Schulzeugnis Ersatz

    Schulzeugnis ersetzen

    Sie haben Ihr Zeugnis verloren? Es besteht die Möglichkeit, eine Zweitschrift ausstellen zu lassen.

    Beschreibung

    Von Abschluss- und Abgangszeugnissen verwahren die Schulen für die Dauer von 60 Jahren Zweitschriften. Auf dieser Grundlage können auf Antrag Zweitschriften erstellt werden, wenn die Zeugnisoriginale verloren gegangen sind oder aus anderen Gründen nicht mehr zur Verfügung stehen.

    Zuständigkeit

    Zuständig sind die Schulleitungen der Schulen, die das Originalzeugnis ausgestellt haben. Sollte diese Schule nicht mehr bestehen, z. B. weil sie in eine andere Schulart überführt oder mit einer anderen Schule zusammengeschlossen wurde, ist die Schulleitugn der Nachfolgeschule Ansprechpartner. Besteht auch keine Nachfolgeschule, kann das Schulamt des jeweiligen Schulträgers (Stadt-, Kreis- oder Verbandsgemeindeverwaltung) Auskünfte erteilen.

    Ansprechpartner

    Für Rheinland-Pfalz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Die Vorlage von Personaldokumenten zum Nachweis der Personenidentität ist erforderlich. Hinweise zum Ausstellungsdatum des Originalzeugnisses oder zum Zeitraum des Schulbesuchs sind hilfreich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Zweitschriften werden auf Antrag von den Schulleiterinnen und Schulleiern der Schulen, die das Originalzeugnis ausgestellt haben, gefertigt.   

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel ist eine Bearbeitung innerhalb weniger Tage möglich.

    Kosten

    In der Regel fallen keine Gebühren an. Nur bei Zweitausstellungen von Zeugnissen aufgrund von Rekonstruktionen werden Gebühren in Höhe von 27,00 bis 70,00 Euro erhoben.  

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 18.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Abschlusszeugnis, Abgangszeugnis, Ersatz, Zeugnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English