Schulzeugnis ausstellen
SchülerInnen erhalten in jedem Schulhalbjahr ein Zeugnis über ihre Leistungen.
Beschreibung
Schulen dokumentieren die Leistungen ihrer Schülerinnen und Schüler in Halbjahres-, Jahres-, Abgangs- und Abschlusszeugnissen.
Zuständigkeit
Die Zeugnisausgabe erfolgt zu den vorgesehenen Terminen; eine Antragstellung ist nicht erforderlich.
Abgangszeugnisse werden immer dann erteilt, wenn eine Schülerin oder ein Schüler eine Schule zum regulären Zeitpunkt ohne Abschluss oder vorzeitig (z. B. wegen eines Wohnsitzwechsels) verlässt. Ein Antrag auf Erstellung eines Abgangszeugnisses ist auch dann nicht notwendig, da alle vom Schulbesuch abgemeldeten Schülerinnen und Schüler automatisch ein Abgangszeugnis erhalten.
Ansprechpartner
Schule für Gesundheits- und Pflegeberufe der Stiftung Kreuznacher Diakonie Simmern
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Integrierte Gesamtschule Emmelshausen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 06747 931241
Telefon Festnetz: 06747 931225
Telefon Festnetz: 06747 931232
E-Mail: mail@igs-emmelshausen.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Zeugnisse werden zu den in den Schulordnungen vorgesehenen Zeitpunkten, in der Regel zum Ende des Schuhalbjahres und des Schuljahres, von den Schulen erstellt und den Schülerinnen und Schülern ausgegeben.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 18.12.2020
Stichwörter
Halbjahreszeugnis, Abgangszeugnis, Schule, Abschlusszeugnis