Angaben zum Denkmal Auskunft

    Denkmalverzeichnis Auskunft erhalten

    Eine der zentralen Aufgabe der Denkmalfachbehörde / Direktion Landesdenkmalpflege ist es, die Ergebnisse und Erkenntnisse der Erfassung und Erforschung der Kulturdenkmäler in Rheinland-Pfalz der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

    Beschreibung

    Eine der zentralen Aufgabe der Denkmalfachbehörde / Direktion Landesdenkmalpflege ist es, die Ergebnisse und Erkenntnisse der Erfassung und Erforschung der Kulturdenkmäler in Rheinland-Pfalz der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dies erfolgt durch die

    Recherche in der Denkmaldatenbank zum Objekt, ggf. Aktenrecherche zum angefragten Objekt sowie die Weiterleitung komplexer und fachlicher Fragen an die zuständigen wissenschaftlichen Bearbeiter oder die Fachbereichsleitung.

    Zuständigkeit

    • Geschäftsstelle Inventarisation
    • Angesiedelt beim Fachbereich Inventarisation der Direktion Landesdenkmalpflege (Denkmalfachbehörde)

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kusel - Abteilung 5 - Umwelt, Planung und Bauen

    Adresse

    Hausanschrift

    Trierer Straße 49-51

    66869 Kusel

    Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Bürgerbüro Montag bis Mittwoch 07:15 - 17:00 Uhr Donnerstag 07:15 - 18:00 Uhr Freitag 07:15 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06381 424-0

    Fax: 06381 424-440

    E-Mail: buergerbuero@kv-kus.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Kusel - Referat 54 - Bauaufsicht, Kreiseigenes Bauwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Trierer Straße 49-51

    66869 Kusel

    Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Bürgerbüro Montag bis Mittwoch 07:15 - 17:00 Uhr Donnerstag 07:15 - 18:00 Uhr Freitag 07:15 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06381 424-0

    Fax: 06381 424-440

    E-Mail: buergerbuero@kv-kus.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Korrekte Angaben zu Ort und Adresse des angefragten Objektes.

    Voraussetzungen

    Das Objekt sollte gemäß dem Denkmalschutzgesetz als Kulturdenkmal geschützt sein.

    Dazu kann die aktuelle Denkmalliste als allgemein öffentlich zugängliches Denkmalverzeichnis über die Homepage der Direktion Landesdenkmalpflege abgerufen und eingesehen werden.

    Die Denkmalliste ist das Verzeichnis aller Kulturdenkmäler des Landes.

    Als Kurzinformation enthält sie nur knappe Angaben.

    Die Liste wird laufend aktualisiert und um die neu erfassten Denkmäler ergänzt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Eingang einer Anfrage bei der Geschäftsstelle Inventarisation mit der Bitte um Auskunft zum Denkmalstatus und des Schutzumfangs per Anruf, Mail oder Brief
    • Überprüfen der Adressdaten, falls notwendig weitere Recherche im Geoportal
    • Recherche in der Denkmaldatenbank
    • Aktenrecherche zum angefragten Objekt
    • Recherchieren von Unterlagen aus Denkmalliste in Papierform
    • evtl. Infos aus entsprechender Denkmaltopographie
    • Recherchieren der digitalen Karte aus Datensatz und Beilage zum Prüffall (sofern vorhanden)
    • auf Grundlage der Ergebnisse Beantwortung der Anfrage oder
    • bei komplexen und fachlichen Fragen weiterleiten an die zuständigen wissenschaftlichen Bearbeiter oder die Fachbereichsleitung

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Ja nach Umfang des Klärungsbedarfs der Anfrage kann die Bearbeitung 1-4 Arbeitstage bzw. bis zu 14 Tage umfassen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an

    Hinweise (Besonderheiten)

    Empfindliche und persönliche Daten die dem Datenschutz unterliegen können im Zusammenhang mit einer solchen Anfrage nicht weitergegeben werden.

    Unterstützende Institutionen

    Die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde der zuständigen Stadt- bzw. Kreisverwaltung.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Denkmalschutzgesetz Rheinland-Pfalz, Denkmalfachbehörde, Denkmalliste, Denkmalerfassung, Inventarisation, Denkmaltopographie, Denkmalverzeichnis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de