Schulzeugnis Ausstellung

    Schulzeugnis ausstellen

    SchülerInnen erhalten in jedem Schulhalbjahr ein Zeugnis über ihre Leistungen.

    Beschreibung

    Schulen dokumentieren die Leistungen ihrer Schülerinnen und Schüler in Halbjahres-, Jahres-, Abgangs- und Abschlusszeugnissen.

    Zuständigkeit

    Die Zeugnisausgabe erfolgt zu den vorgesehenen Terminen; eine Antragstellung ist nicht erforderlich.

    Abgangszeugnisse werden immer dann erteilt, wenn eine Schülerin oder ein Schüler eine Schule zum regulären Zeitpunkt ohne Abschluss oder vorzeitig (z. B. wegen eines Wohnsitzwechsels) verlässt. Ein Antrag auf Erstellung eines Abgangszeugnisses ist auch dann nicht notwendig, da alle vom Schulbesuch abgemeldeten Schülerinnen und Schüler automatisch ein Abgangszeugnis erhalten.

    Ansprechpartner

    Für früher: Reg.-Bez. Koblenz (Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Zeugnisse werden zu den in den Schulordnungen vorgesehenen Zeitpunkten, in der Regel zum Ende des Schuhalbjahres und des Schuljahres, von den Schulen erstellt und den Schülerinnen und Schülern ausgegeben.        

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 18.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Abgangszeugnis, Abschlusszeugnis, Schule, Halbjahreszeugnis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de