realschule plus Daaden
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RS+ Daaden
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Staatlich anerkannte Schule für Pflegeberufe am DRK Krankenhaus Kirchen
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BBS Kirchen DRK
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Integrierte Gesamtschule Hamm Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Schule
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IGS Hamm
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erforderliche Unterlagen
Die Vorlage von Personaldokumenten zum Nachweis der Personenidentität ist erforderlich. Hinweise zum Ausstellungsdatum des Originalzeugnisses oder zum Zeitraum des Schulbesuchs sind hilfreich.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Zweitschriften werden auf Antrag von den Schulleiterinnen und Schulleiern der Schulen, die das Originalzeugnis ausgestellt haben, gefertigt.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
In der Regel ist eine Bearbeitung innerhalb weniger Tage möglich.
Kosten
In der Regel fallen keine Gebühren an. Nur bei Zweitausstellungen von Zeugnissen aufgrund von Rekonstruktionen werden Gebühren in Höhe von 27,00 bis 70,00 Euro erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM am 18.12.2020
Stichwörter
Ersatz, Zeugnis, Abschlusszeugnis, Abgangszeugnis