Schulzeugnis ausstellen
SchülerInnen erhalten in jedem Schulhalbjahr ein Zeugnis über ihre Leistungen.
Beschreibung
Schulen dokumentieren die Leistungen ihrer Schülerinnen und Schüler in Halbjahres-, Jahres-, Abgangs- und Abschlusszeugnissen.
Zuständigkeit
Die Zeugnisausgabe erfolgt zu den vorgesehenen Terminen; eine Antragstellung ist nicht erforderlich.
Abgangszeugnisse werden immer dann erteilt, wenn eine Schülerin oder ein Schüler eine Schule zum regulären Zeitpunkt ohne Abschluss oder vorzeitig (z. B. wegen eines Wohnsitzwechsels) verlässt. Ein Antrag auf Erstellung eines Abgangszeugnisses ist auch dann nicht notwendig, da alle vom Schulbesuch abgemeldeten Schülerinnen und Schüler automatisch ein Abgangszeugnis erhalten.
Ansprechpartner
Peter-Altmeier-Gymnasium Montabaur Musikgymnasium
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Gymnasium im Kannenbäckerland Höhr-Grenzhausen
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Evangelisches Gymnasium Bad Marienberg Staatlich anerkanntes Ganztagsgymnasium Ersatzschule in Trägerschaft der
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Privates Gymnasium Raiffeisen-Campus Staatlich anerkanntes Ganztagsgymnasium Ersatzschule in Trägerschaft der Raiffeisen-Campus eG
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Berufsbildende Schule Höhr-Grenzhausen - Fachschule Keramik
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Bildungszentrum für Gesundheits-und Krankenpflege der DRK Krankenhaus GmbH Rheinland-Pfalz am DRK Krankenhaus Hachenburg
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Gesundheits- und Krankenpflegeschule und Krankenpflegehilfeschule am Herz-Jesu-Krankenhaus Dernbach
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Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Zeugnisse werden zu den in den Schulordnungen vorgesehenen Zeitpunkten, in der Regel zum Ende des Schuhalbjahres und des Schuljahres, von den Schulen erstellt und den Schülerinnen und Schülern ausgegeben.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM am 18.12.2020
Stichwörter
Schule, Abgangszeugnis, Abschlusszeugnis, Halbjahreszeugnis