Denkmalverzeichnis Auskunft erhalten
Eine der zentralen Aufgabe der Denkmalfachbehörde / Direktion Landesdenkmalpflege ist es, die Ergebnisse und Erkenntnisse der Erfassung und Erforschung der Kulturdenkmäler in Rheinland-Pfalz der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Beschreibung
Eine der zentralen Aufgabe der Denkmalfachbehörde / Direktion Landesdenkmalpflege ist es, die Ergebnisse und Erkenntnisse der Erfassung und Erforschung der Kulturdenkmäler in Rheinland-Pfalz der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dies erfolgt durch die
Recherche in der Denkmaldatenbank zum Objekt, ggf. Aktenrecherche zum angefragten Objekt sowie die Weiterleitung komplexer und fachlicher Fragen an die zuständigen wissenschaftlichen Bearbeiter oder die Fachbereichsleitung.
Zuständigkeit
- Geschäftsstelle Inventarisation
- Angesiedelt beim Fachbereich Inventarisation der Direktion Landesdenkmalpflege (Denkmalfachbehörde)
Ansprechpartner
Für Westhofen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Korrekte Angaben zu Ort und Adresse des angefragten Objektes.
Voraussetzungen
Das Objekt sollte gemäß dem Denkmalschutzgesetz als Kulturdenkmal geschützt sein.
Dazu kann die aktuelle Denkmalliste als allgemein öffentlich zugängliches Denkmalverzeichnis über die Homepage der Direktion Landesdenkmalpflege abgerufen und eingesehen werden.
Die Denkmalliste ist das Verzeichnis aller Kulturdenkmäler des Landes.
Als Kurzinformation enthält sie nur knappe Angaben.
Die Liste wird laufend aktualisiert und um die neu erfassten Denkmäler ergänzt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Eingang einer Anfrage bei der Geschäftsstelle Inventarisation mit der Bitte um Auskunft zum Denkmalstatus und des Schutzumfangs per Anruf, Mail oder Brief
- Überprüfen der Adressdaten, falls notwendig weitere Recherche im Geoportal
- Recherche in der Denkmaldatenbank
- Aktenrecherche zum angefragten Objekt
- Recherchieren von Unterlagen aus Denkmalliste in Papierform
- evtl. Infos aus entsprechender Denkmaltopographie
- Recherchieren der digitalen Karte aus Datensatz und Beilage zum Prüffall (sofern vorhanden)
- auf Grundlage der Ergebnisse Beantwortung der Anfrage oder
- bei komplexen und fachlichen Fragen weiterleiten an die zuständigen wissenschaftlichen Bearbeiter oder die Fachbereichsleitung
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Ja nach Umfang des Klärungsbedarfs der Anfrage kann die Bearbeitung 1-4 Arbeitstage bzw. bis zu 14 Tage umfassen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an
Hinweise (Besonderheiten)
Empfindliche und persönliche Daten die dem Datenschutz unterliegen können im Zusammenhang mit einer solchen Anfrage nicht weitergegeben werden.
Unterstützende Institutionen
Die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde der zuständigen Stadt- bzw. Kreisverwaltung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Denkmalerfassung, Denkmalverzeichnis, Denkmalfachbehörde, Inventarisation, Denkmaltopographie, Denkmalliste, Denkmalschutzgesetz Rheinland-Pfalz