Aufnahme zur Berufsoberschule Informationserteilung

    Berufsoberschule (BBS) aufnehmen

    Sie haben Spaß am Lernen, einen guten Schulabschluss  Sekundarabschluss I (auch „Mittlere Reife“ genannt), eine abgeschlossene Berufsausbildung und können sich vorstellen, sich weiterzubilden oder später einmal zu studieren? Die Berufsoberschule I (BOS 1) macht es Ihnen möglich.

    Beschreibung

    Die BOS 1 führt zur Fachhochschulreife.

    Sie berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule oder Hochschule in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland.

    Sie vermittelt neben berufsorientierten Fachkenntnissen auch allgemeinbildende Kenntnisse.

    Die BOS 1 wird in Vollzeitform geführt und dauert ein Schuljahr.

    Sie gliedert sich in folgende Fachrichtungen und Schwerpunkte:

    • Gestaltung 
    • Gesundheit und Soziales 
    • Wirtschaft und Verwaltung 
    • Technik mit den Schwerpunkten: Agrarwirtschaft, Ingenieurwesen, Naturwissenschaft

    Sie umfasst neben den allgemeinen Pflichtfächern fachbezogene Fächer:

    • in der Fachrichtung Technik: Technologie/Informatik im jeweiligen Schwerpunkt 
    • in der Fachrichtung Wirtschaft: Betriebswirtschaftslehre/Informationsverarbeitung und Rechnungswesen 
    • in der Fachrichtung Sozialwesen: Pädagogik und Psychologie 
    • in der Fachrichtung Gestaltung: Betriebswirtschaftslehre, Gestaltungslehre und Ästhetik

    Zuständigkeit

    Bei der für Sie zuständigen berufsbildenden Schule erhalten Sie weitere Informationen zur BOS 1 und zum Anmeldeverfahren.

    Die für Sie zuständige berufsbildende Schule finden Sie auf dem Bildungsserver Rheinland-Pfalz.

    Tipp: Schauen Sie auf der Homepage der für Sie zuständigen Schule nach – dort finden Sie direkt die Ansprechpartner für die BOS 1 und weitere Informationen.

    Ansprechpartner

    Berufsbildende Schule des Landkreises Ahrweiler

    Aktuelles

    BBS Bad Neuenahr-Ahrweiler

    Adresse

    Hausanschrift

    Kreuzstr. 120

    53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02641 9464-0

    Fax: 02641 946464

    E-Mail: info@bbs-ahrweiler.de

    Version

    Technisch erstellt am 04.03.2022 (von: system)

    Technisch geändert am 18.11.2022 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Kreisverwaltung Ahrweiler - Kreis Ahrweiler

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 15

    53518 Adenau

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 36

    53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

    ehemaliges AOK Gebäude

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 23

    53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Kapellenstraße 12

    56651 Niederzissen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Lindenstraße 7

    53489 Sinzig

    (gegenüber Bahnhof)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Wilhelmstraße 24-30

    53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Wilhelmstraße 59

    53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: gesundheitsamt@kreis-ahrweiler.de

    E-Mail: info@kreis-ahrweiler.de

    Telefon Festnetz: 02636 9740-500

    Telefon Festnetz: 02636 9740101

    Telefon Festnetz: 02641 975-0

    Telefon Festnetz: 02641 975-610

    Telefon Festnetz: 02641 975-660

    Telefon Festnetz: 02642 901966

    Telefon Festnetz: 02691 305320

    Fax: 02641 975-456

    Fax: 02641 975-699

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 05.08.2023 (von: Webservice, LK_Ahrweiler)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, LK_Ahrweiler)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Anmeldeschluss: 01. März eines jeden Jahres.

    Ein Anmeldeformular erhalten Sie direkt bei der für Sie zuständigen berufsbildenden Schule (Schulsekretariat) oder als Download-Link auf der Homepage dieser berufsbildenden Schule.

    Beglaubigte Kopien folgender Unterlagen sind erforderlich:

    • Zeugnis des Sekundarabschlusses I
    • Facharbeiterbrief oder Gesellenbrief
    • Abschlusszeugnis der Berufsschule

    Formulare

     Tipp: Schauen Sie auf der Homepage der für Sie zuständigen berufsbildenden Schule nach. Dort finden Sie die richtigen Anmeldeformulare und Ansprechpartner. 

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Aufnahme in die BOS 1 ist der qualifizierte Sekundarabschluss I („Mittlere Reife“) und

    • eine mindestens zweijährige Berufsausbildung oder
    • der Abschluss einer Berufsausbildung in einem bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberuf oder
    • eine erfolgreiche Beamtenausbildung oder
    • eine einschlägige fünfjährige Berufstätigkeit

    Achtung: Für die Aufnahme in die Fachrichtung Gestaltung ist darüber hinaus eine Eignungsprüfung erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eine erste Beratung erhalten Sie bei Ihrer berufsbildenden Schule oder der Agentur für Arbeit.

    Anmeldeschluss an einer BOS 1 mit der von Ihnen gewählten Fachrichtung: 01. März eines jeden Jahres.

    Die BOS 1 schließt nach einem Jahr mit einer Prüfung (schriftlicher und mündlicher Teil) ab.

    Tipp: Schauen Sie auf der Homepage der zuständigen Schule nach. Dort steht, wie Sie sich anmelden können.

    Fristen

    Anmeldeschluss ist jeweils der  01. März eines Jahres.

    Eine spätere Anmeldung ist nur dann möglich, wenn noch freie Schulplätze zur Verfügung stehen.

    Tipp: Fragen Sie direkt bei der zuständigen berufsbildenden Schule nach.

    Kosten

    Es fallen keine Schulgebühren an.

    Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen kann BAföG beantragt werden.

    Es besteht die Möglichkeit zur Teilnahme an der Schulbuchausleihe (unentgeltlich bzw. entgeltlich).

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BM am 11.12.2020

    Version

    Technisch erstellt am 16.12.2020 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Fachhochschulreife, Studieren an einer Fachhochschule, Studieren an einer Hochschule, Berufsoberschule I, BOS 1

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)