Schulbezirkswechsel anordnen
Aus wichtigem pädagogischem oder organisatorischem Grund kann die zuständige Behörde einen Schulwechsel anordnen.
Beschreibung
Schülerinnen und Schüler der Grundschulen besuchen die Schule, in deren Schulbezirk sie wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Aus wichtigem pädagogischem oder organisatorischem Grund kann die Schulbehörde den Besuch einer anderen Grundschule anordnen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Schulbehörde.
Ansprechpartner
Grundschule Wackernheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0176/22685363
Telefon Festnetz: 06132 59018
Fax: 06132 710540
E-Mail: leitung-gsw@ingelheim.de
Internet
Grundschule Waldalgesheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 06721 3059935
Telefon Festnetz: 06721 3059933
Internet
Grundschule Am Selzbogen Hahnheim-Selzen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 06737 809464
Telefon Festnetz: 01573-0337722
Telefon Festnetz: 06737 1313
E-Mail: schulleitung@gs-am-selzbogen.de
Internet
Grund- und Realschule plus Budenheim/Mainz-Mombach
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 06139 29370-11
Telefon Festnetz: 06139 29370-0
Telefon Festnetz: 06139 29370-17
E-Mail: sekretariat@lennebergschule.de
Internet
Bilinguale Montessori Schule in Trägerschaft der Montessori Fördergemeinschaft Ingelheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Voraussetzungen
- wichtiger pädagogischer oder organisatorischer Grund
- Anhörung der für die Schülerbeförderung zuständigen Stelle durch die Schulbehörde
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es ist ein Widerspruch möglich.
Verfahrensablauf
Die Schulbehörde hört die Eltern an und entscheidet über den Schulbezirkswechsel.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.12.2020
Stichwörter
Schulbehörde, Schulwechsel, pädagogisch