Schulzeugnis ersetzen
Sie haben Ihr Zeugnis verloren? Es besteht die Möglichkeit, eine Zweitschrift ausstellen zu lassen.
Beschreibung
Von Abschluss- und Abgangszeugnissen verwahren die Schulen für die Dauer von 60 Jahren Zweitschriften. Auf dieser Grundlage können auf Antrag Zweitschriften erstellt werden, wenn die Zeugnisoriginale verloren gegangen sind oder aus anderen Gründen nicht mehr zur Verfügung stehen.
Zuständigkeit
Zuständig sind die Schulleitungen der Schulen, die das Originalzeugnis ausgestellt haben. Sollte diese Schule nicht mehr bestehen, z. B. weil sie in eine andere Schulart überführt oder mit einer anderen Schule zusammengeschlossen wurde, ist die Schulleitugn der Nachfolgeschule Ansprechpartner. Besteht auch keine Nachfolgeschule, kann das Schulamt des jeweiligen Schulträgers (Stadt-, Kreis- oder Verbandsgemeindeverwaltung) Auskünfte erteilen.
Ansprechpartner
Astrid-Lindgren-Schule Grundschule Gebhardshain
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02747 2980
Telefon Festnetz: 02747 3550
Fax: 02747 7469
E-Mail: info@grundschule-gebhardshain.de
Internet
Michaelschule Grundschule Kirchen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Freie Evangelische Bekenntnisschule -Grundschule des Vereins Freie Ev. Bekenntnisschule Altenk. FEBA e.V.-
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Förderschule am Alserberg mit den Förderschwerpunkten ganzheitliche und motorische Entwicklung Wissen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
August-Sander-Schule, Realschule plus und Fachoberschule Altenkirchen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Realschule plus Daaden
Adresse
Hausanschrift
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Internet
Staatlich anerkannte Schule für Pflegeberufe am DRK Krankenhaus Kirchen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Integrierte Gesamtschule Hamm Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Schule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Die Vorlage von Personaldokumenten zum Nachweis der Personenidentität ist erforderlich. Hinweise zum Ausstellungsdatum des Originalzeugnisses oder zum Zeitraum des Schulbesuchs sind hilfreich.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Zweitschriften werden auf Antrag von den Schulleiterinnen und Schulleiern der Schulen, die das Originalzeugnis ausgestellt haben, gefertigt.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
In der Regel ist eine Bearbeitung innerhalb weniger Tage möglich.
Kosten
In der Regel fallen keine Gebühren an. Nur bei Zweitausstellungen von Zeugnissen aufgrund von Rekonstruktionen werden Gebühren in Höhe von 27,00 bis 70,00 Euro erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 18.12.2020
Stichwörter
Abschlusszeugnis, Ersatz, Abgangszeugnis, Zeugnis